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An-Institute


Das Rektorat kann eine außerhalb der Hochschule befindliche Einrichtung, die wissenschaftliche Aufgaben erfüllt, als Einrichtung an der Hochschule anerkennen. Die Anerkennung soll nur ausgesprochen werden, wenn die Aufgaben nicht von einer Einrichtung der Hochschule erfüllt werden können. Die anerkannte Einrichtung wirkt mit der Hochschule zusammen. Die rechtliche Selbständigkeit der Einrichtung und die Rechtsstellung der Bediensteten in der Einrichtung werden dadurch nicht berührt.

Die An-Institute leisten mit über 500 Beschäftigten und einem jährlichen Ingesamt-Ausgabenvolumen von über 44 Mio. EURO (Stand 2010) einen wichtigen Beitrag zur technologischen Entwicklung am Forschungsstandort Aachen. 


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