Diversity Fund und Re-Entry Positions

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Katrin  Feldmann

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Diversity Fund: Promotionsstellen für vielfältige Absolventinnen und Absolventen

Die RWTH hat sich zum Ziel gesetzt, die Vielfalt unter ihren Beschäftigten auf allen Ebenen zu fördern. Eine besondere Maßnahme hierzu sind die Beschäftigungsmöglichkeiten auf der Basis des Diversity Funds. "Vielfältige" talentierte Absolventinnen und Absolventen, die promovieren wollen, können die Finanzierung einer dreijährigen Beschäftigung beantragen.

Voraussetzung ist, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller entweder

  • sprach- oder hörbehindert sind,
  • aus einem nicht-akademischen Elternhaus stammen oder
  • aus einem nicht-akademischen Elternhaus stammen und Bildungsinländerin bzw. Bildungsinländer sind und einen Migrationshintergrund haben, d.h.in der Regel das Abitur in Deutschland gemacht haben.

Nähere Informationen zu den Promotionsstellen des Diversity Funds und sämtliche Antragsformulare finden Sie in deutscher und englischer Fassung im Intranet unter Informationen und Antragsformulare Diversity Fund. Anträge können bis zum 16. August 2013 an das IGaD gerichtet werden.

Die Anträge werden auf der Basis von Gutachten und dem Votum einer Vergabekommission vom Rektorat entschieden. Die Mittel stehen bis Oktober 2017 zur Verfügung.

Re-Entry Positions für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler nach der Elternzeit

 

Nach der Babypause zurück in den Beruf: Die Re-Entry Positions bieten promovierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern zum schnellen Wiedereinstieg nach der Elternzeit eine Verlängerung ihres Arbeitsvertrags um ein Jahr. So wird ein Anreiz geboten, die wissenschaftliche Karriere nach der Geburt eines Kindes zügig wieder aufzunehmen.

Die Mittel können gemeinsam vom PostDoc und der betreuenden Professorin bzw. dem betreuenden Professor beantragt werden. Dies ist möglich, wenn die Unterbrechung der Berufstätigkeit zwischen sechs und zwölf Monate dauert, eine Vertragsverlängerung um ein Jahr arbeitsrechtlich möglich ist und die Professur bzw. die Fakultät in der Regel 50 Prozent der Personalkosten kofinanziert. Der Wiedereinstieg muss mindestens 50 Prozent der regulären wöchentlichen Arbeitszeit umfassen.

Nähere Informationen zu den Re-Entry Positions und ein Antragsformular finden Sie in der Download-Box. Anträge können jederzeit an das IGaD gerichtet werden. Die Mittel stehen bis Oktober 2017 zur Verfügung; gefördert wird nach dem Windhundverfahren, d.h. nach dem Datum des Eingangs der Bewerbung.