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Einschreibung an der RWTH Aachen


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In zulassungsfreien Studiengängen sollte die Einschreibung grundsätzlich per Internet oder per Post vorgenommen werden. Nur in Ausnahmefällen sollte eine Einschreibung in zulassungsfreien Studiengängen zu den u.g. Terminen persönlich vorgenommen werden.

 

Ort der persönlichen Einschreibung:                 Studierendenservicezentrum Super C, Templergraben 57, 52062 Aachen

Einschreibefristen:                                              22.02. bis 13.03.2012

Online-Einschreibungen bzw. schriftliche Einschreibungsanträge sind im Zeitraum vom 1. Februar bis 13. März 2012 möglich.

 

In zulassungsbeschränkten Studiengängen (die eine vorhergehende Bewerbung erfordern) wird Ihnen die Einschreibfrist im Zulassungsbescheid mitgeteilt. Der Zulassungsbescheid wird Ihnen per Email zugestellt werden. In zulassungsbeschränkten Studiengängen sollte die Einschreibung aufgrund der kurzen Frist grundsätzlich persönlich erfolgen.

 

Zum Sommersemester 2012 bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Einschreibung per Internet ab dem 01. Februar bis zum 13. März 2012 an. Mit dieser Funktion wird Ihnen die Möglichkeit geboten, statt des üblicherweise in Papierform zu stellenden Antrages auf Einschreibung, diesen auf elektronischem Wege zu stellen und sich gleichzeitig über das Studienangebot der RWTH Aachen zu informieren.

Sie können mit diesem Programm den Antrag auf Einschreibung ausfüllen, online abschicken und anschließend ausdrucken. Ihr Antrag wird automatisch mit einer Registriernummer versehen, die Sie auf dem ausgedruckten Antrag wieder finden. Bitte schicken Sie uns den Antrag mit Ihrer Unterschrift versehen und den unten genannten Unterlagen per Post zu.

Sofern Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang der RWTH Aachen bewerben möchten, bieten wir Ihnen ausschließlich die Möglichkeit einer Online - Bewerbung.

Wenn Sie sich über Ihre Studienwahl nicht im Klaren sind, empfehlen wir Ihnen dringend, vor der Einschreibung die Zentrale Studienberatung der RWTH aufzusuchen.

 

Einschreibungsunterlagen:

Mit dem unterschriebenen Antrag sind vorzulegen:

1. Zeugnis der Hochschulreife in amtlich beglaubigter Kopie.

2. Praktische Tätigkeit (Vorpraktikum) in folgenden Studiengängen mit der angegebenen Dauer:
Maschinenbau (B. Sc. ), Materialwissenschaften (B.Sc.), Grundlagen des Maschinenbaus als 2. Hauptfach im Rahmen des Bachelorstudienganges Technik-Kommunikation sowie für die Bachelorstudiengänge Rohstoffingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen (Fachrichtung Maschinenbau) – 6 Wochen

Bauingenieurwesen (B.Sc.) sowie Wirtschaftsingenieurwesen (Fachrichtungen Bauingenieurwesen sowie Werkstoff- und Prozesstechnik) - 4 Wochen

(Bitte fordern Sie ggf. rechtzeitig die entsprechenden Richtlinien über die praktische Tätigkeit an!)

3. ggf. Nachweis über die Teilnahme am Eignungstest bzw. Beratungsverfahren (s.a. Seite 4 des RWTH-Infos)

4.  ggf. Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule/Fachhochschule

5. bei Studienfortsetzern : Nachweis über die bisher absolvierten Semester (i. d. Regel durch Studienbuch),  sowie ggf. Einstufungsbescheid des zuständigen Prüfungsausschusses

6. bei Studienbewerbern, die bereits an einer Hochschule im In- oder Ausland eingeschrieben waren: Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Prüfungsausschusses der RWTH Aachen

7. bei Studienabsolventen: Nachweis über den Studienabschluss (sowohl im Inland als auch im Ausland) in Form von Urkunde und Zeugnis

8. Versicherungsbescheinigung der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse. Hierin muss bescheinigt sein, dass die Studienbewerberin oder der Studienbewerber bei der betreffenden Krankenkasse

a) versichert oder

b) versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig ist.
    (s. Merkblatt über die Krankenversicherung der Studenten und Studentinnen)

9. Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder Passersatzdokuments

10. Bei Einschreibungen für ein Promotionsstudium: Betreuungszusage der betreuenden Hochschullehrerin bzw. des betreuenden Hochschullehrers der RWTH
Aachen oder eine Bescheinigung des Promotionsausschusses auf Zulassung zur Promotion

11. Bei EU-Ausländern und Deutschen mit ausländischer HZB (Ausnahme: Deutsche Schulen im Ausland):
Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (ggf. muss eine entsprechende Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse abgelegt werden!)

12. Zusätzlich bei Deutschen mit ausländischer HZB: Anerkennungsbescheid der HZB als deutsche Studienberechtigung. Deutsche Staatsangehörige mit ausländischer HZB und Wohnsitz in Deutschland außerhalb Nordrhein-Westfalens müssen sich an die Zeugnisanerkennungsstelle des jeweiligen (Wohnort-) Bundeslandes wenden. Deutsche Staatsangehörige mit ausländischer HZB und Wohnsitz im Ausland oder in Nordrhein-Westfalen müssern sich an die Zentrale Zeugnisanerkennungsstelle des Landes NRW wenden.

13. Mit Bewerber-Anschrift versehener frankierter (1,44 Euro) Briefumschlag (DIN C4)

 

Bei der Einschreibung wird Ihnen ein Einzahlungs-/Überweisungsvordruck zur Zahlung des Studierendenschafts- und Sozialbeitrages von insgesamt 223,81 EUR (gültig im Sommersemester 2012) ausgehändigt. Bitte entrichten Sie den Beitrag möglichst am gleichen Tag bei einem Kreditinstitut. Bei Eingang der Zahlung, die maschinell festgestellt wird, erhalten Sie einen Einschreibungsnachweis zugesandt. Die RWTH Aachen University BlueCard erhalten Sie nach Geldeingang und dem Hochladen Ihres Fotos an der Servicestelle BlueCard im Foyer des SuperC (Sie werden per Email benachrichtigt, sobald Ihre BlueCard produziert worden ist). Studienbescheinigungen können Sie im Self-Service über das CAMPUSOffice in beliebiger Anzahl selbst erstellen.

Eine Aufhebung der Einschreibung ist nur vor Vorlesungsbeginn (02.04.2012) möglich. In diesem Fall wird ein bereits gezahlter Studentenschafts- und Sozialbeitrag erstattet. Ab Vorlesungsbeginn ist eine Exmatrikulation erforderlich; eine Beitragserstattung, auch anteilmäßig, erfolgt nicht.


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