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Allgemeine Informationen


Behinderte und chronisch kranke Studierende

Behinderte und chronisch kranke Studierende können sich mit allen Fragen und Problemen an den Beauftragten für Behindertenfragen wenden: Hermann- Josef Kuckartz, Dezernat 1.0, Hauptgebäude, Raum 019, Tel. (0241) 80-94338, FAX 80- 92123, E- Mail: hermann.kuckartz@zhv.rwth-aachen.de.

 

Losverfahren

Ein Losverfahren findet nur in den zulassungsbeschränkten (NC-) Studiengängen statt, sofern nach Ende der Vergabeverfahren durch die ZVS bzw. RWTH noch freie Studienplätze vorhanden sind.

Antragsfristen:   15. August bis 15. September (Eingang bei der Hochschule)

Antragsform: Ausschließlich per Internet, die Auswahl erfolgt ggf. ausschließlich nach dem Zufallsprinzip (LOS).

 

Anrechnung von Prüfungen und Studienleistungen:

Prüfungen im selben Studiengang an einer Universität oder gleichrangigen Hochschule in der Bundesrepublik werden im Falle eines Wechsels an die RWTH angerechnet. Im Übrigen werden Studien- und Prüfungsleistungen, die in anderen Studiengängen, an anderen Hochschulen (außer Universitäten und gleichrangigen Hochschulen) oder an Hochschulen im Ausland erworben wurden, angerechnet, sofern Gleichwertigkeit besteht. Im einzelnen erteilen die zuständigen Prüfungsausschüsse/Fakultäten (Fachstudienberater) hierüber Auskunft.

 

Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG):

Die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen auf Förderung nach dem BAföG liegt beim Studentenwerk Aachen - Anstalt des öffentl. Rechts, Turmstr. 3, 52072 Aachen. Anfragen, auch nach Antragsvordrucken, sind dorthin zu richten. Antragsvordrucke werden durch den Pförtner im Studentenwerk ausgegeben oder können aus Stellagen im Studentenwerk entnommen werden.

 

Vorlesungsverzeichnis

Informationen über einzelne Lehrveranstaltungen können über das System Campus abgerufen werden.

 


Abschlußinformationen