Bedingungen für die Vergabe von Stipendien an neue Studierende in Masterstudiengängen der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen (RWTH Aachen)
Die Doktor Carl-Arthur Pastor Stiftung (c/o Generali Deutschland Zukunftsfonds) stellt der RWTH Aachen Stipendien zur Verfügung. Diese werden von einer Auswahlkommission für die Dauer von einem Semester bis zu maximal einem akademischen Jahr gewährt. Mit der Gewährung des Stipendiums soll wissenschaftlichen Nachwuchskräften, deren besondere wissenschaftliche Begabung und Eignung sich bereits während des bisherigen Studiums gezeigt hat, zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Möglichkeit eröffnet werden, sich ausschließlich dem Masterstudiengang zu widmen.
Das Programm richtet sich an Studierende aus Russland und der Ukraine, die sich um einen Master-Studienplatz an der RWTH Aachen University bewerben. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen über einen ersten Hochschulabschluss mit überdurchschnittlichen Ergebnissen verfügen. Es wird erwartet, dass das Master-Studium an der RWTH Aachen in vier, spätestens in fünf Semestern abgeschlossen wird. Bewerben können sich Studierende, die bisher kein Stipendien von anderer Seite erhalten.
Das Stipendium wird von der RWTH Aachen vergeben und ist zu beantragen beim
Dezernat für Internationale Hochschulbeziehungen
der RWTH Aachen
Abt. 2.3
52056 Aachen
Das Stipendium wird als Unterhaltszuschuss gezahlt. Die Höhe des Stipendiums beträgt 750 € monatlich. Einkünfte aus Berufstätigkeit von geringem Umfang (bis zu 4 Stunden wöchentlich) werden auf das Stipendium nicht angerechnet. Darüber hinausgehende Einkünfte werden voll auf das Stipendium angerechnet. Insgesamt können bis zu neun Studierende mit einem Jahresstipendium gefördert werden.
Das Stipendium wird zunächst für ein Semester oder ein Jahr bewilligt. Die Entscheidung darüber obliegt der Komission.
Ab einer mtl. Praktikantenvergütung von 750 € wird die Stipendienzahlung für die Dauer des Praktikums eingestellt. Bei einer niedrigeren Vergütung kann auf Antrag bis zum Stipendienhöchstsatz aus Stiftungsmitteln aufgestockt werden. Die Stipendienlaufzeit verlängert sich nicht automatisch um Dauer des absolvierten Praktikums.
Der/die Stipendiat/in ist verpflichtet, sich voll auf das Studium zu konzentrieren und keine Nebentätigkeit auszuüben, die nicht mit der Förderung vereinbar ist. Der Abbruch, die Aufgabe oder die Unterbrechung des Studiums sowie die Aufnahme einer Nebentätigkeit ist unverzüglich anzuzeigen.
Beim Erhalt eines Jahresstipendiums ist jeder Stipendiat verpflichtet bis zum 15. März eines jeden Jahres einen
Beim Erhalt eines Semesterstipendium muss der Stipendiat einen
Werden die geforderten Berichte nicht fristgemäß abgegeben, werden die Zahlungen für die restlichen Monate eingestellt und der/die Studierende riskiert, dass die bereits erhaltenen Raten zurück gezahlt werden müssen.
Wenn Tatsachen erkennen lassen, dass sich der/die Stipendiat/in nicht in erforderlichem Maße um die Verwirklichung des Zweckes der Förderung bemüht und dies zu vertreten hat, wird die Gewährung des Stipendiums widerrufen. Die Gewährung kann auch für die Vergangenheit widerrufen werden, wenn diese Tatsachen bereits in der Vergangenheit vorgelegen haben und nicht innerhalb von einem Monat angezeigt wurden.
1. März eines Jahres
An der RWTH Aachen: Heidi Schmoll