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Das Prüfgremium der RWTH Aachen


Jede Hochschule ist gesetzlich verpflichtet, ein Prüfgremium einzurichten, mit dem die Studierenden erstmals einen festen Ansprechpartner für Beschwerden haben. Die Zusammensetzung des Prüfgremiums bestimmt die Hochschule.

Die Hälfte der 18 stimmberechtigten Mitglieder des Gremiums sind Studierende, ferner jeweils Vertreter/innen aus der Gruppe der Professoren und der wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiter sowie eine Person, die weder Mitglied noch Angehörige der Hochschule ist und den Vorsitz innehat. Das Gremium beschäftigt sich mit den Beschwerden von Studierenden, die u. a. aufgrund organisatorischer Mängel nicht wie nach Studienverlaufsplan vorgesehen studieren können. Beispiele sind der Ausfall von Pflichtveranstaltungen, ein Mangel an Laborplätzen oder ein zu spät ausgestellter Leistungsnachweis, so dass die Anmeldung für das Folgeseminar nicht fristgerecht möglich ist.

Im Falle von nicht unerheblichen Mängeln in der Lehr- und Studienorganisation kann das Gremium der Hochschulleitung Maßnahmen zur Verbesserung empfehlen. Seine Empfehlungen sind ein Instrument des Qualitätsmanagements an der RWTH Aachen, um Mängel zu identifizieren und zu beheben. Gemeinsam wird nach den besten Lösungen gesucht.

Den Studierenden stehen verschiedene Wege offen, um dem Prüfgremium Defizite in Studium und Lehre zur Kenntnis zu bringen: u. a. über die Fachschaften/Seniorate, über die Ombudspersonen für die Lehre der Fakultäten per E-Mail direkt an das Prüfgremium.

Es ist vorgesehen, dass sich das Prüfgremium i.d.R. zweimal im Semester trifft. Das letzte Treffen hat am 10.08.2011 stattgefunden. Die administrative Betreuung erfolgt durch die Abt. 1.1 – Akademische Angelegenheiten, inhaltlich durch die Abt. 6.2 - Lehre.


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