Verwendung der Mittel nach Fakultäten
Das der Hochschule zur Verfügung stehende Mittelaufkommen wird zu 75 % an die Fakultäten übertragen. 50 % werden direkt zugewiesen (Topf 1). 25 % werden auf Antrag über die Rektoratskommission für Qualitätsmanagement in der Lehre vergeben (Topf 2).
25 % werden an die Zentrale zur Verteilung gegeben.
Qualitätsverbesserungsmittel
Studienbeiträge