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Verwendung der Mittel nach Fakultäten


Das der Hochschule zur Verfügung stehende Mittelaufkommen wird zu 75 % an die Fakultäten übertragen. 50 % werden direkt zugewiesen (Topf 1). 25 % werden auf Antrag über die Rektoratskommission für Qualitätsmanagement in der Lehre vergeben (Topf 2).

25 % werden an die Zentrale zur Verteilung gegeben.

Qualitätsverbesserungsmittel

Studienbeiträge


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