Senat

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Uwe Cockx

Stellvertretender Abteilungsleiter

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+49 241 80 94041

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Der Senat ist eines der zentralen Organe der Hochschule. Die Aufgaben sind in Paragraf 22 Hochschulgesetz und in Paragraf 16 der Grundordnung der RWTH Aachen geregelt. Die Hauptaufgaben des Senats sind:

  • der Erlass und die Änderung der Grundordnung sowie der Rahmenordnungen und Ordnungen der Hochschule,
  • die Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats und die Bestätigung der Liste der Mitglieder des Hochschulrates,
  • der Beschluss über die Verleihung von akademischen Ehrungen.

Außerdem gibt der Senat Empfehlungen und Stellungnahmen

  • zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans,
  • zur Zielvereinbarung,
  • zu den Evaluationsberichten,
  • zum Wirtschaftsplan,
  • zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel auf die Fakultäten, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen,
  • zentralen Betriebseinheiten und der medizinischen Einrichtungen ab.

Dem Senat gehören 26 stimmberechtigte Mitglieder an. Daneben gehören ihm ohne Stimmrecht noch das Rektorat, die Dekane, die Gleichstellungsbeauftragte, je eine Vertretung der Personalräte, die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen und der Vorsitz des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) an.

Der Senat wird bei den Vorbereitungen der Senatssitzungen unterstützt durch den Ältestenrat.