Abteilung 9.1 - Juristische Dienste

  Die Mitarbeiterin und die Mitarbeiter der Abteilung für Juristische Dienste der RWTH Aachen RWTH Aachen

Die Abteilung 9.1 - Juristische Dienste gehört organisatorisch zum Dezernat für Recht der Zentralen Hochschulverwaltung der RWTH Aachen.

Kontakt

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+49 241 80 94014

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Unsere Aufgaben

Die Abteilung betreut als Querschnittsabteilung die Hochschulleitung, den akademischen Bereich, die Zentralen Einrichtungen sowie die Zentrale Hochschulverwaltung in allen rechtlichen Angelegenheiten, sofern diese nicht das Personalrecht, den Technologietransfer oder akademische oder studentische Angelegenheiten betreffen.

Aufgabenschwerpunkte

Der Schwerpunkt der Abteilung liegt auf dem Abschluss von Kooperationsverträgen, der rechtlichen Betreuung des RWTH Aachen Campus Projekts, des Baurechts und Vergaberechts, des Urheberrechts, des Versicherungsrechts sowie des Sicherheitsrechts und Hausrechts. Die Abteilung betreut ferner die Beteiligungen der Hochschule an Unternehmen.

 

 

Wissenswertes aus unserer Abteilung

Was ist ein An-Institut und wie wird es gegründet?

An-Institute sind Einrichtungen außerhalb der Hochschule, wie zum Beispiel ein eingetragener Verein oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die aufgrund eines Kooperationsvertrags eng mit der Hochschule zusammenarbeitet. Diese Einrichtungen können auf Antrag einer Fakultät vom Rektorat als Einrichtung an der RWTH Aachen anerkannt werden, wenn sie Aufgaben wahrnehmen, die von einer Einrichtung der Hochschule nicht erfüllt werden können (Paragraf 29 Absatz 5 Hochschulgesetz). Mit der Anerkennung der Einrichtung sind keine Zuwendungen der Hochschule an diese Einrichtung geknüpft. Sie bleibt weiterhin rechtlich und wirtschaftlich selbstständig.

In welchem Verhältnis steht die Abteilung für Juristische Dienste zur RWTH Aachen Campus GmbH?

The division advises the RWTH Aachen Campus project on legal issues whereever the University is concerned. Also, it acts as a contact for any questions pertaining to administrative processes at the University.

Wie handhabt die RWTH Aachen Kooperationsverträge?

Die RWTH Aachen arbeitet mit zahlreichen Institutionen und Unternehmen zusammen. Sie verfolgt dabei jeweils unterschiedliche Ziele. Die Zusammenarbeit wird in der Regel durch einen Kooperationsvertrag gesichert.

Vertragspartei auf der Seite der Hochschule ist die RWTH Aachen. Eine Fakultät, Fachgruppe, Zentrale Einrichtung, ein Institut, Lehrstuhl oder ein Lehr- und Forschungsgebiet kann nicht Vertragspartnerin oder Vertragspartner sein, da sie oder es nicht über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt. Alle Verträge können lediglich vom Rektor, dem Kanzler und den von ihnen bevollmächtigten Personen unterschrieben werden.

Ein Kooperationsvertrag enthält in der Regel folgende Punkte: Vertragsgegenstand, Rechte und Pflichten der Partnerinnen und Partner, Kostenverteilung, Geheimhaltung, Rechte an den Ergebnissen, Verteilung von Erlösen, Vergütung, Haftungsbegrenzung, Vertragslaufzeit, Schlussbestimmungen.

Je nach Vertragsgegenstand können die hier aufgeführten Punkte entfallen. Andere Punkte können auch aufgenommen werden.

Einen Musterkooperationsvertrag können Sie gern unverbindlich einsehen.

Wie handhabt die RWTH Aachen die Umbenennung von Instituten?

Bislang war die Anpassung der Institutsbezeichnungen an geänderte Arbeitsschwerpunkte nicht möglich. Das Rektorat sieht jedoch die Notwendigkeit, von der bisherigen Praxis abzuweichen. Gemäß Rektoratsbeschluss soll zur Umbenennung von Organisationseinheiten mit der Bezeichnung "Institut für..." zukünftig folgendes Verfahren hochschulweit gelten:

  • Beschluss des Fakultätsrats
  • Antrag der Fakultät beim Rektorat
  • Beratung in der Kommission für Struktur, Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs
  • Rektoratsbeschluss

Welche Versicherungsverträge gibt es an der RWTH Aachen?

Die RWTH Aachen hat folgende Versicherungen abgeschlossen:

  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Umweltversicherung, dazu gehören Umwelthaftpflicht und Umweltschaden
  • Vermögensschadenversicherung

Vereinzelt werden auch Maschinenversicherungen oder sonstige Versicherungen für die Institute abgeschlossen. Sofern dies im Einzelfall notwendig erscheint, ist die Abteilung 7.3 - Zentraleinkauf und Anlagenbuchhaltung für den Abschluss zuständig.

Welche Schäden und Risiken werden abgedeckt?

Über die Betriebshaftpflichtversicherung und die Umweltversicherung sind die Aufgaben und Tätigkeiten einer Hochschule versichert. Dies sind insbesondere:

  • Lehrveranstaltungen und Vorlesungen
  • praktischer und experimenteller Unterricht
  • Seminare und Übungen, Exkursionen und Forschungsreisen und Forschungsaufenthalte, die mit gewissen Einschränkungen auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr andauern
  • Vorträge, Kongresse, Informationsveranstaltungen
  • Übernahme und Durchführung von Forschungsaufträgen und Entwicklungsaufträgen für Industrie, Wirtschaft, Behörden, Öffentliche Hand
  • Lieferung von Produkten im Rahmen von Aufträgen im Bereich Forschung und Entwicklung
  • gutachterliche Tätigkeiten aller Lehrstühle, Institute, sonstiger Einrichtungen
  • Labortätigkeiten, auch für Dritte
  • Betrieb eines Rechenzentrums, auch für Dritte
  • Messen und Ausstellungen auf dem Hochschulgelände, sofern die Hochschule Veranstalter ist
  • Repräsentationsveranstaltungen der Hochschule, Tage der offenen Tür
  • Veranstaltungen mit Freizeitcharakter, wie zum Beispiel Konzerte, Vorträge, Filmvorführungen, Feste, Parties, sofern die Hochschule der Veranstalter ist beziehungsweise zur Verfügungstellung von Räumlichkeiten zu diesen Zwecken, wenn die Hochschule nicht Veranstalter ist
  • Betrieb mehrerer Kindergärten für Kinder von Studierenden und Bediensteten sowie Anmietung von Räumlichkeiten zu diesem Zweck
  • Betrieb des Verbindungsbüros in Peking in China und New York in den USA mit gewissen Einschränkungen
  • Betrieb von Fernwärmenetzen, Fernkältenetze und Druckluftnetzen sowie Abgabe von Fernwärme, Fernkälte und Druckluft an die Stadt Aachen, das Universitätsklinikum Aachen, An-Institute, mit gewissen Einschränkungen
  • Dienstleistungen

Die Tätigkeiten der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen sind mit Ausnahme der Lehrtätigkeiten nicht versichert.

Über die Vermögensschadenversicherung besteht Versicherungsschutz für:

  • Vermögensschäden, die die Hochschule durch eine schuldhafte Pflichtverletzung einer versicherten Person erlitten hat, sogenannte Eigenschäden
  • den Fall, dass die Hochschule oder eine versicherte Person wegen einer behaupteten oder tatsächlichen schuldhaften Pflichtverletzung für einen Vermögensschaden von einem Dritten haftpflichtig gemacht wird, sogenannte Drittschäden

 
Versicherte Personen im vorgenannten Sinne sind:

  • die Mitglieder der Organe der Hochschule, das sind insbesondere Rektorat, Hochschulrat und Senat sowie deren jeweilige Stellvertreter sofern der Versicherungsfall in Ausübung der Stellvertretung erfolgt
  • alle Personen mit unmittelbarem Organstatus, insbesondere der Rektor
  • das gesamte Hochschulpersonal, einschließlich der leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unabhängig davon, ob es sich um hauptberufliche, nebenberufliche oder ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter handelt.

 
Zu den leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im oben genannten Sinne gehören:

  • der Dekan, Mitglieder der Organe der Hochschule, insbesondere des Fachbereichsrates, Institutsleiterinnen und Institutsleiter, Professorinen und Professoren, Dezernentinnen und Dezernenten,  Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, Sachgebietsleiterinnen und Sachgebietsleiter, Mitglieder der Organe der Studierendenschaft, insbesondere des Studierendenparlaments sowie des Allgemeinen Studierendenausschusses und der Organe der Fachschaften
  • deren jeweilige Stellvertreterinnen und Stellvertreter, soweit der Versicherungsfall in Ausübung der Stellvertretungsfunktion erfolgt.

Was sind Vermögensschäden?

Vermögensschäden sind Schäden, die weder Personenschäden, wie zum Beispiel Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen noch Sachschäden, dazu gehören unter anderem Beschädigung, Vernichtung, Abhandenkommen oder Verlust von Sachen sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten lassen.

 

Unser Team

Name Kontakt
Abteilungsleiter:
Abteilungsleiter
Christof Kulka
Telefon: +49 241 80 94014

Webseite
Sachbearbeiter/in:
stv. Abt.-Leiterin
Michaela Graetz
Telefon: +49 241 80 94018

Webseite
Ass. Jur.
Julia Matthies
Telefon: +49 241 80 94094

Ass. Jur.
Tobias Römgens
Telefon: +49 241 80 99214

 

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