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Informationen zur Prüfungsanmeldung


Spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit sollen sich alle Studierenden über CAMPUS zu Lehrveranstaltungen anmelden. Für die Meldungen zu Prüfungen gibt es aufgrund der Vielzahl der angebotenen Abschlüsse und Studiengänge verschiedene Verfahren. In der Regel sind dies:

  • Studierende in Diplom-, Magister- oder Lehramtsstudiengängen melden sich im Regelfall in den ersten 3 Juni-Wochen für das Sommersemester bzw. in den ersten 3 Dezember-Wochen für das Wintersemester persönlich im ZPA oder online über die VZPA-Studierendenfunktion zu Prüfungen an. Dies gilt nicht für Lehramtsstudierende der Philosophischen Fakultät, die ihre Leistungen nach wie vor über Laufzettel und Scheine dokumentieren.
  • Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge werden auf der Basis der modularen Anmeldeverfahren in CAMPUS im Juni bzw. Dezember angemeldet. Dabei kann entweder eine Lehrveranstaltungsanmeldung die Basis für eine Prüfungsanmeldung sein oder eine gesondert angebotene Prüfungsanmeldung. Näheres entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungsordnung.
  • Je nach Studiengang oder Prüfungsfach kann es davon abweichende Sonderregelungen geben.
  • In Bachelor- und konsekutiven Masterstudiengängen werden Zwangsanmeldungen zum nächstmöglichen Prüfungstermin als automatische Anmeldung im Zentralen Prüfungsamt durchgeführt für alle Studierenden, die eine Prüfung nicht bestanden oder die sich von einer Prüfung abgemeldet haben. Zwangsanmeldungen werden zu den unten aufgeführten Zeitpunkten durchgeführt. Studierende werden über diese Anmeldungen nicht gesondert benachrichtigt, die Zwangsanmeldungen sind aber über CAMPUS Office im Virtuellen Zentralen Prüfungsamt sichtbar. 

Über die Modalitäten Ihrer jeweiligen Anmeldung zu Prüfungen informieren Sie sich bitte bei den Dozentinnen und Dozenten der jeweiligen Lehrveranstaltung. Sollten diese Ihnen nicht weiter helfen können, wenden Sie sich bitte per Email an die Modul-IT Beraterin Frau Kim (modul-it@rwth-aachen.de). Frau Kim wird dann in Absprache mit den zuständigen Fachstudienberaterinnen und Fachstudienberatern und Lehrenden die Vorgehensweise klären.

Unabhängig von dem Zeitpunkt, zu dem Sie Ihre Prüfungsanmeldung über die jeweils angebotene Anmeldefunktion (z.B. CAMPUS, VZPA, persönlich, durch Lehrende) durchführen, werden aus organisatorischen Gründen Ihre Prüfungsanmeldungen im Prüfungsverwaltungssystem des ZPA in der Regel

  • für das Sommersemester ab Anfang Juni und
  • für das Wintersemester ab Anfang Dezember

verarbeitet.

Aus diesem Grund sind normalerweise vor Mitte Juni bzw. Mitte Dezember Prüfungsanmeldungen unter dem Menüpunkt „Angemeldete Prüfungen“ in CAMPUS Office nicht sichtbar.

Wir bitten ausdrücklich um Ihre Kontrolle der Prüfungsanmeldungen ab circa Mitte Juni bzw. Mitte Dezember bis ca. 2 Wochen vor Vorlesungsende. Rückfragen vor diesem Zeitpunkt können vom ZPA nicht beantwortet werden.

Die Meldung zu Staatsprüfungen in Lehramtsstudiengängen findet ausschließlich über das Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen statt. Die entsprechenden Modalitäten und Fristen sind zu beachten.


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