Vorrang mit der RWTH-Familienkarte
Zum Wintersemester 2015/16 führt die Hochschule eine Familienkarte ein, mit der Eltern und Pflegende vorrangig an Lehrveranstaltungen teilnehmen können.
Eine Familienkarte kann beantragen, wer ein Kind im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes pflegt oder erzieht. Zu Kindern im Sinne dieser Vorschrift gelten neben eigenen Kindern auch Pflegekinder, die in den Haushalt aufgenommenen Kinder des Ehegatten oder Lebenspartners und die in den Haushalt aufgenommenen Enkel.
Das Angebot richtet sich auch an Menschen, die Ehegattin oder Ehegatten, eingetragene Lebenspartnerin oder Lebenspartner oder eine in gerader Linie verwandte oder verschwägerte Person pflegen.
Die Karte kann formlos unter Vorlage entsprechender Nachweise im Studierendensekretariat (SuperC, Templergraben 57) beantragt werden. Sie hat in der Regel eine Gültigkeit von drei Jahren.