Informationen zum Umgang mit der Corona-Pandemie
Thema | Kontakt |
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Allgemeine Fragen | |
Corona Schnelltest |
Corona-Schnelltest Städteregion Aachen |
Coronafall oder -verdacht | Hochschularzt |
Schutzmaßnahmen | Stabsstelle Arbeits- und Strahlenschutz |
Corona-Gebäudebeschilderung | |
Bescheinigungen für Studierende | Zentrales Prüfungsamt |
Bescheinigungen für Beschäftigte |
Abteilung 8.1 - Wissenschaftliches Tarifpersonal und Hilfskräfte |
Bescheinigungen für Gäste, Besucher, Dienstleister | Abteilung 2.2 - Betreuung |
Gebäudeausstattung – sanitäres Verbrauchsmaterial | reinigung@zhv.rwth-aachen.de |
Covid-19 Impfungen an der RWTH |
Regelung |
Wie lange gilt diese Regelung? |
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Regelungen zu Testpflicht, Maskenpflicht, Immunisierungsnachweisen Anfang April 2022 sind die meisten verpflichtenden Regelungen in der Coronaschutzverordnung entfallen. Zur Sicherstellung des Infektionsschutzes wird jedoch empfohlen, in RWTH-Gebäuden und –Veranstaltungen weiterhin eine Maske zu tragen. Weitere Informationen finden Sie hier. |
Auf unbestimmte Zeit |
Betretungsverbot Personen mit Atemwegssymptomen (sofern nicht vom Arzt abgeklärt) oder Fieber oder einem positiven Corona-Antigentest dürfen sich nicht auf dem Betriebsgelände der RWTH aufhalten. Bei akut auftretenden Covid-19-Krankheitssymptomen ist der Bereich sofort zu verlassen. |
Auf unbestimmte Zeit |
Reisen und Besuche aus dem Ausland Die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf Reisen werden kontinuierlich aktualisiert. Aktuell gilt in NRW nur die Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes, welche Maßgaben zu Melde-, Test- und Absonderungspflichten bei Einreise aus dem Ausland enthält. Risikogebiete werden seit dem 1. August 2021 nur noch in zwei Kategorien ausgewiesen: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Informationen hierüber entnehmen Sie bitte den weiter unten verlinkten Seiten des Robert-Koch-Instituts. Grundsätzlich gilt weiterhin: Sobald eine Person COVID-19-Symptome aufweist, gilt nach wie vor ein absolutes Betretungsverbot der RWTH. Wenn Sie eine Auslandsdienstreise planen, bitten wir Sie, sich rechtzeitig über die Einstufung des Gebietes, in das Sie reisen sowie die dafür aktuell geltenden Melde-, Test- und Absonderungspflichten zu informieren. Die Abteilung 8.3 steht hierzu beratend zur Verfügung. Beachten Sie hierzu auch den Punkt „Auslandsdienstreisen“ im Intranet-Angebot der Abteilung 8.3 (Link siehe unten). Der Krisenstab empfiehlt, vor der Planung jeder Dienstreise zu prüfen, ob nicht Videokonferenzformate oder ähnliches als Ersatz genutzt werden können. Sollte eine Dienstreise dennoch zwingend erforderlich und unaufschiebbar sein, ist diese bereits vor Auslösung des regulären Dienstreiseprozesses mit der Abteilung 8.3 abzustimmen. Die Einstufung des Ziellands ist von der reisenden Person sowohl im Vorfeld als auch unmittelbar vor Reiseantritt zu prüfen. Dienstreisende Personen haben dauerhaft ihren Eigenschutz sicherzustellen und die gültigen Vorschriften im Zielland sowie bei der Wiedereinreise nach Deutschland zu beachten. Nach Reisen in Hochrisiko- oder Virusvariantengebiete wird dringend empfohlen, zunächst mehrere Tage im Homeoffice zu arbeiten oder häufig (bestenfalls täglich) vom Selbsttestangebot im Rahmen der Beschäftigtentestung Gebrauch zu machen. Es bestehen weiterhin Ausnahmeregelungen für Grenzgänger sowie für Personen, die zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst wegen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums aus dem Ausland einreisen. Im Zweifel sollte das zuständige Gesundheitsamt kontaktiert werden. Für Personen, die einer Testpflicht unterliegen, gilt bis zur Bekanntgabe des Testergebnisses ein Betretungsverbot für die RWTH. Sofern für zwingend erforderliche und unaufschiebbare Reisen im Herkunftsland eine Bescheinigung benötigt wird, stehen folgende Fachabteilungen hier gerne zur Verfügung:
Der Krisenstab empfiehlt, vor der Planung einer Dienstreise zu prüfen, ob nicht Videokonferenzformate oder ähnliches als Ersatz genutzt werden können. Links: |
Auf unbestimmte Zeit
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Anzeige von Infektionen bei der Hochschulärztlichen Einrichtung Infektionen, von denen ein größeres Ansteckungspotenzial ausgehen könnte (z.B. wg. Teilnahme an einem Arbeitstreffen, einem Colloquium o.Ä.) sollten der Hochschulärztlichen Einrichtung unter +49 241 80 94444 angezeigt werden. |
Auf unbestimmte Zeit |
Home Office Eine Home-Office-Angebots-Verpflichtung besteht nicht mehr. Der Krisenstab sowie die Hochschulleitung haben sich darauf verständigt, ab 1. April 2022 bis zum Ende der Sommerferien (9. August 2022) folgende Home-Office-Regelung anzuwenden. Beschäftigte und Vorgesetzte können einvernehmlich für bis zu 60 % der wöchentlichen Arbeitszeit Home-Office vereinbaren. Für eine einvernehmliche Vereinbarung ist keine Beteiligung des Personaldezernates oder eine weitergehende Dokumentation erforderlich. Zudem kann im Rahmen der neuen „Dienstvereinbarung zu Home-Office und Situativer Mobiler Arbeit“ alternativ oder zusätzlich von den Möglichkeiten der situativen mobilen Arbeit Gebrauch gemacht werden. Diese Regelung soll einerseits weiterhin den Infektionsschutz unterstützen und anderseits einen gleitenden Übergang in die Rahmenbedingungen der neuen „Dienstvereinbarung zu Home-Office und Situativer Mobiler Arbeit“ ermöglichen. Dienstvereinbarung zu Home-Office und Situativer Mobiler Arbeit |
bis 09.08.2022 |
Lernräume Zentrale wie auch dezentrale Lernräume sind wieder geöffnet. Für einige Lernräume ist weiterhin eine Lernplatzbuchung notwendig. Es wird empfohlen, in den Lernräumen weiterhin eine Maske zu tragen. Weitere Informationen finden Sie hier.
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Auf unbestimmte Zeit |
Universitätsbibliothek Seit dem 4. April kann die Universitätsbibliothek ohne Prüfung des 3G-Nachweises und ohne Maske betreten werden. Dennoch wird empfohlen, weiterhin innerhalb des Gebäudes einen Mund-Nase-Schutz zu tragen, um das Infektionsgeschehen zu minimieren. Weitere Informationen finden Sie hier. |
Auf unbestimmte Zeit |
Persönliche Beratungsangebote Grundsätzlich sind persönliche Beratungsangebote unter besonderen Hygienebedingungen verfügbar. Es wird jedoch dringend angeraten, sich vorab telefonisch oder per Mail zu informieren, unter welchen Bedingungen das gewünschte Angebot wahrgenommen werden kann und einen Termin zu vereinbaren. |
Auf unbestimmte Zeit |
Arbeitstreffen Dienstliche Besprechungen dürfen nur in Präsenz stattfinden, sofern es erforderlich ist. Der Teilnehmerkreis ist auf zwingend notwendige Personen zu beschränken. Die Präsenznotwendigkeit ist regelmäßig zu hinterfragen. Es gelten die Empfehlung, weiterhin eine Maske zu tragen und die bekannten Hygieneregeln. Personen, die an notwendigen, dienstlichen Besprechungen teilnehmen müssen, sind regelmäßig Corona-Selbstschnelltests über ihre Hochschuleinrichtung anzubieten. Bei jeglichen Tätigkeiten ist der aktuell geltende Mindestabstand zwischen zwei Personen einzuhalten. Sollte dies nicht möglich sein, darf die Tätigkeit nur noch unter zuvor mit dem Arbeitsschutz abgestimmten Kompensationsmaßnahmen stattfinden. Handreichung für Vorstellungsgespräche. Schutzmaßnahmen und Handlungsempfehlung für das Arbeiten in Präsenz Hinweise zu Zugang, Tests und Masken
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Auf unbestimmte Zeit |
Veranstaltungen Alle Veranstaltungsformate sind in Präsenz wieder möglich. Insbesondere sollen auch Lehrveranstaltungen in Präsenz im Sommersemester wieder die Regel sein. Aufgrund des noch vorherrschenden Infektionsgeschehens wird das Tragen von Masken in allen Veranstaltungsformaten weiterhin empfohlen, siehe dazu auch Downloads zur Maskenempfehlung. Wo möglich, wird auch die Einhaltung von Mindestabständen weiterhin empfohlen (ggf. Bestuhlung im Schachbrettmuster).
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Auf unbestimmte Zeit |
Hochschulsport Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Webseiten des Hochschulsports. |
Auf unbestimmte Zeit |