Korruptionsprävention

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Die RWTH Aachen macht sich stark gegen den Missbrauch amtlicher Befugnisse und steht ihren Beschäftigten mit umfangreichen Informationen zum Thema Korruptionsprävention beratend zur Seite.

 

Weitere Informationen

Weitere Informationen für RWTH-Angehörige sowie intern abrufbare Dokumente zum Thema Korruptionsprävention finden Sie im Intranet.

 

Was ist Korruption?

Korruption ist kein Kavaliersdelikt, sondern der Missbrauch von amtlichen Befugnissen, um sich oder anderen Vorteile zu verschaffen. Korruption ist strafbar und hat daher negative Folgen für den Arbeitsplatz und sogar weit über das Beschäftigungsverhältnis hinaus.

Egal, ob man den Beschäftigten der RWTH Aachen ein Geschenk anbietet, sie zum Essen einlädt oder ihnen Vergünstigungen in Aussicht stellt, sofern dies in Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit geschieht, entsteht leicht der Verdacht der Korruption.

Wo beginnt Korruption?

Wo endet eine höfliche Geste und wo beginnt ein Anbahnungsversuch zur Korruption? Hierzu existieren gesetzliche und auch weitere Regelungen. Diese Regelungen können allerdings nur Orientierungshilfen sein.

Die RWTH Aachen empfiehlt ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern daher, sich mit den bestehenden Vorschriften und Handlungsempfehlungen vertraut zu machen. Im Zweifelsfall stehen Vorgesetzte und das Rechtsdezernat bei Fragen zur Korruptionsprävention beratend zur Seite.

Anträge auf Genehmigung der Annahme von Geschenken können RWTH-Angehörige formlos an das Dezernat für Recht richten.