Senat

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Larissa Franke

stellvertretende Abteilungsleiterin

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+49 241 80 99091

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Der Senat ist eines der zentralen Organe der Hochschule. Die Aufgaben sind in Paragraf 22 Hochschulgesetz und in Paragraf 16 der Grundordnung der RWTH Aachen geregelt. Die Hauptaufgaben des Senats sind:

  • der Erlass und die Änderung der Grundordnung sowie von Rahmenordnungen und Ordnungen der Hochschule,
  • die Mitwirkung durch seine Mitglieder in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Mitglieder des Rektorats und die Bestätigung der Liste der Mitglieder des Hochschulrates,
  • Billigung von Planungsgrundsätzen im Sinne von Paragraf 16 Absatz 1a Satz 1 Hochschulgesetz,
  • Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Rektorats,
  • der Beschluss über die Verleihung von akademischen Ehrungen,
  • der Beschluss der Liste über die Besetzung des Strategierates,
  • die Bildung der in der Grundordnung vorgesehenen Ausschüsse und Kommissionen des Senats,
  • die Benennung und Weiterleitung der Vorschläge der Gruppen zur Einsetzung der Mitglieder der Rektoratskommissionen an das Rektorat,
  • Wahl der Mitglieder des Zentrumsrats des Lehrerbildungszentrums.

Außerdem gibt der Senat Empfehlungen und Stellungnahmen

  • zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans,
  • zum Entwurf des Hochschulvertrages,
  • zu den Evaluationsberichten,
  • zum Wirtschaftsplan,
  • zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel auf die Fakultäten, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen, zentralen Betriebseinheiten und der medizinischen Einrichtungen,
  • sowie in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind, ab.

Dem Senat gehören 26 stimmberechtigte Mitglieder an. Daneben gehören ihm ohne Stimmrecht noch das Rektorat, die Dekaninnen oder Dekane, die Vorsitzenden der Personalräte, die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, die oder der Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, der Vorsitz des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) sowie die Gleichstellungsbeauftragte an.

Der Senat wird bei den Vorbereitungen der Senatssitzungen unterstützt durch den Ältestenrat.