Personalrat
Der Personalrat vertritt etwa 3.800 nichtwissenschaftlich Beschäftigte (ohne Medizinische Einrichtungen) und besteht an der RWTH Aachen aus 17 Personen, davon sind 15 Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer und zwei Beamtinnen oder Beamte.
Amtszeit
Die aktuelle Amtszeit läuft vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2020.
Unsere Aufgaben
Der Personalrat arbeitet auf der Grundlage des Landespersonalvertretungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Personalrat ist in verschiedenen Formen vor Entscheidungen der Dienststelle zu beteiligen. Die stärkste Form der Beteiligung ist die Mitbestimmung. Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen können erst dann durchgeführt werden, wenn der Personalrat zugestimmt hat. Vor allem aber sind wir Anlaufstelle für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Problemen am Arbeitsplatz.