Beauftragter für die Belange studentischer Hilfskräfte

  Beratungsituation Urheberrecht: © Peter Winandy

Mit dem Beginn eines Studiums wachsen der Grad der Unabhängigkeit und damit auch die finanzielle Belastung,  gerade dann, wenn Sie einen eigenen Haushalt führen müssen. Eine naheliegende Möglichkeit, parallel zu Studium Geld zu verdienen, ist die Tätigkeit als studentische Hilfskraft.

Kontakt

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Kai Wallbaum und Haydar Genc

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+49 241 80 93792

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Beratungsthemen

  • Urlaub
  • Krankheit
  • Arbeitszeit
  • Arbeiten mit Erkrankung oder Behinderung
  • Verdienstgrenzen
 

Für viele stellt die Tätigkeit als studentische Hilfskraft den ersten Kontakt mit der Arbeitswelt dar, so dass viele Studierende nicht wissen, welche Rechte und Pflichten sie als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben.

Mit der landesweiten Einführung der Beauftragten für die Belange der studentischen Hilfskräfte im Jahre 2014 wurde eine Anlaufstelle für alle Studierenden und studentischen Hilfskräfte geschaffen, die über Themen wie Rechte und Pflichten für studentische Hilfskräfte beraten.

Seit August 2016 wurde das Amt der Beauftragten für die Belange der studentischen Hilfskräfte an der RWTH Aachen erstmalig besetzt. Die Aufgaben und Kompetenzen als SHK-Vertretung ergeben sich aus § 46 a HG NRW und sind mit den Aufgaben eines Personalrates vergleichbar.

Persönliche Beratung

Sie möchten wissen, wieviel Sie neben dem Studium verdienen dürfen? Sie haben Fragen rund um das Thema Arbeiten als studentische Hilfskraft, kurz SHK? Oder haben Sie Probleme mit Ihren Vorgesetzten?

Dann helfen Ihnen die Beauftragten für die Belange der studentischen Hilfskräfte weiter. Neben individuellen Terminen nach Absprache bieten wir regelmäßige offene Sprechstunden an.