EVB-IT/BVB

 

Verträge über Hardware, Software und Dienstleistungen der Informationstechnologie

Bei Verträgen über Hardware, Software und/oder Dienstleistungen der Informationstechnologie (IT) wendet die RWTH Aachen, wie alle anderen öffentlichen Auftraggeber, zusätzlich die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) an.

Je nach Vertragsform und Art des Vertragsgegenstandes gelten unterschiedliche Fassungen (beziehungsweise Typen) der EVB-IT.

Die jeweils relevanten Fassungen beziehungsweise Typen der Vertragsbedingungen finden Sie unten im Downloadbereich.

 

Hinweis

Bitte beachten Sie: Die EVB-IT beziehungsweise die BVB gelten vorrangig vor den vier oben genannten Vertragsbedingungen des Landes NRW und vor der VOL/B (siehe „Vertragsbedingungen“).