Zentrales Prüfungsamt
Die Abteilung Zentrales Prüfungsamt, kurz ZPA, gehört strukturell zum Dezernat für Akademische und Studentische Angelegenheiten der Zentralen Hochschulverwaltung der RWTH Aachen und ist zentrale Anlaufstelle für Studierende und Prüfende bei Prüfungsangelegenheiten.
Aktuelle Informationen
Das Zentrale Prüfungsamt bietet ab dem 9. Mai 2022 wieder Sprechstunden an.
Die Sprechstunde in Präsenz findet ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung statt. Sie können Ihren Termin auf unserem Termintool buchen. Bitte beachten Sie, dass die Sprechstunde in Präsenz ausschließlich für die folgenden, fachübergreifenden Anliegen genutzt werden kann:
- Abgabe von Abschlussarbeiten
- Abholung von Notenspiegeln, Abschlussbescheinigungen
- Ausfüllen von Bescheinigungen (zum Beispiel Formblatt 5, Wohnzeitverlängerung)
Sie können selbstverständlich weiterhin Dokumente per E-Mail senden und anfordern sowie den Fristenbriefkasten für Ihre Abgaben nutzen.
Die Sprechstunde in Präsenz findet Montag von 9 bis 10 Uhr, Dienstag von 13 bis 14Uhr, Mittwoch von 9 bis 10 Uhr und Donnerstag von 13 bis 14 Uhr im SuperC statt.
Für alle fachspezifischen Anliegen können Sie Ihre zuständige Sachbearbeitung per E-Mail, Telefon oder in unserer ZOOM-Sprechstunde erreichen.
Die jeweiligen ZOOM-Sprechzeiten und den Link zum ZOOM-Meetingraum finden Sie auf der Kontaktseite Ihrer Sachbearbeitung. Hier finden Sie eine Übersicht unserer Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter. Für die ZOOM-Sprechstunde benötigen Sie keinen Termin. Bitte beachten Sie bei der Nutzung von ZOOM die entsprechenden rechtlichen Hinweise.
Da wir die Nachfrage nach persönlichen und digitalen Sprechstundenangeboten nur grob abschätzen können, werden wir das nun eingeführte Modell evaluieren und behalten uns vor, Anpassungen vorzunehmen.
Kontakt
Telefon
- work
- +49 241 80 90710
- E-Mail schreiben
Informationen für Studierende
Auf unserer Webseite „Prüfungen und Abschlussarbeiten“ finden Sie alles Wichtige rund um Prüfungen, Abschlussarbeiten und Abschlussunterlagen sowie unsere aktuellen FAQ.
Unsere Aufgaben
Bis auf wenige Ausnahmen führt das Zentrale Prüfungsamt für die Prüfungsausschüsse der verschiedenen Studiengänge die Prüfungsverwaltung durch. Dies schließt ein:
- Verwalten von Prüfungsanmeldungen und Prüfungsabmeldungen,
- Registrieren der Noten,
- Ausstellen von Bescheinigungen oder Zeugnissen und
- Überprüfen von Zulassungen oder Nichtzulassungen zu Prüfungen oder Abschlussarbeiten.
Kommunikation und Beratung
Ein wesentlicher Punkt unserer Arbeit besteht in der Kommunikation und Beratung an der Schnittstelle zwischen dem Zentralen Prüfungsamt und den Studiengängen der RWTH Aachen für alle Beteiligten, das heißt Fakultäten und Studierende.
Häufige Fragen zum Prüfungsmanagement in RWTHonline
Wie logge ich mich in RWTHonline ein?
Öffnen Sie die Webseite von RWTHonline und klicken Sie im Feld „Anmeldung für Studierende und Beschäftigte“ auf „Zur Anmeldung“. Geben Sie hier Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort für den RWTH Single Sign-On ein und klicken Sie auf Anmeldung.
Warum sehe ich die Listen anderer Prüferinnen und Prüfer meiner Lehreinheit?
Die Funktionen „PV-Leistungserfassung“, „PV-Leistungserfassung (eigene Prüfung)“ und „PV-Teilnehmerverwaltung“ werden in RWTHonline Ende November auf Organisationsebene vergeben. Aus diesem Grund können nach dem Einloggen alle Listen eingesehen werden, die zu Prüfungen der Lehreinheit gehören.
Wie komme ich an die Prüfungs-/Beurteilungslisten?
Navigieren Sie zu Ihrer Organisation (Anleitung finden Sie im RWTHonline-Dokuportal: Eigene Organisationseinheit finden) und wählen Sie die Applikation Prüfungsmanagement aus. Geben Sie in das Feld Ihren Prüfungsmanagement-PIN ein und klicken Sie auf Anmelden. Ihr persönlicher PIN-Code wird Ihnen beim erstem Öffnen der Applikation angezeigt. Bitte notieren Sie diesen, da er nur einmal angezeigt wird! Der PIN-Code kann in der Applikation Prüfungsmanagement unter „Einstellungen“ geändert werden (siehe Anleitung eigenen PIN-Code ändern im RWTHonline-Dokuportal).
Die Prüfungs-/Beurteilungslisten finden Sie im Modul „Prüfungen beurteilen“. In den Anleitungen unter Leistungen eintragen im RWTHonline-Dokuportal wird detailliert beschrieben, wie Sie die Prüfungs-/Beurteilungsliste einsehen und bearbeiten können.
Bitte beachten Sie, dass Studierende, die sich fristgerecht von einer Prüfung abgemeldet haben beziehungsweise von dieser zurückgetreten sind, nicht mehr in der Kandidatenliste geführt werden.
Wie sehe ich kurzfristige Änderungen der Prüfungs-/Beurteilungslisten?
Die Prüfungs-/Beurteilungslisten werden laufend geändert, Studierenden melden sich ab oder reichen ein Attest ein. Wenn Sie einige Tage vor der Prüfung eine Teilnehmerliste exportiert haben, bekommen Sie beim Import gegebenenfalls Hinweismeldungen, wenn Sie die in der Zwischenzeit im ZPA verbuchten Notenvermerke (wie zum Beispiel „Q für Attest“) überschreiben beziehungsweise Studierende bewerten möchten, die sich bereits von der Prüfung abgemeldet haben.
Wie gebe ich Noten ein?
Mit der Funktion „PV-Leistungserfassung“ oder „PV-Leistungserfassung (eigene Prüfung)“ sind Sie für die Beurteilung der Prüfungen an Ihrer Organsiationseinheit zuständig. Sie können in RWTHonline Notenvermerke und Notenzusatzvermerke erfassen, Prüfungsprotokolle drucken und eigene Prüfungen gültig setzen. Sie können das Gültigsetzen auch an eine andere Person mit den oben genannten Funktionen in Ihrer Organisationseinheit delegieren. Ausführliche Informationen finden sie im RWTHonline-Dokuportal im Bereich Leistungserfassung.
In welchem Format muss ich Noten eingeben?
Noten werden in das Feld „Note“ eingegeben.
Die Noten müssen mit Komma zweistellig eingegeben werden, also zum Beispiel „1,3“, „2,7“ oder „5,0“. Jede Note größer 4,0 führt zum Status NB, also „nicht bestanden“. Im Falle des „Nicht Erscheinens“ bitte die Note „X“ eingeben, diese entspricht der Note 5,0 (NE). Bei unbenoteten Leistungen muss „B“ für bestanden beziehungsweise „5,0" für nicht bestanden eingegeben werden.
Gemäß Übergreifender Prüfungsordnung (ÜPO §10 (1)) können Zwischenwerte der einzelnen Noten durch Erniedrigen oder Erhöhen der einzelnen Noten um 0,3 gebildet werden (0,7; 4,3; 4,7 und 5,3 sind ausgeschlossen). Andere Notenwerte können daher nicht eingegeben werden. Die Einträge M (=mindestens ausreichend bestanden), „Q“ (=Attest), „R“ (=Rücktritt durch Genehmigung), „S“ (=Stornierung), „E“ (=Ersetzen), „A“ (=Annulierung), „G“, „GL“, „GA“ (Notenstreichung) und „PAQ“ (=Prüfung abgebrochen (Attest)) können nicht am Lehrstuhl eingegeben werden.
Wie gebe ich ein, wenn Studierende nicht zur Prüfung zugelassen sind?
In RWTHonline können erforderliche Voraussetzungen bereits im System hinterlegt werden, so dass eine automatische Prüfung erfolgen kann ob sich Studierende für eine Prüfung anmelden können.
Es gibt außerdem die Möglichkeit einer vorbehaltlichen Prüfungsanmeldung. Hier werden die Voraussetzungen zu einem späteren Zeitpunkt geprüft. Sofern die Voraussetzungsprüfung spätestens sechs Tage vor Prüfungstermin positiv ausfällt und die Studierenden die Voraussetzungen für die Prüfung erfüllt haben, meldet das System die Studierenden automatisch zur Prüfung an. Wenn nicht, werden die Studierenden automatisch abgemeldet.
Wenn keine Voraussetzungen im System hinterlegt wurden, müssen Sie die Voraussetzungen manuell prüfen und den Notenvermerk „NZ“ im Feld Note eintragen, sofern Studierende die Voraussetzungen zur Prüfungsteilnahme nicht erfüllen.
Was gebe ich ein, wenn Studierende die Prüfung wegen Krankheit abbrechen?
Wenn Studierende während der Prüfung erkranken und die Prüfung abgebrochen wird, tragen Sie bitte umgehend nach der Prüfung den Noteneintrag „PA“ ein. Wird kein Attest eingereicht, entspricht dieser Vermerk der Note 5,0.
Sollte im Anschluss ein gültiges Attest im Zentralen Prüfungsamt eingehen, wird dieser Noteneintrag in „PAQ“ (=Prüfung abgebrochen (Attest)) geändert und entspricht damit einem nachträglichen Rücktritt aus Krankheit. Das weitere Vorgehen richtet sich nach der Handreichung zum Thema Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit.
Was ist beim Rückspielen einer Liste unbedingt zu beachten?
Die Excel- oder csv-Datei muss bis auf die in den Spalten „GRADE“, "Date of Assessment" sowie „Remark“ unverändert bleiben. Es dürfen weder Spalten noch Zeilen gelöscht werden. Studierende, die nicht zur Prüfung angemeldet waren, könne nicht über diese Liste nachgemeldet werden. Nach dem Prüfungsdatum müssen Nachmeldungen von den Studierenden über den PA beantragt werden.
Warum müssen Noteneinträge gültig gesetzt werden?
Damit die Studierenden die Prüfungsergebnisse einsehen und sich gegebenenfalls auch zu Folgeterminen anmelden können, müssen die Prüfungsergebnisse gültig gesetzt werden.
Kann ich auch nach Gültigsetzen der Notenliste noch Änderungen vornehmen?
Auch nach dem Speichern und Gültigsetzen von Noten können Personen mit den Funktionen PV-Leistungserfassung und PV-Leistungserfassung die Eingaben innerhalb der Notenkorrekturfrist ergänzen beziehungsweise ändern. Letzteres ist möglicherweise nach der Klausureinsicht oder nach mündlichen Ergänzungsprüfungen notwendig.
Notenkorrekturen in gültigen Modulen sind bis Mitte November für das Sommersemester beziehungsweise Mitte Mai für das Wintersemester möglich. Bitte wählen Sie hierzu in der Prüfungs-/Beurteilungsliste im gelben Aktionskasten den Prüfungsstatus „Korrigierbare“.Eine Ausnahme bilden ausgelaufenen und somit inaktive Module. Für Studierende, die sich im schwebenden Prüfungsverfahren befinden, müssen nach dem letztmaligen Angebot der Lehrveranstaltungen noch drei Prüfungstermine stattfinden. Damit nur die betroffenen Studierenden diese Prüfung anmelden können, muss sie auf das Semester der letztmaligen Abhaltung der Veranstaltung referenzieren. Bitte wenden Sie sich für Korrekturen in solch einem Fall bitte an die Sachbearbeitung im ZPA.
Was ist bei der Eingabe von Noten nach der mündlichen Ergänzungsprüfung zu beachten?
In RWTHonline haben Sie die Möglichkeit, das Datum der mündlichen Ergänzungsprüfung direkt in der Kandidatinnen-Liste in der Spalte „mündliche Ergänzungsprüfung“ bei dem betroffenen Studierenden einzutragen. Bitte ändern Sie nach erfolgreicher mündlichen Ergänzungsprüfungen nur die Note auf 4,0 und nicht das Prüfungsdatum, da das Klausurdatum zählt.
Kann ich auch nach abgeschlossenen Prüfungen noch Ergebnisse einsehen?
Ja. Bitte gehen Sie hierzu in die Prüfungs-/Beurteilungsliste und wählen Sie im gelben Aktionskasten unter Aktionen den Prüfungsstatus „Gültige“ aus. Sie finden eine Übersicht über bereits gültig gesetzte Prüfungen der letzten Semester und können gegebenenfalls noch Notenkorrekturen vornehmen.
Welche Abkürzungen können Personen mit den Funktionen PV-Leistungserfassung und PV-Leistungserfassung selbst erfassen?
- B = eine unbenotete Prüfungsleistung wurde bestanden
- X = nicht zur Prüfung erschienen
- NZ = die Voraussetzungen für die Prüfungszulassung werden nicht erfüllt
- PA = Prüfung abgebrochen – wird kein Attest eingereicht, entspricht dieser Vermerk der Note 5,0
- U = ein Täuschungsversuch liegt vor, somit ist die Prüfung ungültig und wird als nicht bestanden (5,0) gewertet
Wie lange müssen Prüfungsarbeiten aufbewahrt werden?
Die Regelungen zur Aufbewahrung von Prüfungsarbeiten und Prüfungsakten entnehmen Sie bitte den Richtlinien in den Amtlichen Bekanntmachungen.
Ihr Kontakt zum ZPA
Unter folgendem Link finden Sie alle Ansprechpartnerinnen und -partner des ZPA nach Fächern sortiert.