Kapazitäts- und Auslastungsangelegenheiten

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Zu den Aufgaben in diesem Bereich gehört die Beantragung von Zulassungsbeschränkungen, das heißt Numerus Clausus, für hoch ausgelastete Studiengänge beim Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung, kurz MIWF, des Landes NRW auf Antrag und nach Abstimmung mit den Fakultäten.

Außerdem werden für alle Studiengänge die Aufnahmekapazitäten, das heißt die Zahl der bereitzustellenden Studienplätze, berechnet. Die Berechnung berücksichtigt die geltenden gesetzlichen Regelungen, die Vorgaben des MIWF sowie die ständige Rechtsprechung und wird mit dem MIWF abgestimmt. Mit der Kapazitätsberechnung wird die formale Basis für die Durchführung der Zulassungsverfahren für NC-Studiengänge geschaffen. Die Durchführung und die Beantwortung von Fragen hinsichtlich des Zulassungsverfahrens erfolgt durch das Studierenden­sekretariat.

Jährlich zum Wintersemester wird für alle Fächer der Hochschule die Auslastungsberechnung durchgeführt. Der Auslastungsgrad wird auf Basis der personellen Ressourcen und der eingeschriebenen Studierenden berechnet.