Datenschutzbeauftragter

  Aktenordner im Regal © RWTH Aachen  

Die RWTH Aachen ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine öffentliche Stelle im Sinne des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen. Gemäß Paragraf 32a des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen hat die Hochschule einen Datenschutzbeauftragten bestellt.

 

Aufgaben und Ziele

Ziel des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalens ist die Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung: Jeder Mensch soll über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten selbst bestimmen können. Zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten gehört es demzufolge, die Hochschule und Ihre Einrichtungen bei der Umsetzung des Datenschutzes zu unterstützen.

Studierende sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich jederzeit in Fragen des Datenschutzes an den Datenschutzbeauftragten wenden. Ihre Anliegen werden absolut vertraulich behandelt.

 

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