Das Semesterticket als eTicket

  Hand hält eTicket Urheberrecht: © RWTH Aachen

Seit dem Wintersemester 2017/2018 wird das Semesterticket durch die ASEAG als eTicket in Form einer Chipkarte ausgegeben. Das eTicket gilt ab Semesterbeginn für das kommende Semester. Für nachfolgende Semester bleibt die Fahrberechtigung mit dem Semesterticket auf dem eTicket bei ordentlicher Rückmeldung gültig, das heißt die Verlängerung erfolgt automatisch auf dem vorhandenen eTicket. 

 

Austausch alter eTicket-Chipkarten

Die ASEAG hat die RWTH Aachen darüber informiert, dass die eTicket-Chipkarten, auf denen das AVV-Semesterticket gespeichert ist, standardmäßig nach fünf Jahren ausgetauscht werden. Dieser Austausch steht demnächst erneut an.

Falls Studierende der RWTH Aachen fünf Jahre alte eTicket-Chipkarten nutzen, schickt die ASEAG in den nächsten Wochen neue eTicket-Chipkarten an alle betroffenen Ticket-Inhaberinnen und -Inhaber.

Bitte beachten Sie, dass eventuelle Adressänderungen nur bis zum 13. Januar 2023 berücksichtigt werden können.

Sofern lediglich eine Adresse im Ausland (ausgenommen sind Adressen im Dreiländereck) angegeben ist, erfolgt kein Versand und das Ticket verbleibt zur Abholung im Kunden-Center der ASEAG. Der Versand wird Mitte Februar erfolgen, um eine durchgängige Mobilität der Studierenden zu gewährleisten.

Achten Sie bitte darauf, dass die alte Chipkarte bis einschließlich 28. Februar genutzt werden muss und erst ab dem 1. März 2023 das neu zugestellte Ticket aktiv und gültig ist. Im Anschluss daran kann die alte Chipkarte entsorgt werden.

Einfach die Karte möglichst kleinteilig zerschneiden, alle lesbaren persönlichen Daten – wie Name und Kundennummer – unkenntlich machen und bei einer Sammelstelle für Elektrogeräte abgeben (Chipkarten gelten gesetzlich als Elektrogeräte). Alternativ kann die Chipkarte an das Kunden-Center der ASEAG geschickt werden. Dann übernimmt die ASEAG die Entsorgung für Sie.

 

Häufig gestellte Fragen zum eTicket

Im Folgenden haben wir häufig gestellte Fragen zum neuen eTicket für Sie zusammengestellt:

 

Allgemeines

Was ist ein eTicket?

Ein eTicket ist eine Chipkarte, auf der eine Fahrberechtigung, also der Fahrschein, elektronisch auf einen Chip geschrieben wird. Ein eTicket kann entsprechend dann auch elektronisch über ein Lesegerät auf Gültigkeit kontrolliert werden.

Ersetzt das eTicket das bisherige Papierticket?

Ja, das eTicket ersetzt das bisherige Papierticket. Noch vorhandene Papiertickets (FH Aachen) werden spätestens ab dem 8. Januar 2018, zur Einführung des kontrollierten Einstiegs, ungültig.

Warum führt die ASEAG das eTicket ein?

Ziele des elektronischen Fahrgeldmanagements sind:

  • die Abschaffung von Zugangshemmnissen zum und einfachere Nutzung des ÖPNV
  • die landesweite und grenzüberschreitende (noch in der Erprobung) Nutzung nur eines eTickets, auf dem mehrere Fahrberechtigungen abgespeichert werden können
  • Nutzung weiterer Leistungen wie zum Beispiel Car- und Bikesharing mit demselben eTicket
  • Die Erhöhung der Effizienz des Fahrscheinvertriebs und damit die Steigerung der Einnahmen

Welche Vorteile bietet das eTicket?

Die elektronische Chipkarte ist für die Kunden praktischer:

  • das Semester/NRW-Ticket bleibt während der Immatrikulation gültig (rechtzeitige Rückmeldung vorausgesetzt).
  • wer die Karte verliert, kann sie sperren lassen
  • Nutzung weiterer Leistungen wie Car- und Bikesharing mit dem eTicket
  • Zukünftig kann der Kunde NRW-weit und grenzüberschreitend mit dem eTicket unterwegs sein
  • es können weitere ÖPNV-Tickets aufgebracht werden

Wie kann ich mein eTicket erkennen?

Auf dem eTicket sind neben der Kundennummer der Vor- und Nachname des Inhabers sowie das Tarifprodukt „Semesterticket NRW“ aufgedruckt. Der Karteninhaber kann sein eTicket im Kundencenter der ASEAG auslesen lassen.

Wie bewahre ich mein eTicket am besten auf? (Umgang mit der Chipkarte/Schutzhülle)

Die lange Laufzeit der Chipkarte (5 Jahre ab Produktionsdatum) erfordert ein pflegliches Umgehen mit dem eTicket. Ein Auslesen der Ticket-Informationen ist in der Praxis äußerst schwierig und somit auch unwahrscheinlich, rein technisch jedoch möglich. Deshalb bieten die Hochschulen und der ASTA zum Schutz der Karten entsprechende Schutzhüllen an. Diese sollten aufgrund unterschiedlicher Produktionsverfahren und damit verbundenen Problemen mit dem Druck-Layout nicht für die BlueCard verwendet werden.

 

Erhalt/Gültigkeit des eTickets

Wer erhält das Semesterticket/NRWTicket als eTicket?

Die eingeschriebenen Studierenden der RWTH Aachen University und der FH Aachen erhalten das eTicket.

Wie bekomme ich das eTicket?

Alle eingeschriebenen Studierenden erhalten das eTicket per Post an ihre Privatadresse zugesandt.

Ab wann gilt das eTicket?

Das eTicket gilt ab Semesterbeginn beziehungsweise bei verspäteter Rückmeldung ab dem Termin der Zusendung.

Wie lange ist mein eTicket gültig?

Die Laufzeit des eTickets beträgt 5 Jahre ab Produktionsdatum. Das Enddatum des eTickets steht auf der Vorderseite unter dem AVV-Logo rechts im Format MM/JJ (Beispiel: 05/22). Nach 5 Jahren erfolgt ein Austausch des eTickets. Die Laufzeit der Fahrberechtigung auf dem eTicket ist abhängig vom Einschreibe-Status an der Hochschule.

Bei Exmatrikulation während des Semesters wird die Fahrberechtigung mit dem Datum der Exmatrikulation auf dem eTicket gesperrt.

Muss ich das eTicket jedes Semester neu beantragen?

Nein, mit der ordentlichen Rückmeldung bleibt die Fahrberechtigung mit dem Semesterticket auf dem eTicket gültig.

Ist das eTicket auch in einem Urlaubssemester gültig?

Ja, Sie können das Ticket auch grundsätzlich in einem Urlaubssemester nutzen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch über den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) eine Befreiung vom Semesterticket im Urlaubssemester beantragt werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie über die Internetseiten des AStA der RWTH Aachen.

Wann erhalte ich mein eTicket?

Das eTicket wird grundsätzlich frühestens 14 Tage vor Semesterbeginn an Sie versandt. Im Falle einer verspäteten Rückmeldung werden die Tickets nach Übermittlung der Daten an die ASEAG innerhalb von maximal 5 Werktagen bearbeitet und versendet. Sollten Sie sich im laufenden Semester einschreiben, so erhalten Sie Ihr eTicket ebenfalls innerhalb von maximal 5 Werktagen nach Zahlung des kompletten Semesterbeitrags.

Ich habe kein eTicket erhalten, an wen kann ich mich wenden?

Sofern Sie kein Semesterticket erhalten haben, prüfen Sie bitte zunächst im CAMPUSoffice-Account nach, ob Sie bereits für das kommende Semester zurückgemeldet sind.

Falls die Rückmeldung noch nicht vermerkt wurde, Sie aber sicher sind, bereits das Geld für die Rückmeldung überwiesen zu haben (bitte beachten Sie hierbei, dass es unter Umständen bis zu vier Tagen dauern kann, bis die Rückmeldung im System sichtbar ist), und auch keine Rückmeldesperre oder ein sonstiger Hinweis vermerkt ist, wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeiterin beziehungsweise Ihren Sachbearbeiter im Studierendensekretariat.

Ist im CAMPUSoffice eine Rückmeldung für das kommende Semester vermerkt und sollten Sie bis jetzt noch kein eTicket erhalten haben, wird dringend empfohlen, Kontakt mit dem Kunden-Center der ASEAG unter der Telefonnummer 0241/1688 3040 oder vor Ort, Schumacherstraße 14, 52062 Aachen, aufzunehmen und das fehlende eTicket zu reklamieren. Die ASEAG wird dann unter anderem prüfen, ob das Ticket auf Grund von Zustellproblemen möglicherweise an die ASEAG zurückgesandt wurde.

Sollte es Ihnen studienbedingt nicht möglich sein, persönlich das Ticket abzuholen, können Sie eine erneute Zustellung veranlassen. Bitte wenden Sie sich hierfür telefonisch oder per Mail an das Kunden-Center.

Die Öffnungszeiten des ASEAG-Kunden-Centers sind:

  • Montag bis Freitag von 7:30 bis 18 Uhr
  • Samstag von 8:30 bis 14 Uhr

 

Mit dem eTicket unterwegs

Wo gilt das auf dem eTicket hinterlegte Semesterticket?

Das Semester-Ticket NRW gilt in ganz NRW und schließt die Benutzung aller Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie von S-Bahn, RegionalBahn und RegionalExpress ein. Zusätzlich können einige grenzüberschreitende AVV-Buslinien, wie zum Beispiel nach Kerkrade (Linie 34) oder Vaals (Linien 25 und 33) genutzt werden.

Wie werden die Fahrkarten kontrolliert?

Mit Erhalt des eTickets gilt dieses als Fahrausweis. Bitte führen Sie das eTicket immer dann mit, wenn Sie Bus oder Bahn im Aachener Verkehrsverbund nutzen und beachten Sie, dass das eTicket ein persönliches Abo und somit bei Kontrollen durch Prüfpersonal auch weiterhin nur in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis als Fahrtberechtigung gültig ist.

Bis zum Fahrplanwechsel am 10. Dezember 2017 wird die ASEAG die gesamte Flotte mit neuen Kontrollgeräten, sogenannten Validatoren, ausgestattet haben. Diese Geräte befinden sich dann in jedem der ASEAG-Busse und der Busse der Auftragsunternehmen immer an der zweiten Tür (Quick check in).

Ab 8. Januar 2018 gilt die Selbstkontrolle. Das bedeutet, dass bei Nutzung der ersten Tür ist das eTicket dem Fahrer zur Sichtprüfung vorzuzeigen ist, bei Nutzung der zweiten Tür das eTicket gegen das dort installierte Lesegerät zu halten ist. Erscheint beim Vorhalten der Chipkarte an den sogenannten Validator ein grünes Symbol, ist die Fahrtberechtigung gültig und die Fahrt kann beginnen. Erscheint ein rotes Symbol, ist die Fahrtberechtigung ungültig oder das eTicket defekt. Bitte beachten Sie in diesen Fällen unsere Informationen im Bus, wenden sich an das ASEAG-Kundencenter oder kontaktieren die Servicenummer 0241 1688 3040. Falls Sie die Fahrt dennoch antreten bzw. weiterführen wollen, müssen Sie ein neues Ticket als Fahrtberechtigung beim Fahrer erwerben.

Was muss ich tun, wenn ich mein eTicket vor das Lesegerät im Bus halte und dieses nicht funktioniert?

Sie müssen nichts tun, das eTicket mit gültiger Fahrberechtigung ist ein gültiger Fahrausweis, der nicht eines weiteren Nachweises bedarf.

Was passiert, wenn ich mein eTicket verliere oder dieses beschädigt ist?

Wird das eTicket verloren oder gestohlen, melden Sie den Verlust bitte umgehend an das Kundencenter der ASEAG. Es lässt sich kurzfristig sperren und Sie erhalten gegen eine Gebühr von 15 Euro umgehend eine Ersatzkarte. Ist Ihr eTicket mutwillig beschädigt, wird ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro für die Zweitausstellung erhoben. Bei einem Defekt erfolgt der Austausch kostenlos. Wird innerhalb eines Vertragsjahres eine zweite Ausstellung notwendig aufgrund von Verlust/Diebstahl, so werden 15 Euro Verlustgebühr + 10 Euro Bearbeitungsentgelt fällig.

Was mache ich nach Ablauf meines Semester-Tickets NRW mit dem eTicket?

Bitte geben Sie bei Exmatrikulation Ihr eTicket im Studierendensekretariat oder im ASEAG-Kundencenter, Schuhmacherstraße 14 in Aachen ab.

Was bedeutet das aufgedruckte Ablaufdatum auf dem eTicket?

Das Ablaufdatum ist unabhängig von der Laufzeit Ihres Semestertickets NRW und bezeichnet lediglich die Haltbarkeit Ihres eTicket. Bei einem aktiven Semesterticket werden Sie kurz vor Ablauf des eTicktes von uns angeschrieben und erhalten kostenfrei ein neues eTicket.

Wie erhalte ich eine Anschlussfahrkarte?

Wie bisher können für über den Geltungsbereich der vorhandenen Fahrberechtigung hinausführende Fahrten ein Anschluss-Ticket AVV, Einfach-Weiter-Ticket NRW oder sonstige Fahrscheine als Papier- oder Handy-Ticket zugekauft werden.

Besteht eine Mitnahmeregelung für das Semesterticket?

Das Semesterticket ist nicht übertragbar und berechtigt weder zur unentgeltlichen Mitnahme von weiteren Personen noch von Fahrrädern (Ausnahme: die unentgeltliche Kindermitnahme gemäß den Tarifbestimmungen der Verkehrsverbünde).

Für die Fahrradmitnahme wird ein entsprechendes Zusatzticket für den Verbund benötigt in dem Sie unterwegs sind. In einigen Verkehrsverbünden existieren Sperrzeiten für die Fahrradmitnahme. Im AVV ist die Mitnahme nur gestattet, wenn der Busfahrer sein „OK“ gibt.

 

Datenänderungen

Der Name auf meinem eTicket ist falsch geschrieben – was muss ich tun?

Bitte wenden Sie sich zunächst an das Studierendensekretariat.

Der Name auf meinem eTicket ist wegen einer Namensänderung unkorrekt – was muss ich tun?

Bitte wenden Sie sich zunächst an das Studierendensekretariat.

Auf der Karte ist ein falsches Geburtsdatum und/oder Geschlecht aufgedruckt – was muss ich tun?

Bitte wenden Sie sich zunächst an das Studierendensekretariat.

Meine Adresse hat sich geändert, was muss ich tun?

Bitte wenden Sie sich zunächst an das Studierendensekretariat.

 

Datenschutz

Welche Daten werden durch die Verkehrsunternehmen auf dem eTicket gespeichert?

Entsprechend den Vorgaben des VDV-KA Standard sind auf der Chipkarte Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Vertragsgültigkeit, gegebenenfalls Zeitraum einer temporären Sperrung (aufgrund Beurlaubung oder Ähnlichem), Kundennummer der ASEAG gespeichert. Zusätzlich wird noch Ihr gewähltes Tarifprodukt inkllusive Preisstufe und Geltungsbereich elektronisch abgebildet.

Wer kann auf meine Daten zugreifen?

Das Vertragsverkehrsunternehmen ASEAG kann im Rahmen der Vertragserstellung und Abrechnung der Semestertickets auf die Daten zugreifen. Zudem kann im Rahmen der Fahrausweisprüfung jedes an der VDV-KA angeschlossene Verkehrsunternehmen die eTickets prüfen und Vorname, Name, Geburtsdatum und Geschlecht für die Prüfung auslesen.

Wie werden meine Daten geschützt?

Das Thema Datenschutz ist für die ASEAG von großer Bedeutung, wenn es um die Nutzung personenbezogener Daten geht. Die übermittelten Daten werden von der ASEAG ausschließlich zur Erstellung, Abrechnung und Abwicklung des eTickets genutzt und verwendet. Eine weitere Datennutzung erfolgt nicht. Die ASEAG verpflichtet sich hierzu nach § 6 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) bzw. § 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Wie kann ich mein eTicket bei Verlust vor Missbrauch schützen beziehungsweise sperren lassen?

Bitte melden Sie den Verlust umgehend dem zuständigen Vertragsverkehrsunternehmen (ASEAG).  Dies kann per E-Mail, Anruf oder persönlich im Kunden-Center erfolgen. Sie erhalten im Kunden-Center der ASEAG ein neues eTicket und ihr verlorenes eTicket wird gesperrt.

 

Hilfe und Kontakt

Wer hilft mir bei (weiteren) Fragen zum Thema eTicket?

Wenden Sie sich bitte direkt an das Kunden-Center der ASEAG oder kontaktieren Sie die ASEAG per oder unter der Telefonnummer: 0241 1688-3040.

Die Öffnungszeiten des ASEAG-Kunden-Centers sind:

  • Montag bis Freitag von 7:30 bis 18 Uhr
  • Samstag von 8:30 bis 14 Uhr

 

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