Parken an der RWTH Aachen

  RWTH-Parkhaus Urheberrecht: © Martin Braun

Die RWTH Aachen hat 2011 eine Parkraumbewirtschaftung eingeführt. Dies bedeutet, dass jeder, der auf den Parkflächen der Hochschule parken möchte, einen Parkausweis benötigt.

 

Wer darf einen Parkausweis erwerben?

Grundsätzlich können alle Personen, die ein Job-Ticket erwerben dürfen, auch einen Parkausweis erwerben.

Außerdem dürfen folgende Personengruppen einen Parkausweis erwerben:

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RWTH Aachen ohne Anspruch auf ein Jobticket, etwa immatrikulierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Anspruch auf das Semesterticket haben
  • Studierende sowie studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte
  • Beschäftigte anderer Institutionen, die ihren Arbeitsplatz in Gebäuden der RWTH Aachen haben und dort hochschulbezogene Aufgaben wahrnehmen, sofern die Personalräte hierzu im Einzelfall oder allgemein zugestimmt haben
  • Beschäftigte derjenigen An-Institute der RWTH Aachen, die sämtliche zum jeweiligen An-Institut gehörende Flächen als RWTH-Parkraum zur Verfügung gestellt haben
  • Seniorenstudierende und Emeriti für die Parkzone U
  • Stipendiatinnen und Stipendiaten
  • Hochschuleinrichtungen für ihre Gäste
  • Studierende, die Vorkurse besuchen

Sonderregelungen für Studierende

Studierende dürfen ausschließlich in der Parkzone U parken.

Der Parkausweis für Studierende wird jeweils semesterweise ausgestellt. Er muss für jedes Semester neu beantragt werden. Bei einer Beantragung für das laufende Semester beziehungsweise nach erfolgter Rückmeldung für das nächste Semester ist der Bezugsbeginn variabel, der Parkausweis wird immer bis zum Ende dieses Semesters ausgestellt.

Bitte beachten Sie: Beantragen Sie den Parkausweis erst innerhalb von drei Monaten vor Semesterende, hat Ihr Parkausweis eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten. Das Entgelt beträgt in diesem Fall den dreifachen Satz des jeweils gültigen Monatspreises fürs Parken.

 

Wichtige Information für Schwerbehinderte

Schwerbehinderte Beschäftigte, Studierende sowie Seniorenstudierende, die das Merkzeichen „G“ oder „aG“ im Schwerbehindertenausweis haben, können bei der Schwerbehindertenvertretung für Beschäftigte, kurz SBV, gegen Vorlage des blauen RWTH-Parkausweises und des Schwerbehindertenausweises einen RWTH-Schwerbehindertenparkausweis erhalten. Bitte wenden Sie sich an die SBV zur Beantragung.

Wenn Sie eines der Merkzeichen „G“, „aG“, Bl“, „Gl“ oder „TBl“ im Schwerbehindertenausweis haben, erhalten Sie den blauen Parkausweis der RWTH Aachen kostenlos. Bitte geben Sie bei der Beantragung des RWTH-Parkausweises den Schwerbehindertenausweis mit an.

Hier finden Sie Informationen zu den Interessenvertretungen:

 

Aktuelles

Die Dienstvereinbarung über die Weiterführung der Parkraumbewirtschaftung an der RWTH Aachen wurde bis zum 31.12.2023 verlängert. Informationen zur Online-Beantragung und den aktuellen Preisen finden Sie weiter unten.

 

Parkzonen

Es bestehen verschiedene Parkzonen, die Zuordnung der Nutzungsberechtigung richtet sich nach dem Dienstsitz eines jeden Bediensteten:

  • Liegt dieser im Bereich des Campus Mitte, also in Parkzone C, berechtigt der Parkausweis zur Nutzung der Parkflächen in Parkzone C und zusätzlich in Parkzone U.
  • Bei einem Dienstsitz im Bereich der Parkzone T, berechtigt dieser zusätzlich zum Parken in den Parkzonen C und U.
  • RWTH-Parkflächen, die außerhalb dieser Parkzonen liegenden, werden der Zone U zugeteilt.

Nützlicher Hinweis

Über den RWTH-Navigator können Sie sich die Parkzonen im Hochschulbereich anzeigen lassen. Öffnen Sie dazu einfach das Einstellungsmenü oben links und klicken Sie auf Parkzonen einblenden.

 
RWTH-Parkhäuser
RWTH-Parkhaus Parkbereich Öffnungszeiten
Straße Ort Zone montags bis freitags samstags sonn- und feiertags
Professor-Pirlet-Straße 10 52074 Aachen U 7 bis 23 Uhr geschlossen geschlossen
Forckenbeckstraße 50 52074 Aachen U 6 bis 22:30 Uhr geschlossen geschlossen
Campus Boulevard 30* 52074 Aachen U durchgehend durchgehend durchgehend
Kármán,
Annuntiatenbach 18
52062 Aachen Sonder-parkzone S 7 bis 22 Uhr 7 bis 14:30 Uhr geschlossen
Seminargebäude,
Wüllnerstraße 5b
52062 Aachen Sonder-parkzone S 7 bis 22 Uhr 7 bis 14:30 Uhr geschlossen
*Angemietete Parkflächen, bitte Beschilderung beachten!

 

Preis

Die Nutzer eines Job-Tickets erhalten optional einen Parkausweis, ohne dass weitere Kosten entstehen. Für alle anderen Berechtigten ist der Parkausweis kostenpflichtig.

Die Mindestbezugsdauer beträgt sechs Monate. Ausnahme: Wenn Ihr Arbeitsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als sechs weitere Monate dauert, können Sie den Parkausweis auch für weniger als sechs Monate beantragen.

 

Preise für das Jahr 2023

Die Preise für die RWTH-Parkausweise ändern sich ab dem 1. Januar 2023 wie folgt:

Art des Ausweises Preis
Parkausweis 9,50 Euro pro Monat
Gästeparkausweis 9,50 Euro pro Monat
Tagungstickets 9,50 Euro pro Tag
Paket Tagungstickets für feierliche Anlässe
(Paket à 20 Tickets)
19 Euro
Handwerkerparkausweise 9,50 Euro pro Tag
57 Euro pro Monat
342 Euro pro Jahr

 

Antrag

Für die Beantragung eines Parkausweises steht ein Online-Formular zur Verfügung. Hierfür ist die persönliche TIM-Kennung und das zugehörigen Passwort erforderlich. Nach Vertragsschluss wird der Parkausweis an die private Postadresse zugeschickt.

Bitte beachten Sie: Bei der Antragstellung können Sie bis zu drei Kennzeichen angeben. Der Ausweis berechtigt dann zum Parken mit den entsprechenden Fahrzeugen. Wenn Sie ein Mietfahrzeug nutzen, wählen Sie bitte im persönlichen Antragsformular den Punkt Mietfahrzeug.

 

Online-Beantragung und Sicherheitshinweis

Die Übertragung Ihrer Daten erfolgt für die Online-Antragsformulare für Mitarbeitende und Studierende https-gesichert. Die Nutzung des Formulars und besonders die Eingabe beziehungsweise die Ansicht der Personal- und Kontodaten ist jedoch in einer unsicheren Umgebung wie etwa in Internet-Cafés, über das Handy oder per öffentlichem W-LAN grundsätzlich mit Sicherheitsrisiken verbunden.

Dieses Sicherheitsrisiko übernehmen Sie als Antragstellerin oder Antragsteller.

Wir empfehlen die Einwahl über einen VPN-Client in das Netz der RWTH Aachen oder die Nutzung eines Rechners innerhalb des RWTH-Netzes.

 

Parkraumüberwachung

Es findet eine Überwachung des gesamten Parkraumes statt. Dabei werden alle Parkflächen insbesondere während der Arbeitszeiten mindestens einmal täglich zu unregelmäßigen Zeiten kontrolliert. Wenn dies erforderlich ist, findet eine Überwachung darüber hinaus auch außerhalb der allgemeinen Arbeitszeiten statt. Die Parkraumüberwachung wird von hochschuleigenem Personal durchgeführt

Wenn Sie keine gültige Parkberechtigung besitzen, wird Ihr Kraftfahrzeug auf Veranlassung der RWTH Aachen durch eine beauftragte Fremdfirma abgeschleppt.

Bitte beachten Sie:

Bringen Sie Ihren Parkausweis im sichtbaren Bereich der Windschutzscheibe an, damit die Lesegeräte Ihren Parkausweis ordnungsgemäß erfassen können.