Parken an der RWTH Aachen
Die RWTH Aachen hat 2011 eine Parkraumbewirtschaftung eingeführt. Dies bedeutet, dass jeder, der auf den Parkflächen der Hochschule parken möchte, einen Parkausweis benötigt.
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Wer darf einen Parkausweis erwerben?
Grundsätzlich können alle Personen, die ein Job-Ticket erwerben dürfen, auch einen Parkausweis erwerben.
Außerdem dürfen folgende Personengruppen einen Parkausweis erwerben:
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RWTH Aachen ohne Anspruch auf ein Jobticket, etwa immatrikulierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Anspruch auf das Semesterticket haben
- Studierende sowie studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte
- Beschäftigte anderer Institutionen, die ihren Arbeitsplatz in Gebäuden der RWTH Aachen haben und dort hochschulbezogene Aufgaben wahrnehmen, sofern die Personalräte hierzu im Einzelfall oder allgemein zugestimmt haben
- Beschäftigte derjenigen An-Institute der RWTH Aachen, die sämtliche zum jeweiligen An-Institut gehörende Flächen als RWTH-Parkraum zur Verfügung gestellt haben
- Seniorenstudierende und Emeriti für die Parkzone U
- Stipendiatinnen und Stipendiaten
- Hochschuleinrichtungen für ihre Gäste
- Studierende, die Vorkurse besuchen
Sonderregelungen für Studierende
Studierende dürfen ausschließlich in der Parkzone U parken.
Der Parkausweis für Studierende wird jeweils semesterweise ausgestellt. Er muss für jedes Semester neu beantragt werden. Bei einer Beantragung für das laufende Semester beziehungsweise nach erfolgter Rückmeldung für das nächste Semester ist der Bezugsbeginn variabel, der Parkausweis wird immer bis zum Ende dieses Semesters ausgestellt.
Bitte beachten Sie: Beantragen Sie den Parkausweis erst innerhalb von drei Monaten vor Semesterende, hat Ihr Parkausweis eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten. Das Entgelt beträgt in diesem Fall den dreifachen Satz des jeweils gültigen Monatspreises fürs Parken.
Wichtige Information für Schwerbehinderte
Schwerbehinderte Beschäftigte, Studierende sowie Seniorenstudierende, die das Merkzeichen „G“ oder „aG“ im Schwerbehindertenausweis haben, können bei der Schwerbehindertenvertretung für Beschäftigte, kurz SBV, gegen Vorlage des blauen RWTH-Parkausweises und des Schwerbehindertenausweises einen RWTH-Schwerbehindertenparkausweis erhalten. Bitte wenden Sie sich an die SBV zur Beantragung.
Wenn Sie eines der Merkzeichen „G“, „aG“, Bl“, „Gl“ oder „TBl“ im Schwerbehindertenausweis haben, erhalten Sie den blauen Parkausweis der RWTH Aachen kostenlos. Bitte geben Sie bei der Beantragung des RWTH-Parkausweises den Schwerbehindertenausweis mit an.
Hier finden Sie Informationen zu den Interessenvertretungen:
Aktuelles
Die Dienstvereinbarung über die Weiterführung der Parkraumbewirtschaftung an der RWTH Aachen wurde bis zum 31.12.2023 verlängert. Informationen zur Online-Beantragung und den aktuellen Preisen finden Sie weiter unten.
Parkzonen
Es bestehen verschiedene Parkzonen, die Zuordnung der Nutzungsberechtigung richtet sich nach dem Dienstsitz eines jeden Bediensteten:
- Liegt dieser im Bereich des Campus Mitte, also in Parkzone C, berechtigt der Parkausweis zur Nutzung der Parkflächen in Parkzone C und zusätzlich in Parkzone U.
- Bei einem Dienstsitz im Bereich der Parkzone T, berechtigt dieser zusätzlich zum Parken in den Parkzonen C und U.
- RWTH-Parkflächen, die außerhalb dieser Parkzonen liegenden, werden der Zone U zugeteilt.
Nützlicher Hinweis
Über den RWTH-Navigator können Sie sich die Parkzonen im Hochschulbereich anzeigen lassen. Öffnen Sie dazu einfach das Einstellungsmenü oben links und klicken Sie auf Parkzonen einblenden.
RWTH-Parkhaus | Parkbereich | Öffnungszeiten | |||
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Straße | Ort | Zone | montags bis freitags | samstags | sonn- und feiertags |
Professor-Pirlet-Straße 10 | 52074 Aachen | U | 7 bis 23 Uhr | geschlossen | geschlossen |
Forckenbeckstraße 50 | 52074 Aachen | U | 6 bis 22:30 Uhr | geschlossen | geschlossen |
Campus Boulevard 30* | 52074 Aachen | U | durchgehend | durchgehend | durchgehend |
Kármán, Annuntiatenbach 18 |
52062 Aachen | Sonder-parkzone S | 7 bis 22 Uhr | 7 bis 14:30 Uhr | geschlossen |
Seminargebäude, Wüllnerstraße 5b |
52062 Aachen | Sonder-parkzone S | 7 bis 22 Uhr | 7 bis 14:30 Uhr | geschlossen |
*Angemietete Parkflächen, bitte Beschilderung beachten! |
Preis
Die Nutzer eines Job-Tickets erhalten optional einen Parkausweis, ohne dass weitere Kosten entstehen. Für alle anderen Berechtigten ist der Parkausweis kostenpflichtig.
Die Mindestbezugsdauer beträgt sechs Monate. Ausnahme: Wenn Ihr Arbeitsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als sechs weitere Monate dauert, können Sie den Parkausweis auch für weniger als sechs Monate beantragen.
Preise für das Jahr 2023
Die Preise für die RWTH-Parkausweise ändern sich ab dem 1. Januar 2023 wie folgt:
Art des Ausweises | Preis |
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Parkausweis | 9,50 Euro pro Monat |
Gästeparkausweis | 9,50 Euro pro Monat |
Tagungstickets | 9,50 Euro pro Tag |
Paket Tagungstickets für feierliche Anlässe (Paket à 20 Tickets) |
19 Euro |
Handwerkerparkausweise | 9,50 Euro pro Tag 57 Euro pro Monat 342 Euro pro Jahr |
Antrag
Für die Beantragung eines Parkausweises steht ein Online-Formular zur Verfügung. Hierfür ist die persönliche TIM-Kennung und das zugehörigen Passwort erforderlich. Nach Vertragsschluss wird der Parkausweis an die private Postadresse zugeschickt.
Bitte beachten Sie: Bei der Antragstellung können Sie bis zu drei Kennzeichen angeben. Der Ausweis berechtigt dann zum Parken mit den entsprechenden Fahrzeugen. Wenn Sie ein Mietfahrzeug nutzen, wählen Sie bitte im persönlichen Antragsformular den Punkt Mietfahrzeug.
Online-Beantragung und Sicherheitshinweis
Die Übertragung Ihrer Daten erfolgt für die Online-Antragsformulare für Mitarbeitende und Studierende https-gesichert. Die Nutzung des Formulars und besonders die Eingabe beziehungsweise die Ansicht der Personal- und Kontodaten ist jedoch in einer unsicheren Umgebung wie etwa in Internet-Cafés, über das Handy oder per öffentlichem W-LAN grundsätzlich mit Sicherheitsrisiken verbunden.
Dieses Sicherheitsrisiko übernehmen Sie als Antragstellerin oder Antragsteller.
Wir empfehlen die Einwahl über einen VPN-Client in das Netz der RWTH Aachen oder die Nutzung eines Rechners innerhalb des RWTH-Netzes.
Parkraumüberwachung
Es findet eine Überwachung des gesamten Parkraumes statt. Dabei werden alle Parkflächen insbesondere während der Arbeitszeiten mindestens einmal täglich zu unregelmäßigen Zeiten kontrolliert. Wenn dies erforderlich ist, findet eine Überwachung darüber hinaus auch außerhalb der allgemeinen Arbeitszeiten statt. Die Parkraumüberwachung wird von hochschuleigenem Personal durchgeführt
Wenn Sie keine gültige Parkberechtigung besitzen, wird Ihr Kraftfahrzeug auf Veranlassung der RWTH Aachen durch eine beauftragte Fremdfirma abgeschleppt.
Bitte beachten Sie:
Bringen Sie Ihren Parkausweis im sichtbaren Bereich der Windschutzscheibe an, damit die Lesegeräte Ihren Parkausweis ordnungsgemäß erfassen können.
Downloads
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Alle Anträge auf Parkausweise
Hier finden Sie eine Tabelle mit allen Antragsformularen für die verschiedenen Parkausweise, zum Beispiel Studierende, Beschäftigte, Gäste etc. Nur intern erreichbar.
- Antrag auf einen Firmenparkausweis (docx: 74 kb)
- Antrag auf Parkausweis für Emeriti (docx: 80 kb)
- Antrag auf Parkausweis für An-Institute und RWTH nahe Einrichtungen (docx: 83 kb)
- Parkplatzrahmenordnung (pdf: 56 kb)
- Lage der Sonderparkflächen und Gastparkflächen (pdf: 655 kb)
- Übersicht Schwerbehindertenparkplätze an der RWTH Aachen (pdf: 238 kb)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen Parkausweise für Studierende (pdf: 297 kb)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen Parkausweise für RWTH-nahe-Einrichtungen (pdf: 326 kb)
- Anleitung: Popup-Blocker deaktivieren (pdf: 108 kb)