Das Konzept der RWTH U3-Gruppen
Jede der drei Großtagespflegestellen verfügt über kindgerecht ausgestattete Räumlichkeiten und ein ansprechendes Außengelände. Die in den Gruppen tätigen Kindertagespflegepersonen sind für die RWTH auf selbstständiger Basis tätig. Das bedeutet für Eltern, dass diese direkt mit den Kindertagespflegepersonen einen Betreuungsvertrag abschließen, der die Betreuungsstunden und weitere Rahmenbedingungen festlegt.
Die U3-Gruppenbetreuung bietet Eltern eine ganzjährige Kinderbetreuung unabhängig von Schulferienzeiten. Die RWTH U3-Gruppen sind in den Weihnachtsferien sowie in individuellen Schließzeiten der jeweiligen Gruppen geschlossen.
Einsatz von Kindertagespflegepersonen
Die Kindertagespflegepersonen, die für die RWTH tätig sind, wurden durch die „Familiäre Tagesbetreuung e.V.“ umfassend qualifiziert. Darüber hinaus bilden sie sich fortlaufend zu verschiedenen Themen weiter. Derzeit bilden acht Tagesmütter das Team der U3-Betreuung der RWTH. Nahezu alle Kindertagespflegepersonen verfügen über eine langjährige Berufserfahrung in der Kindertagespflege. Ihnen ist ein offener Kontakt mit den Eltern als Basis für eine gute und nachhaltige Arbeit mit den Kindern sehr wichtig.
Die pädagogische Haltung
„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ (§ 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes).
Vor diesem Hintergrund arbeiten die Kindertagespflegepersonen, gehen auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder ein und geben ihnen Schutz und Geborgenheit. Spielerisch werden soziale Fähigkeiten und die Entwicklung der Selbstständigkeit gefördert. Ein wesentlicher Grundsatz zur Förderung der Selbstständigkeit lautet: „Ich helfe dir, es selbst zu tun.“ Das Ergebnis steht dabei nicht im Vordergrund, sondern der Wille, es zu versuchen.
Die Kinder sollen gerne kommen, sich wohl fühlen und sich spielerisch entfalten können. Die Kindertagespflegepersonen legen großen Wert auf einen strukturierten Tagesablauf, der Phasen des Freispiels mit kleinen Ritualen verknüpft, da dies den Kindern Orientierung und Sicherheit bietet.
Eingewöhnung
Für die Kinder ist der Einstieg in die Tagesbetreuung meist die erste Trennungssituation von den Eltern. Damit eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Kindertagespflegeperson und Kind entstehen kann, ist ein guter Kontakt zu den Eltern Voraussetzung. Eine offene Kommunikation zwischen den Eltern und der Kindertagespflegeperson fördert das gegenseitige Verständnis für die unterschiedlichen Rollen und dient der Entwicklung des Kindes.
Die Eingewöhnungsphase orientiert sich an den Bedürfnissen des Kindes und wird individuell auf jedes Kind abgestimmt.
Elternkontakte
Eltern können sich jederzeit mit ihren Fragen zur Erziehung oder zu Entwicklungsschritten des Kindes an die betreuende Tagespflegeperson wenden. Darüber hinaus können auch individuelle Beratungstermine im Familienservice des Gleichstellungsbüros zu Themen der Gruppensituation, Erziehungsfragen oder grundsätzlich zur Problematik der Vereinbarkeit von Familie und Beruf vereinbart werden.
Ein gefestigtes soziales Netz erleichtert das Leben mit Kindern sehr. In den RWTH U3-Gruppen finden im Laufe des Jahres auch Angebote für Eltern und Kinder statt.
Betreuungszeiten
Derzeit gibt es in den RWTH U3-Gruppen 23 Plätze mit einem Betreuungsumfang von 35 Stunden mit Betreuungszeiten von Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr und 4 Plätze mit einem Betreuungsumfang von 43 Stunden mit Betreuungszeiten von Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr.
Bei einigen Plätzen teilen sich jeweils zwei Kindertagespflegepersonen die Betreuung. Die Kinder werden an jeweils festen Tagen von der einen beziehungsweise der anderen Kindertagespflegeperson betreut. Die betreuenden Tagesmütter tauschen sich kontinuierlich aus und treffen klare Absprachen untereinander über Tagesstruktur und Rituale, so dass die Kinder ein hohes Maß an Kontinuität in der Betreuung erleben.
Betreuungskosten
Die Satzung der Stadt Aachen zur Kindertagespflege regelt die Voraussetzungen zur Förderung und die Höhe der Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes KiBiz.
Eltern zahlen je nach Einkommen und gebuchtem Betreuungsumfang einen Elternbeitrag an das Jugendamt. Entsprechend werden die Kinder durch die Jugendämter der jeweiligen Kommune gefördert. Nur die Verpflegungspauschale von derzeit 50 Euro pro Monat bzw. 55 EUR bei einer 43 Stundenbetreuung wird direkt an die Kindertagespflegepersonen gezahlt.
Die Kosten für Eltern, die ihren Wohnsitz in der StädteRegion Aachen haben, müssen im Einzelfall geklärt werden.
Eltern mit einem Wohnsitz in den Niederlanden oder in Belgien müssen die Betreuungskosten im Regelfall selber tragen.