Kindertagesstätten
Betreuungsbeginn und Anmeldeverfahren
Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besteht ab der Vollendung des ersten Lebensjahres, doch werden vor allem in Kindertagesstätten die Plätze in der Regel zum 1. August eines Jahres vergeben. Im laufenden KiTa-Jahr – immer 1. August bis 31. Juli – werden nur in Ausnahmen Plätze besetzt.
Der tatsächliche Betreuungsstart in einer Kita hängt von den Ferienzeiten der jeweiligen Einrichtung ab und kann deutlich später liegen als der 1. August. Nach der Aufnahme des Kindes beginnt eine an den Bedürfnissen des Kindes angepasste Eingewöhnungszeit, während der die Betreuungszeiten noch kürzer sein können oder die zeitweise Anwesenheit einer engen Bezugsperson des Kindes notwendig sein kann.
Das KiTa-Portal der Stadt Aachen enthält Informationen zum Betreuungsangebot fast aller KiTas in städtischer, kirchlicher und freier Trägerschaft und ermöglicht die unverbindliche Voranmeldung in bis zu fünf Einrichtungen. Anschließend erhalten die Eltern von den Einrichtungen Terminvorschläge zu persönlichen Gesprächen und zur definitiven Anmeldung. Falls sich die Einrichtungen nicht melden, muss unbedingt telefonisch nachgefragt werden!
Ab dem 15. März können die Kindertagesstätten die Betreuungsverträge für das kommende Kindergartenjahr mit den Eltern abschließen. Die Vergabe der Plätze erfolgt also entsprechend früher; in Elterninitiativen zum Teil sogar schon im Herbst/Winter des Vorjahres. Eine Anmeldung in den KiTas sollte also nach Möglichkeit im Herbst/Winter des Jahres vor dem gewünschten Betreuungsbeginn erfolgen. Das Verfahren der Platzvergabe kann dabei durchaus bis Juni dauern; es lohnt sich also auch, nach dem 15. März in Kitas nachzufragen, ob Plätze im Rahmen des Nachrückverfahrens zu besetzen sind.
Rechtsanspruch
Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besteht ab dem 1. Geburtstag des Kindes. Sind beide Elternteile berufstätig oder befinden sich in Ausbildung, besteht der Anspruch auch schon früher. In diesem Fall sind entsprechende Bescheinigungen erforderlich.
Grundsätzlich bestehen zwei Möglichkeiten der Klage:
- Einklagen eines Betreuungsplatzes oder
- Einklagen von entstandenen Mehrkosten, zum Beispiel aufgrund von Betreuung in teurer privater Einrichtung.
Bei einer Klage ist Folgendes zu beachten:
- Es müssen sowohl die frühzeitige Anmeldung des Betreuungsbedarfs bei der Stadt Aachen (circa 5 Monate) sowie der negative Bescheid nachgewiesen werden.
- Es besteht keine Wahlfreiheit zwischen Kita und Tagespflege.
- Der zeitliche Umfang der Betreuung ist nicht gesetzlich geregelt (Rechtsanspruch bedeutet nicht automatisch Anspruch auf einen Ganztagsplatz)
- Eine Fahrtzeit von 30 Minuten mit dem PKW beziehungsweise eine Entfernung von bis zu 5 km zum Wohnort ist zumutbar.
Der Erfolg einer Klage bedarf immer der Einzelprüfung, daher sollte immer eine Fachanwältin oder Fachanwalt für Verwaltungsrecht konsultiert werden.
Kindertagesstätten in Aachen
Hier finden Sie alle Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Aachen. Es gibt eine Vielzahl von verschiedenen Einrichtungen die sich in der Trägerschaft und den einzelnen Konzeptionen sehr unterscheiden. Grundsätzlich können Sie Ihr Kind in jeder KiTa anmelden. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Wohnsitz in Aachen haben.
Für studentische Eltern stehen zusätzlich spezielle Angebote zur Verfügung. Diese Einrichtungen betreuen vorrangig Kinder von Studierenden. Die Voraussetzung lautet hier: Sie haben einen Studierendenausweis und Ihr Wohnsitz ist in Aachen.