Beschäftigtenbefragung zur psychischen Belastung am Arbeitsplatz

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Prof. Jessica Lang

Professur für Betriebliche Gesundheitspsychologie

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Jeder Arbeitgeber in Deutschland ist nach Absatz 5 Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, für alle Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz durchzuführen.

 

Worum geht es?

Bei jeder Gefährdungsbeurteilung geht es darum:

  • Belastungen aus der Tätigkeit zu ermitteln, welche die Gesundheit der Beschäftigten negativ beeinflussen können
  • mögliche Gefährdungen zu identifizieren
  • um dann mit gezielten Maßnahmen darauf zu reagieren

Das Ziel ist eine Arbeitsgestaltung, die körperliche und psychische Gesundheit sowie das Wohlbefinden stärkt.
Auch der Hochschulleitung der RWTH ist es ein Anliegen, Ihre Arbeitsplätze und die Arbeitsbedingungen stetig zu verbessern.

Die RWTH Aachen hat sich gemeinsam mit Ihren Personalvertretungen und der Arbeitssicherheit dafür entschieden, in Kooperation mit dem Lehr- und Forschungsgebiet Betriebliche Gesundheitspsychologie der Uniklinik RWTH Aachen, die Online-Erhebung PsyGesundEUTM durchzuführen.

 
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Erklärfilm zur Gefährdungsbeurteilung
 

Erste Befragungen an der RWTH beendet

  • Die Befragung in der Fakultät 3 und Fakultät 5 ist beendet (5. November bis 14. Dezember 2018). Die Beteiligung war großartig und lag bei Fakultät 3 bei einer Rücklaufquote von 40 Prozent und bei Fakultät 5 bei 52 Prozent. Die Rückmeldung der Ergebnisse erfolgte bis Ende März 2019 durch Professorin Lang an die Dekanate- und Lehrstuhlleitungen.
  • Die Befragung der Fakultät 1 wurde am 21. Juni 2019 beendet. Auch hier war der Rücklauf erfreulich hoch und lag bei 42 Prozent . Die Rückmeldung der Ergebnisse erfolgte im Januar 2020 durch Professorin Lang an die Dekanate- und Lehrstuhlleitungen.
  • In den Fakultäten 2, 4 und 8 endet die Befragung am 13. Dezember 2020.

Die Rückmeldung der Ergebnisse an die Beschäftigten und der aus der Befragung resultierende mögliche Handlungsbedarf (Umsetzung von Maßnahmen) liegt in der Verantwortung der Führungskräfte und unterliegt einer gesetzliche Verpflichtung!