Visum und Aufenthaltserlaubnis
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Visum
Als Bürgerin oder Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums, kurz EWR, und der Schweiz können Sie ohne Visum nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten. Wenn Ihr Aufenthalt in Deutschland länger als 90 Tage dauern sollte, informieren Sie sich bitte beim Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge über die dadurch für Sie entstehenden Pflichten.
Wenn Sie nicht aus einem der oben genannten Staaten kommen, benötigen Sie unabhängig vom Aufenthaltszweck grundsätzlich ein Visum zur Einreise nach Deutschland.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge informiert ausführlich über die Einreisebestimmungen für Deutschland.
Aufenthaltserlaubnis
Wenn Sie kein Bürger oder keine Bürgerin eines Mitgliedstaates der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind, müssen Sie nach der Einreise nach Deutschland bei einem Aufenthalt von über 90 Tagen, bzw. bei einem Aufenthalt über die Gültigkeit ihres Visums hinaus, rechtzeitig eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde am Wohnort beantragen.
Bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise zur Beantragung eines Visums und einer Aufenthaltserlaubnis:
- Die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis ist erst nach der Anmeldung eines offiziellen Wohnsitzes in Deutschland möglich.
- Es ist nur möglich einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, nachdem eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt wurde oder wenn ein Visum vorgelegt werden kann, dass die Arbeitsaufnahme an der RWTH Aachen ausdrücklich erlaubt.
Aufenthaltsrechtliche Hinweise für Studierende finden Sie hier.
Ort der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis
Für die internationalen Promovierenden und Forschenden der RWTH Aachen mit Erstwohnsitz in der StädteRegion Aachen ist die Außenstelle des Ausländeramtes an der RWTH Aachen zuständig.