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Das deutsche System der Sozialversicherung umfasst alle gesetzlichen Bestimmungen zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung. Es gilt für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Die Sozialversicherungspflicht gilt gegebenenfalls nicht, wenn Sie sich mit einem Stipendium in Deutschland aufhalten oder Ihren Aufenthalt mit eigenen Mitteln finanzieren.
Haben Sie einen Arbeitsvertrag, werden Sie verpflichtend in alle Versicherungen der Sozialversicherung miteinbezogen. Bitte informieren Sie sich über das Informationsportal Euraxess, was das für Ihren Aufenthalt bedeutet.
Versicherungen im Überblick
Krankenversicherung
Eine Krankenversicherung dient der Absicherung, so dass die Kosten für medizinische Behandlung und Arzneimittel bei einem Unfall oder einer Erkrankung nicht privat gezahlt werden müssen. Sie ist in Deutschland vorgeschrieben und muss in der Regel bereits bei der Beantragung eines Visums nachgewiesen werden.
Für die Einreise nach Deutschland reicht zumeist eine Reisekrankenversicherung, für den Aufenthalt muss jedoch eine in Deutschland gültige Krankenversicherung abgeschlossen werden. Wenn Sie aus einem Land der EU kommen, sollten Sie klären, ob Sie gegebenenfalls Ihre im Heimatland bestehende Versicherung für den Aufenthalt in Deutschland weiter nutzen können. Ist dies nicht der Fall oder kommen Sie aus einem Land außerhalb der EU, sollten Sie rechtzeitig eine Krankenversicherung abschließen. Eine Beantragung ist bei den meisten deutschen Krankenversicherungen bereits aus dem Ausland möglich.
In Deutschland gibt es sowohl private als auch gesetzliche Krankenversicherungen. Ob Sie sich privat oder gesetzlich versichern müssen, hängt in der Regel davon ab, ob Sie in Deutschland beschäftigt sind oder sich anderweitig, zum Beispiel über ein Stipendium, Finanzierung der Heimatuniversität oder eigene Mittel, finanzieren. Nutzen Sie das Informationsportal Euraxess, um sich genauer über das Thema Krankenversicherung zu informieren. Sie finden dort auch Listen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungsunternehmen mit den entsprechenden Kontaktdaten.
Hinweise zur privaten Krankenversicherung
Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung sollten Sie einige generelle Punkte beachten:
- Die meisten Versicherungen müssen innerhalb einer Frist von sieben Tagen ab der Einreise abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz beginnt erst nach Abschluss des Versicherungsvertrages und nach Einzahlung der ersten Prämie. Vor Inanspruchnahme von Leistungen ist die Aufnahmebestätigung der Versicherung abzuwarten.
- Die Prämien sind nach Alter gestaffelt. Für Frauen sind die Prämien fast immer erheblich höher als für Männer.
- Vergleichen Sie die Versicherungsbedingungen und konkreten Angebote der Versicherungen. Diese unterscheiden sich zum Teil erheblich!
- Manche Versicherungsleistungen können ausgeschlossen sein! Dies bezieht sich im allgemeinen auf Zahnersatz, Brillen, Psychotherapie, Schwangerschaft und Geburt. Im Fall der Fälle können dann sehr hohe Kosten auf Sie zukommen!
- Bei einigen Versicherungen bestehen bezüglich mancher Behandlungen Wartezeiten.
- Die Behandlung von Vorerkrankungen ist meistens ausgeschlossen.
- Hier finden Sie eine Übersicht zum Thema private Krankenversicherung für internationale PhDs und Forscher mit Stipendium oder Eigenfinanzierung.
Mittlerweile bieten einige Versicherungen auch Informationen in englischer Sprache und eventuell weiteren Sprachen an.
Versicherungspaket des DAAD
Die Versicherungsstelle des Deutschen Akademischen Austauschdienstes, kurz DAAD, bietet für ausländische Stipendiatinnen und Stipendiaten des DAAD sowie nationaler und internationaler Partnerorganisationen – unter anderem DFG, Stiftungen, Deutsch-Französische Hochschule – im Rahmen eines Gruppenvertrages eine kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung an. Detaillierte Informationen zu den Konditionen und Tarifen sowie Listen der Partnerinstitutionen und Anmeldeformulare sind auf der Webseite des DAAD zu finden.
Unfallversicherung
Wenn Sie als Promotionsstudentin beziehungsweise -student eingeschrieben sind oder als wissenschaftliche Mitarbeiterin beziehungsweise wissenschaftlicher Mitarbeiter eingestellt sind, sind Sie im Rahmen des Studiums beziehungsweise über Ihre Einstellung am Institut während Ihrer beruflichen Tätigkeit über die RWTH Aachen unfallversichert. Unfälle, die in der Freizeit passieren, sind nicht über die Unfallversicherungen der RWTH versichert. Sollten Sie einen Unfall haben, muss dieser umgehend der RWTH gemeldet werden.
Stipendiatinnen und Stipendiaten, die im Rahmen des DAAD-Gruppenvertrages versichert sind, müssen Schadensfälle umgehend der Versicherungsstelle beim DAAD melden.
Wenn Sie weder an der RWTH Aachen eingeschrieben noch eingestellt sind, sollten Sie sich unbedingt über die Unfallversicherung informieren. Es gibt kombinierte Versicherungen, die über eine Kranken- und Haftpflichtversicherung hinaus eine Unfallversicherung beinhalten.
Rentenversicherung
In Deutschland besteht das Rentensystem aus drei Teilen: der staatlichen, betrieblichen und zusätzlichen privaten Altersversorgung. Allgemeine Informationen über das deutsche Rentensytem finden Sie auf der Webseite von Euraxess.
Die von Ihnen ausgewählte gesetzliche Krankenversicherung beantragt Ihre Sozialversicherungsnummer und meldet Sie bei der Renten- , Pflege- und Arbeitslosenversicherung an. Die Beiträge werden direkt von Ihrem Bruttogehalt abgezogen. Stipendiatinnen und Stipendiaten sind normalerweise, mit Ausnahme der Krankenversicherung, von der Sozialversicherung befreit. Es besteht allerdings die Möglichkeit, sich für die Dauer der Stipendienzeit freiwillig in der Rentenversicherung zu versichern.
Haftpflichtversicherung
Nicht Teil des Sozialversicherungssystems, aber empfehlenswert, ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Diese leistet Schadensersatz, wenn durch Ihr Handeln andere Menschen oder das Eigentum anderer Menschen zu Schaden kommen. Sollten Sie im Falle eines von Ihnen verschuldeten Unfalls oder im Falle von Unachtsamkeit Schäden bei Personen oder deren Eigentum anrichten und nicht haftpflichtversichert sein, kann dies für Sie unter Umständen lebenslange Zahlungspflichten nach sich ziehen.
Keine Haftpflichtversicherung deckt sämtliche Risiken ab. Einige Haftpflichtversicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben: So müssen alle, die ihr Auto oder Motorrad auf öffentlichen Straßen fahren, eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorweisen können.
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung gehört in Deutschland zu den Sozialversicherungen und dient zur Absicherung des Risikos, pflegebedürftig zu werden. Alle gesetzlich krankenversicherten Bürgerinnen und Bürger sind automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Ein gesonderter Antrag zur Aufnahme in die soziale Pflegeversicherung muss also nicht gestellt werden. Versicherte der privaten Krankenversicherung müssen eine private Pflegeversicherung abschließen.
Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung werden durch Beiträge finanziert, die Arbeitnehmerin beziehungsweise Arbeitnehmer und Arbeitgeber größtenteils zwischen sich aufteilen. Wann und welche Leistungen Pflegebedürftige aus der Versicherung im Falle einer Pflegebedürftigkeit bekommen, hängt von der Dauer der Pflegebedürftigkeit, vom Pflegegrad und der Art der Pflege ab.
Nutzen Sie auch das Informationsportal Euraxess, um sich genauer über das Thema Pflegeversicherung zu informieren.
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung gehört zu den Sozialversicherungen. Sie sichert Versicherte gegen Risiken des Einkommensausfalls infolge von Arbeitslosigkeit ab. Wenn Sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, sind Sie automatisch auch für die Arbeitslosenversicherung angemeldet. Die Beiträge werden direkt von Ihrem Gehalt abgezogen und je zur Hälfte von Ihnen und dem Arbeitgeber getragen.
Die Arbeitslosenversicherung finanziert das Arbeitslosengeld, das im Fall einer eintretenden Arbeitslosigkeit an Versicherte gezahlt wird. Bei Anspruch, Höhe und Dauer der Auszahlung des Arbeitslosengeldes kommt es meist darauf an, ob und wie lange Sie in der Arbeitslosenversicherung versichert waren. Einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld hat in der Regel, wer in den letzten 30 Monaten mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war und bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet ist.
Nutzen Sie das Informationsportal Euraxess, um sich genauer über das Thema Arbeitslosenversichung zu informieren.