Dokumente und Übersetzungen
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Folgende Dokumente sollten Sie für Ihren Forschungsaufenthalt in Aachen mitbringen:
- Gültiger Reisepass oder Ausweisdokument, Gültigkeit für die gesamte Dauer des Aufenthalts in Deutschland
- Gegebenenfalls Visum
- Passfotos für Ausweise und Dokumente, am besten biometrische Passfotos
- Finanzierungsnachweis, zum Beispiel Stipendium, Gehalt aus Ihrem Heimatland, Einstellungszusage der Personalabteilung, in Deutsch oder Englisch
- einen unterschriebenen Lebenslauf sowie Nachweise über Tätigkeiten, die Sie nach dem Studium ausgeübt haben. Diese Unterlagen benötigt die Personalabteilung im Falle einer Einstellung
- Nachweis über Krankenversicherung in Deutsch oder Englisch mit Bestätigung der monatlichen Beiträge
- Originale / Beglaubigte Kopien Ihrer akademischen Abschlüsse sowie Fächer- und Notenlisten in deutscher oder englischer Übersetzung
- Falls Ihre Familie mitkommt:
- Heiratsurkunde in deutscher Übersetzung von einer amtlich vereidigten Übersetzerin beziehungsweise einem Übersetzer, eingetragen bei einem deutschen Gericht
- Deutsche Übersetzungen der Geburtsurkunden Ihrer Kinder, gegebenenfalls mit Apostille oder Legalisation
- Wichtig: Urkunden benötigen je nach Ausstellungsland eine Apostille beziehungsweise Legalisation.
- gegebenenfalls internationaler Impfpass sowie Dokumente zu Krankheiten oder Medikamente
- gegebenenfalls internationaler Führerschein beziehungsweise ausländischer Führerschein
Beglaubigte Übersetzungen
Für die Übersetzung von Urkunden und Schriftstücken, die Sie für amtliche Zwecke benötigen, zum Beispiel Einschreibung, Anmeldung des Wohnsitzes und so weiter, muss die Übersetzung von einer beeidigten Übersetzerin beziehungweise einem Übersetzer angefertigt werden.
Von manchen Dokumenten benötigen Sie Übersetzungen von Übersetzerinnen beziehungsweise Übersetzern, die an einem deutschen Gericht vereidigt sind. Nutzen Sie die Suchmöglichkeit auf der Webseite des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer sowie die Webseite Justiz-Dolmetscher, um beeidigte Übersetzerinnen und Übersetzer zu finden.
Wenn Sie von Ihrer Heimatuniversität offizielle Übersetzungen zum Beispiel Ihrer Fächer- und Notenliste erhalten haben, kann dies für die Einschreibung oder das Gleichwertigkeitsgutachten ausreichend sein. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob darüber hinaus eine Übersetzung durch eine amtlich vereidigte Übersetzerin beziehungsweise einen Übersetzer vorgelegt werden muss.