Leitlinie zum Forschungsdaten-management an der RWTH Aachen
Die RWTH hat das Ziel, einen grundlegenden Beitrag zur Beantwortung der großen gesellschaftlichen Forschungsfragen unserer Zeit zu leisten und das neue Wissen für Wissenschaft und Gesellschaft zugänglich und nutzbar zu machen. Das Management, die Sicherung, Aufbewahrung und nachhaltige Bereitstellung von Forschungsdaten müssen daher nach anerkannten Standards erfolgen und hohen Anforderungen genügen. Rechtliche und ethische Verpflichtungen sind zu beachten und die Besonderheiten der Fächerkulturen zu berücksichtigen.
- Forschungsdaten sind Daten, die im Zuge der Forschung gesammelt, beobachtet, simuliert, abgeleitet oder generiert werden.
- Die RWTH unterstützt den freien Zugang zu Forschungsdaten. Die Forschenden sind jedoch nicht verpflichtet, Forschungsdaten vor der Verarbeitung, Auswertung und Publikation Personen außerhalb des Projektteams zugänglich zu machen, vorbehaltlich der Offenlegung gegenüber Kommissionen. Vertragliche Vereinbarungen bleiben auch unberührt.
- Das Management von Forschungsdaten umfasst deren Planung, Erfassung, Verarbeitung und Aufbewahrung. Es sichert den Zugang, die Nachnutzung, Reproduzierbarkeit und Qualitätssicherung aller Forschungsdaten, die wissenschaftlichen Ergebnissen zugrunde liegen.
- Die Projektleiterinnen und Projektleiter sowie eigenverantwortlich Forschende sind in der Regel für das Forschungsdatenmanagement ihrer Forschungsvorhaben verantwortlich. Sie sind insbesondere verpflichtet, die Einhaltung der guten wissenschaftlichen Praxis und der Fachstandards sicherzustellen. Alle an einem Forschungsprojekt mitarbeitenden Personen sind verantwortlich für die Korrektheit der von ihnen erhobenen Daten und für die Einhaltung der getroffenen Regelungen.
- Forschungsprojekte mit Forschungsdaten erfordern einen Datenmanagementplan, der unter anderem die Zugangsrechte und -vorbehalte der Forschungsdaten darlegt.
- Die RWTH berät beim Forschungsdatenmanagement von der Planung, über die Durchführung bis über das Vorhabensende hinaus und bietet geeignete Aus- und Fortbildung an.
- Die RWTH implementiert und unterhält eine Grundausstattung an Forschungsdateninfrastruktur und stellt damit eine angemessene Aufbewahrung und die technische Verfügbarkeit von digitalen Forschungsdaten sicher. Spezifische Anforderungen sind abzustimmen und gegebenenfalls zusätzlich zu finanzieren.
- Die Speicherung und Archivierung digitaler Forschungsdaten erfolgt in der IT- und Informationsinfrastruktur der RWTH oder in anerkannten externen oder internen Fachrepositorien.
- Die RWTH und ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beachten beim Forschungsdatenmanagement ethische, datenschutz- und urheberrechtliche oder geheimhaltungswürdige Belange. Die Prüfung der Forschungsdaten im Sinne des Arbeitnehmererfindungsgesetzes bleibt hiervon unberührt.
- Bei einer Übertragung von Nachnutzungs- oder Veröffentlichungsrechten soll darauf geachtet werden, dass die Daten für wissenschaftliche Zwecke frei verfügbar bleiben.
Verabschiedet durch das Rektorat der RWTH Aachen am 8. März 2016.