Abgeschlossene Forschungsvorhaben nach § 71a HG
Nach § 71a Hochschulgesetz NRW ist die RWTH Aachen verpflichtet die Öffentlichkeit in geeigneter Weise über abgeschlossene Forschungsvorhaben zu informieren.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die abgeschlossenen Forschungsvorhaben der RWTH Aachen: