Abgeschlossene Forschungsvorhaben nach § 71a HG

 

Nach § 71a Hochschulgesetz NRW ist die RWTH Aachen verpflichtet die Öffentlichkeit in geeigneter Weise über abgeschlossene Forschungsvorhaben zu informieren.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die abgeschlossenen Forschungsvorhaben der RWTH Aachen: