Erasmus+ Stipendium und damit verbundene Pflichten
Bewilligung des Erasmus+ Stipendiums durch das International Office
Die Bewilligung des Erasmus+ Stipendiums erfolgt durch das International Office. Studierende, deren Erasmus+ Studienaufenthalt im Wintersemester eines akademischen Jahres beginnt, erhalten den Vertrag über das Erasmus+ Stipendium, das sogenannte Grant Agreement, im Juli eines Jahres. Studierende, die zum Sommersemester ihren Erasmus+ Studienaufenthalt antreten, wird das Grant Agreement im November eines Jahres zugesandt.
Förderhöhe
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Studienaufenthalten orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern, den sogenannten Programmländern.
Ab dem akademischen Jahr 2018/2019 gilt europaweit die folgende Ländergruppenzuteilung. In Ländern der Ländergruppe 1 sind die Lebenshaltungskosten am höchsten. Studierende, die einen Erasmus-Studienhalt in einem Land der Ländergruppe 1 durchführen, erhalten daher ein höheres Erasmus-Stipendium als Studierende, die in einem Land der Ländergruppe 2 oder 3 im Rahmen des Erasmus-Programms studieren. Entsprechendes gilt für Ländergruppe 2.
Ländergruppe 1 | Ländergruppe 2 | Ländergruppe 3 |
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Dänemark | Belgien | Bulgarien |
Finnland | Deutschland | Estland |
Irland | Frankreich | Kroatien |
Island | Griechenland | Lettland |
Liechtenstein | Italien | Litauen |
Luxemburg | Malta | Nordmazedonien |
Norwegen | Niederlande | Polen |
Schweden | Österreich | Rumänien |
Vereinigtes Königreich
Hinweis
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Portugal | Serbien |
Spanien | Slowakei | |
Zypern | Slovenia | |
Tschechische Republik | ||
Türkei | ||
Ungarn |
Im akademischen Jahr 2020/21 beträgt die vom DAAD festgelegte Förderrate für Ländergruppe 1: 450 Euro pro Monat, für Ländergruppe 2: 390 Euro pro Monat und für Ländergruppe 3: 330 Euro pro Monat. Bei einem einsemestrigen Erasmus+ Studienaufenthalt werden maximal fünf Monate und bei einem zweisemestrigen Erasmus+ Studienaufenthalt maximal zehn Monate gefördert. Bitte beachten Sie: Die Höhe der Förderraten schwankt von einem akademischen Jahr zum nächsten. Die genannten Förderhöhen sind daher nur als Richtwerte für künftige akademische Jahre zu verstehen.
Sonderförderung
Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, aus diesem Grund wird Studierenden mit Behinderung und Studierenden, die ihr Kind oder ihre Kinder zum Erasmus+ Studienaufenthalt in ein Programmland mitnehmen, der Zugang zum Programm erleichtert. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite des DAAD. Gerne informieren wir Sie weitergehend zu den Möglichkeiten der Sonderförderung unter Erasmus. Bitte wenden Sie sich hierfür an Adriane Sehlinger.
Erasmus-Pflichten
Mit dem Erhalt des Erasmus+ Stipendiums sind Pflichten verbunden, über die die Studierenden, nachdem sie durch die Fakultäten oder Fachgruppen für einen Erasmus+ Studienplatz ausgewählt wurden, vom International Office informiert werden. Eine knappe Auflistung dieser Pflichten ist im Downloadbereich zu finden. Die Erasmus+ Charta für Studierende informiert über Rechte und Pflichte von Erasmus+ Teilnehmerinnen und -Teilnehmern.
Verpflichtende Sprachtests nach der Auswahl für einen Erasmus+ Studienplatz
Die Europäische Kommission stellt für 24 europäische Sprachen einen Online-Sprachtest zur Verfügung. Dieser ist für alle Studierenden sowohl nach der Auswahl beziehungsweise vor Beginn der Mobilität als auch nach Beendigung des Aufenthalts verpflichtend in der Arbeitssprache zu absolvieren. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+ und gilt nicht für Muttersprachler.
Die Durchführung des Sprachtests dient nach Auswahl der in Erasmus+ zu fördernden Teilnehmerinnen und Teilnehmer als Einstufungstest zur Dokumentation ihres aktuellen Sprachstandes. Er findet sowohl vor dem Auslandsaufenthalt als auch am Ende des jeweiligen Auslandsaufenthalts statt, um miteinander vergleichbare Ergebnisse zu erhalten und gegebenenfalls erzielte Fortschritte der geförderten Teilnehmerinnen und Teilnehmer beim Spracherwerb erfassen zu können.
Die systematische, europaweit flächendeckende Überprüfung der Entwicklung der individuellen Sprachkompetenz ermöglicht eine Evaluierung der Wirksamkeit von Erasmus+.
Die in Erasmus-Verträgen mit den Partnerhochschulen und im Learning Agreement getroffene Vereinbarungen über bestimmte Sprachlevel sind somit nicht mit Online-Test zu belegen oder zu verwechseln. Diese Sprachkompetenzen werden bei der Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch die Fakultäten oder Fachgruppen mittels anderer Nachweise abgesichert.