Notenumrechnung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen
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Wenn im Rahmen eines temporären Auslandsaufenthaltes Studien- und Prüfungsleistungen erbracht wurden, für die Noten vergeben wurden, müssen diese ausländischen Noten bei der Antragsstellung auf Anerkennung an der RWTH umgerechnet werden. Zuständig für die Umrechnung der Noten sind die Prüfungsausschüsse oder von ihnen beauftragte Personen in den Fakultäten. An diesen Kreis richten sich die unten verfügbaren Empfehlungen, die eine transparente, faire und RWTH-weit einheitliche Umrechnung ausländischer Noten ermöglichen.
Die Umrechnungstabelle wird bei Bedarf durch das International Office der RWTH aktualisiert. Bei Anpassungen, die in individuellen Fällen zur Umrechnung in eine schlechtere Note führen, können Studierende sich nur dann auf eine ältere Version der Umrechnungstabelle berufen, wenn die aktuell gültige und auf dieser Seite veröffentlichte Tabelle einen Stand aufweist, der nach Beginn der Antragsstellung datiert ist. Umgekehrt hat eine neue Fassung der Tabelle keine rückwirkende Kraft, bereits beschiedene Notenumrechnungen, die auf der Grundlage einer vorigen Fassung vorgenommen wurden, bleiben unberührt.