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PROMOS Auslandsstipendien
Steckbrief
Eckdaten
- Zielgruppe:
- Studierende
- Richtung / Ort:
- Outgoings
Kontakt
Neuerungen Bewerbungsprozess
Es gibt technische Neuerungen im Bewerbungsprozess. Bitte stellen Sie sicher, dass sie Ihre Bewerbung einige Tage vor der Deadline fertig stellen.
PROMOS, das Stipendienprogramm des Deutschen Akademischen Austauschdienstes, kurz DAAD, wird durch Mittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finanziert und fördert seit 2010 die Auslandsmobilität von Studierenden mit Stipendien für kurzfristige Aufenthalte.
Förderländer
Eine Bewerbung ist für alle Länder außerhalb des Erasmusraumes möglich. Aufgrund der aktuellen Lage werden Förderungen für noch nicht ausgewählte Studierende in die Russische Föderation bis auf weiteres ausgesetzt.
Das Vereinte Königreich gehört weiterhin zum Erasmusraum, sodass eine Förderung über PROMOS für diese Zielländer grundsätzlich nicht vorgesehen ist.
Aufenthalte in Ländern oder Regionen mit kritischer Sicherheitslage oder Reisewarnung werden nicht gefördert. Welche Länder und Regionen dies betrifft, können Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes nachlesen.
Hier finden Sie eine detaillierte Liste über alle Förderländer und -summen.
Wer kann sich bewerben?
RWTH-Studierende aller Fakultäten, die in einem PROMOS-Förderland
- einen Semesteraufenthalt planen,
- eine Abschlussarbeit anfertigen
- oder ein Praktikum absolvieren möchten,
können für ihren Auslandsaufenthalt in der Zeit von Januar bis Dezember aus DAAD-Mitteln mit Teilstipendien gefördert werden. Promotionsstudierende, mit Ausnahme von Medizinstudierenden, können nicht über PROMOS gefördert werden, sondern wenden sich bei Interesse an Fördermöglichkeiten für Doktorandinnen und Doktoranden bitte direkt an den DAAD.
Weitere Bewerbungsvoraussetzungen
- Sie haben in der Vergangenheit im aktuellen Studienabschnitt (Bachelor oder Master) noch keine Förderung über PROMOS oder die Hans-Hermann-Voss-Stiftung erhalten
- Sie haben bereits eine Zusage für Ihren Auslandsaufenthalt
- DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien dürfen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Das bedeutet: Doppelförderungen aus deutschen öffentlichen Mitteln sind nicht zuwendungsfähig. Werden durch deutsche öffentliche Mittel Auslandsaufenthalte gefördert, ist maßgeblich, welcher Zweck verfolgt wird. Das bedeutet, dass eine Förderung mittels PROMOS nicht möglich ist, wenn bereits mit deutschen öffentlichen Mitteln derselbe Zweck (Auslandsaufenthalt) verfolgt wird. Stipendien aus privaten Mitteln können uneingeschränkt neben PROMOS-Stipendien bezogen werden. Weitere Informationen sind aus dem Abschnitt „Details zum Stipendium“ ersichtlich.
Folgende aus Mitteln der RWTH finanzierte Stipendien sind außerdem nicht mit PROMOS kombinierbar: MOGAM, MIRAI, Asem Duo, UROP und RWTH Research Ambassador.
Details zum Stipendium
- Es werden Stipendien für Studien- und Forschungsaufenthalte zwischen einem und sechs Monaten vergeben. Praktika können erst ab sechs Wochen gefördert werden. Erst nach der Auswahl wird die Anzahl der geförderten Monate von der Projektkoordinatorin der RWTH Aachen festgelegt. Dies hängt von der Verfügbarkeit der Mittel ab. Im Normalfall werden drei bis vier Monatsraten bewilligt.
- Für jeden geförderten Monat wird ein Teilstipendium in Höhe von mindestens 350 Euro vergeben. Das PROMOS-Programm beinhaltet keinerlei organisatorische Unterstützung bei der Planung des Aufenthaltes, es handelt sich um ein reines Finanzierungsprogramm. Selbstverständlich können Sie bei der Organisation in einem strukturierten Mobilitätsprogramm die Hilfe des International Office in Anspruch nehmen und an den angebotenen Gruppenberatungen teilnehmen.
- Praktika, die in die Sonderschienen des DAAD passen, können nicht über PROMOS gefördert werden. Dies sind: Praktika bei Internationalen Organisationen - zum Beispiel der UNO - EU-Institutionen, Einrichtungen und Organisationen, die EU-Programme verwalten, den Auslandsvertretungen Deutschlands, den Deutschen Geisteswissenschaftlichen Instituten, den Goetheinstituten, dem Deutschen Archäologischen Institut sowie den Deutschen Schulen im Ausland. Informationen finden Sie auf der Seite des DAAD.
- Sie dürfen sich gleichzeitig für mehrere Stipendienprogramme bewerben. Es ist jedoch nicht zugelassen, für denselben Auslandsaufenthalt mehrfach finanzielle Unterstützung in Form eines Stipendiums aus deutschen öffentlichen Mitteln und den folgenden Stipendienprogrammen der RWTH Aachen zu beziehen: MOGAM, MIRAI, Asem Duo, UROP und RWTH Research Ambassador.
- Der gleichzeitige Bezug von Stipendien, die das Studium an der RWTH Aachen finanzieren und keinen Bezug zum geplanten Auslandsaufenthalt haben, etwa ein Deutschlandstipendium oder ein NRW-Stipendium, und PROMOS ist erlaubt.
- Beziehen Sie ein Stipendium bei anderen öffentlichen Stipendiengebern und erhalten PROMOS, sind diese darüber in Kenntnis zu setzen.
- Ebenso müssen Sie beim gleichzeitigen Bezug von PROMOS und Auslands-BAföG das BAföG-Amt nach der Bewilligung von PROMOS über den Erhalt des Stipendiums informieren.
Bewerbung
Sie haben die Möglichkeit, sich zum 15. März und 15. September über dieses Bewerbungsportal für ein PROMOS-Stipendium zu bewerben. Das Portal öffnet sich einen Monat vor dem jeweiligen Stichtag. Der Stichtag 15. März gilt nur für Vorhaben, die im aktuellen Kalenderjahr beginnen. Der 15. September gilt sowohl für Vorhaben, die im aktuellen als auch im Folgejahr stattfinden. Wichtig ist in jedem Fall, dass Ihr Aufenthalt zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist noch nicht abgeschlossen ist.
Laden Sie bei der Bewerbung bitte die folgenden Unterlagen hoch:
- Bestätigung der Gastinstitution (Zusage oder Praktikumsvertrag) oder Platzzusage des RWTHweltweit-Teams (zum Beispiel Screenshot aus MoveOn oder Nominierungsmail)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Nachweis über Sprachkenntnisse, zum Beispiel durch ein Sprachzeugnis, etwa den TOEFL, ein Zeugnis vom Sprachenzentrum oder das Abiturzeugnis
- Aktueller Notenspiegel
- Für Studierende im Master: Transcript of Records des Bachelorabschlusses
- Studienverlaufsbescheinigung
- Weitere Nachweise, zum Beispiel Auszeichnungen, ehrenamtliches Engagement etc. Bitte beachten Sie: Nur Angaben, für die ein Nachweis vorliegt, werden für die Auswahl berücksichtigt.
Die Bewerbung muss bis zum jeweiligen Stichtag eingehen. Unvollständige Bewerbungen und Bewerbungen, die nach dem Stichtag eingehen, können wir leider nicht berücksichtigen.
Bitte starten Sie Ihre Bewerbung nicht in den letzten Tagen vor der Bewerbungsdeadline. Das Erstellen einer Bewerbung ist zeitaufwändig und in der Regel müssen Rückfragen geklärt werden, auch technische Probleme können nicht ausgeschlossen werden.
Auswahl
Die Auswahl zur Vergabe der PROMOS-Teilstipendien wird in einer durch das International Office begleiteten fachlichen Auswahlkommission etwa sechs Wochen nach dem jeweiligen Stichtag erfolgen.
Auswahlkriterien
- Form der Bewerbung
- Akademische Leistungen
- Qualität des Auslandsprojekts, also das Vorhaben und die Motivation aus fachlich-qualitativer Sicht
- Nachhaltiger Charakter des Auslandsprojekts
- Ausreichende Sprachkenntnisse
- Begründung der Motivation
- Sonstige Qualifikationen
Nachhaltigkeit als Auswahlkriterium
Über PROMOS sollen insbesondere Aufenthalte gefördert werden, die einen Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit setzen. Wie Sie dieses Kriterium erfüllen, bleibt Ihnen überlassen. Orientierung kann die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bieten. Weitere Hinweise finden Sie auch unter Häufig gestellte Fragen.
Nach der Bewilligung
Sieben bis acht Wochen nach dem Stichtag werden Sie per E-Mail über das Auswahlergebnis informiert. Wenn Sie eine Förderzusage erhalten, haben Sie vier Wochen Zeit, dieser zu widersprechen. Tun Sie dies nicht, gehen wir davon aus, dass Sie das Stipendium annehmen. Eine Auszahlung des Stipendiums erfolgt erst nach Vorlage einer „Confirmation of Arrival“ und eines Reisenachweises.
Nach dem Aufenthalt
Unmittelbar nach Ihrer Rückkehr müssen folgende Dokumente unaufgefordert in diesem Portal hochgeladen werden:
- Bestätigung der Gastinstitution über die tatsächliche Aufenthaltsdauer („Certificate of Stay“)
- Leistungsnachweis (zum Beispiel Transcript of Records oder Praktikumszeugnis)
- Selbst verfasster Erfahrungsbericht
- Für den Aufenthaltszeitraum gültige Immatrikulationsbescheinigung der RWTH
Es besteht die Möglichkeit, nach Einreichen der oben genannten Dokumente eine PROMOS-Stipendienurkunde zu beantragen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ulrike Geurtz.
Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
PROMOS-Geförderte mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent oder chronischer Erkrankung können eine Sonderförderung erhalten, wenn Sie vorweisen können, dass Sie auslandsbedingte Mehrausgaben haben und andere zuständige Stellen keine finanzielle Unterstützung gewähren. Reichen Sie in diesem Fall bitte folgende Unterlagen zusätzlich zu Ihrer Bewerbung – spätestens aber nach Erhalt einer Förderzusage – ein:
- Kopie des Behindertenausweises
- Tabellarische Aufstellung der voraussichtlichen Ausgaben
- Nachweis, dass eine andere zuständige Stelle keine finanzielle Unterstützung leistet
Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne an uns wenden.
DAAD-Gruppenversicherung
Der DAAD bietet eine Gruppenversicherung für Auslandsaufenthalte von Studierenden und Promovierende an, welche eine Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung für die Dauer des Aufenthalts beinhaltet. Informationen dazu finden Sie auf der Seite des DAAD.
PROMOS-Stipendien in Australien und Neuseeland
Das Institut Ranke-Heinemann vergibt in Verbindung mit PROMOS einen Zuschuss für Studienaufenthalte in Australien und Neuseeland. Das heißt, PROMOS-Stipendiatinnen und -Stipendiaten, die Free-Mover sind, erhalten einen Rabatt von zehn Prozent auf ihre Studiengebühren, unabhängig von der australischen oder neuseeländischen Hochschule, vom Studiengang oder der Höhe der PROMOS-Förderung. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des IRH.
Voraussetzung für diese Art der Förderung ist, dass volle internationale Studiengebühren gezahlt werden und dass die Bewerbungsbetreuung für den Studienplatz in vollem Umfang durch das Institut Ranke-Heinemann erfolgt ist. Das heißt vor Studienplatz-Bewerbungsbeginn nimmt das IRH die Bewerberinnen und Bewerber in sein Förderprogramm auf.
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