Bei einer persönlichen Abgabe der Antragsunterlagen wird um eine vorherige Terminabsprache gebeten.
RWTH-Graduiertenförderung
Steckbrief
Eckdaten
- Zielgruppe:
- Doktorandinnen und Doktoranden
- Richtung / Ort:
- Deutschland
Incomings
Hinweise zur Graduiertenförderung nach Richtlinien zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses der RWTH Aachen (RFwN)
Wer kann ein Stipendium erhalten?
Studierende mit einem im Ergebnis überdurchschnittlichen Hochschulabschluss, der Voraussetzung für eine Promotion ist. Das wissenschaftliche Vorhaben muss einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lassen.
Die Bewerberin oder der Bewerber muss an der RWTH Aachen eingeschrieben sein.
Welches Stipendium wird gewährt?
Die Förderung wird als Grundstipendium gewährt. Beim Grundstipendium darf der Zeitraum zwischen Hochschulabschluss und dem Beginn der Förderung nicht mehr als ein Jahr betragen.
Mit dem Grundstipendium soll wissenschaftlichen Nachwuchskräften, deren besondere wissenschafliche Begabung und Eignung sich bereits während des Studiums gezeigt hat, zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Möglichkeit eröffnet werden, sich ausschließlich einem wissenschaftlichen Vorhaben zur Vorbereitung auf ihre Promotion zu widmen.
Dauer der Förderung
Die Bewilligung erfolgt zunächst für ein Jahr. Auf Grundlage eines Verlängerungsantrages und einer positiven Evaluation wird das Stipendium danach durchgängig um zwei Jahre verlängert.
Die Höchstförderungsdauer beträgt 36 Monate.
Höhe des Stipendiums
Die Höhe des Stipendiums beträgt 1.400 Euro monatlich (Grundbetrag). Einkünfte aus Berufstätigkeiten von geringem Umfang (bis zu zehn Stunden wöchentlich) werden auf das Stipendium nicht angerechnet.
Zu diesem Grundbetrag wird ein Kinderzuschlag von 400 Euro monatlich gewährt. Voraussetzung für den Kinderzuschlag ist, dass die Stipendiatin oder der Stipendiat mindestens ein Kind zu unterhalten hat.
Berufstätigkeit
Während der Förderungsdauer ist nur eine Berufstätigkeit von geringem Umfang bis zu zehn Stunden gestattet. Einkünfte aus dieser Tätigkeit werden auf das Stipendium nicht angerechnet.
Widerruf des Stipendiums
Wenn Tatsachen erkennen lassen, dass sich die Stipendiatin oder der Stipendiat nicht im erforderlichen Maße um die Verwirklichung des Zwecks der Förderung bemüht und dies zu vertreten hat, ist der Bewilligungsbescheid zu widerrufen. Der Bewilligungsbescheid kann auch für die Vergangenheit widerrufen werden, wenn diese Tatsachen bereits in der zurückliegenden Förderungszeit vorlagen.
Wo kann das Stipendium beantragt werden?
Zuständig für das Antragsverfahren ist die Abteilung für Akademische Angelegenheiten, Hochschul- und Prüfungsrecht. Über die Vergabe entscheidet die Vergabekommission der RWTH Aachen. Ihr gehören der Rektor der RWTH Aachen oder ein vom ihm bestellter Vertreter, zwei Professoren, ein promovierter wissenschaftlicher Mitarbeiter und ein Studierender mit abgeschlossenem Hochschulstudium an.
Bitte richten Sie Ihren Antrag an den
Rektor der RWTH Aachen
Abteilung 1.1 - Akademische Angelegenheiten, Prüfungs- und Hochschulrecht
Karmeliterstraße 6
52064 Aachen
Bitte reichen Sie die gesamten Antragsunterlagen zusätzlich auch in elektronischer Form ein.
Antragsfristen
- 15. März für den Bewilligungstermin 1. Mai
- 15. September für den Bewilligungstermin 1. November
Weitere Informationen über Antragsverfahren und Bewerbungstermine
Wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an Jessica Hannemann.
Förderinstitution
Downloads
- Richtlinien zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (RFwN) (pdf: 55 kb)
- Infoblatt Erstantrag (pdf: 61 kb)
- Antragsvordruck Promotionsstipendium (pdf: 1470 kb)
- Gutachterfragebogen Erstantrag (pdf: 1141 kb)
- Erklärung zu Paragraf 9 der Richtlinien zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Nebentätigkeit) (pdf: 52 kb)
- Infoblatt Verlängerungsantrag (pdf: 56 kb)
- Gutachterfragebogen Verlängerungsantrag (pdf: 648 kb)