Exmatrikulation

Kontakt

Name

Melanie Taschbach

Buchstabe S - Z

Telefon

work
+49 241 80 94516

E-Mail

E-Mail
 

Ihre Exmatrikulation können Sie jederzeit im Studierendensekretariat beantragen. Bitte füllen Sie hierzu den Antrag auf Exmatrikulation aus und reichen diesen beim Studierendensekretariat ein.

Möglich ist dies persönlich, per Post oder per E-Mail. Bitte drucken Sie hierzu den Antrag, füllen Sie ihn vollständig aus, scannen Sie diesen und fügen Sie ihn als Anhang der an das Studierendensekretariat bei.

Bitte beachten Sie

Die Exmatrikulation kann auch von Amts wegen, das heißt von der RWTH Aachen aus ausgeführt werden. Dies passiert zum Beispiel dann, wenn Sie sich für ein Semester nicht zurückmelden.

Zur Eintragung der letzten Note und zur Zeugniserstellung müssen Sie nicht eingeschrieben sein.

 

Rückerstattung der Beiträge

Eine komplette Rückerstattung der Studierendenschafts- und Sozialbeiträge ist nur bis zum letzten Werktag vor Vorlesungsbeginn auf Antrag unter Rückgabe des Semestertickets möglich.

Dieser Antrag wird auch verwendet, sofern Sie versehentlich zu viel eingezahlt haben oder bei Beitragserstattung aufgrund von Beurlaubungen.

Nach Vorlesungsbeginn kann lediglich eine anteilige Erstattung des Mobilitätsbeitrags auf Antrag über den AStA der RWTH Aachen erfolgen.

 

Ihre Fragen, unsere Antworten

Wo finde ich meine Exmatrikulationsbescheinigung?

Sobald Sie Exmatrikuliert sind, können Sie die Exmatrikulationsbescheinigung in RWTHonline herunterladen.

Wie und wo gebe ich die BlueCard zurück, wenn ich mich exmatrikuliere?

Bitte senden Sie die Blue Card an die angegebene Adresse auf der Rückseite der Blue Card.

Wohin kann ich meinen Semesterbeitrag überweisen?

Alle Informationen zur Rückmeldung finden Sie hier.

Wie erhalte ich eine Rückerstattung des Semesterbeitrags?

Die Rückerstattung des Semesterbeitrages erfolgt durch den Antrag auf Rückerstattung.

Eine komplette Rückerstattung der Studierendenschafts- und Sozialbeiträge ist nur bis zum letzten Werktag vor Vorlesungsbeginn möglich.

 

Zu welchen Datum soll ich mich exmatrikulieren?

Sollten Sie einen Antrag auf Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung stellen, so kann dies später nicht mehr auf ein anderes Datum korrigiert werden.

Wir empfehlen Ihnen, sich zum Ende des Semesters zu exmatrikulieren. Auch in diesem Fall steht Ihnen die Exmatrikulationsbescheinigung mit dem zukünftigen Datum - nach der Bearbeitung - in RWTHonline zur Verfügung.