Bewerbung Master Internationale
Um einen Studienplatz in einem Masterstudiengang müssen Sie sich grundsätzlich immer bewerben. Neben deutschsprachigen Studiengängen bietet die RWTH Aachen auch englischsprachige Masterstudiengänge an.
Online-Bewerbung
Die Bewerbung wird vollständig online eingereicht unter dem unten angegebenen Link. Sie brauchen keine Unterlagen per Post an die RWTH zu schicken.
Die Bewerbungsphase für Bewerberinnen und Bewerber aus einem Land der EU beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums, kurz EWR, und für eingeschriebene Studierende der RWTH Aachen für das Wintersemester 2023/24 startet zum 2. Mai 2023.
Bewerberinnen und Bewerber aus einem Land außerhalb der EU beziehungsweise des EWR, sprich Drittstaatenbewerberinnen und Drittstaatenbewerber, können sich ab dem 1. Juni 2023 bereits für das Sommersemester 2024 für zulassungsfreie Masterstudiengänge bewerben.
Bewerbung für einen deutschsprachigen oder englischsprachigen Masterstudiengang
Bitte informieren Sie sich zunächst über die Bewerbungsfristen weiter unten auf dieser Seite. Eine Bewerbung ist nur innerhalb bestimmter Zeiträume möglich. Sie können sich nicht außerhalb dieser Zeiträume bewerben!
Der erste Schritt Ihrer Bewerbung sollte darin bestehen, dass Sie alle notwendigen Unterlagen als PDF-Dokumente zur Hand haben. Eine Liste der Dokumente, die Sie benötigen, finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Sobald alle erforderlichen Unterlagen als PDF-Dokument bereitliegen, sollten Sie den Online-Bewerbungsantrag ausfüllen. Den Link zum Online-Bewerbungsantrag finden Sie oben rechts in der gelben Box „Online-Bewerbung“.
Folgende Unterlagen sind für die Bewerbung erforderlich und müssen am Ende der Bewerbung als PDF-Dokumente hochgeladen werden:
- Kopien der Fächer-Notenlisten / transcript of records beziehungsweise das „diploma supplement“. Bitte laden Sie Fächer-Notenlisten von allen bereits abgeschlossenen Studiensemestern hoch. Bei der Bewerbung sollten Sie alle Semester bis zum vorletzten Ihres Studiums belegen können.
- Einen Modulkatalog bzw. Kursbeschreibungen aller Kurse, die Sie im Rahmen Ihres vorherigen Studiums absolviert haben. Sollte der Modulkatalog beziehungsweise die Kursbeschreibungen auf der Internetseite Ihrer Heimathochschule zur Verfügung stehen, können Sie auch eine Pdf-Datei hochladen, die den Link zu dieser Internetseite enthält.
Sollten Sie keinen Modulkatalog hochladen (können), wird Ihre Bewerbung dennoch vom zuständigen Prüfungsausschuss hinsichtlich Ihrer fachlichen Eignung geprüft. Es besteht jedoch die Gefahr, dass diese Prüfung wegen des fehlenden Modulkataloges nicht möglich ist und Ihre Bewerbung deshalb abgelehnt werden muss. - Falls Sie sich auf einen Studienbeginn in einem höheren Fachsemester bewerben: Kopie des Universitätsabschlusszeugnisses
- tabellarischer Lebenslauf
Zusätzliche Dokumente, die vom Prüfungsausschuss Ihres Masterstudienganges benötigt werden (zum Beispiel Nachweis des Graduate Record Examination (GRE), Test AS).
Bitte informieren Sie sich auf den Webseiten des von Ihnen ausgesuchten Studiengangs, ob Sie zusätzliche Dokumente einreichen müssen!
Übersetzung Ihrer Dokumente
Falls Ihre Dokumente nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, müssen Sie diese durch eine zertifizierte Übersetzerin oder einen zertifizierten Übersetzer ins Deutsche oder Englische übersetzen lassen. Eine Beglaubigung der Kopien ist nicht notwendig.
Neben den Dokumenten in der Originalsprache muss dann jeweils auch die Übersetzung eingereicht werden. Es reichen weder die Originale noch die Übersetzungen allein aus. Bitte laden Sie beides hoch!
Fristen für Bewerberinnen und Bewerber aus Drittstaaten
Fach | Bewerbungsfrist für das Wintersemester | Bewerbungsfrist für das Sommersemester |
---|---|---|
zulassungsfrei |
1. März (Ausnahme) |
1. September (Ausnahme) |
zulassungs- beschränkt (NC) |
15. Juli |
15. Januar |
Ausnahme
Sollten Sie aktuell als Studierende beziehungsweise Studierender an der RWTH Aachen eingeschrieben sein, zum Beispiel als Austauschstudierende beziehungsweise Austauschstudierender oder als Studierende beziehungsweise Studierender im Deutschkurs mit Matrikelnummer, gilt für Sie die Bewerbungsfrist 15. Juli für das Wintersemester beziehungsweise 15. Januar für das Sommersemester. Diese Bewerbungsfristen gelten ebenfalls für alle Bewerber und Bewerberinnen, die einen deutschen Hochschulabschluss besitzen, der für die Qualifikation zum Masterstudiengang, für den die Bewerbung eingereicht wird, relevant ist.
Fach | Bewerbungsfrist für das Wintersemester | Bewerbungsfrist für das Sommersemester |
---|---|---|
zulassungsfrei |
15. Juli |
15. Januar |
zulassungs- beschränkt (NC) |
15. Juli | 15. Januar |
Es handelt sich hierbei um Ausschlussfristen, das heißt eine Bewerbung nach Ablauf der Frist ist leider nicht mehr möglich! Die Nachreichung von sonstigen Nachweisen ist bei den zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen für ein Wintersemester bis zum 1. August und für ein Sommersemester bis zum 1. Februar eines jeden Jahres möglich. Bei den zulassungsfreien Masterstudiengängen gibt es keine Nachreichfrist. Hier erfolgt die Überprüfung der fachlichen Vorbildung aufgrund der bis zum Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist eingereichten Unterlagen. Für die Bewerbung ist es unerheblich, ob das Bachelorstudium bereits abgeschlossen wurde oder nicht.