Örtliches Vergabeverfahren Bachelor-Studiengänge
Ihr Weg zum Studienplatz
Um einen dieser Studienplätze zu erhalten, müssen Sie sich fristgerecht bewerben. Die Hochschule führt unter allen eingegangenen Bewerbungen ein Auswahlverfahren durch. Sobald Ihre Bewerbung inklusive der benötigten Unterlagen beim Studierendensekretariat eingegangen sind, wird diese für das Vergabeverfahren freigeschaltet. Rechtsgrundlage für die Vergabe der Studienplätze ist die Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Satzung für das Auswahlverfahren in örtlich zulassungsbeschränken Studiengängen.
Bitte überprüfen Sie die Vollständigkeit der Unterlagen, da eine Berücksichtigung für das Vergabeverfahren sonst nicht möglich ist.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird das Vergabeverfahren durchgeführt. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach Abzug der Vorabquoten in drei Gruppen, den sogenannten Auswahlquoten. Jede Quote wird nach eigenen Regeln vergeben, so dass verschiedene Bewerbertypen Chancen erhalten.
Die Abiturbestenquote: 20 Prozent der Plätze
Hier zählt in erster Linie der Abiturdurchschnitt. Die Studienplätze werden innerhalb dieser Quote an Bewerberinnen und Bewerber mit den besten Abiturnoten vergeben. Dazu ordnet die RWTH Aachen die Bewerbungen nach den Durchschnittsnoten: die besten nach oben, die schlechtesten nach unten.
Danach wird die entsprechende Anzahl der Studienplätze an diese Bewerbungen verteilt, und zwar streng nach der Reihenfolge in der Rangliste. Die Durchschnittsnote der letzten Bewerbung, die noch einen Platz bekommen konnte, wird häufig umgangssprachlich als Numerus Clausus oder NC bezeichnet.
Manchmal sehen Sie in NC-Tabellen hinter dieser Note noch einen Wartezeitwert. Außerdem wird bisweilen angegeben, ob ein Dienst absolviert wurde oder nicht. Das heißt lediglich, dass bei den letzten gleichrangigen Bewerberinnen und Bewerbern die oben beschriebene Untersortierung nach den Wartesemestern und dem Dienst nötig war.
Die Wartezeitquote: 20 Prozent der Plätze
Die Studienplätze innerhalb dieser Quote werden an diejenigen vergeben, die am längsten auf ihren Studienbeginn gewartet haben. Als Wartezeit definiert man also den Zeitraum zwischen dem Abitur und der Studienbewerbung, während dessen Sie nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren.
Wehrdienst, ein Zivildienst, ein Freiwilligenjahr, ein Auslandsaufenthalt wie „work and travel“, eine Berufsausbildung oder ein Studium im Ausland sind anrechenbare Wartezeit, denn Sie sind ja nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben. Studienzeiten in Teilzeit – und Fernstudiengänge – werden hingegen als wartezeitschädlich angesehen.
Die Wartezeit beginnt automatisch mit dem ersten nicht-studierten Semester nach dem Abitur, und das ohne dass Sie sich dafür irgendwo melden oder bewerben müssen. Über die Wartezeit gibt es einige Gerüchte, denen Sie nicht glauben sollten: Warten verbessert nicht den Abiturdurchschnitt. Der bleibt, wie er ist. Sie müssen Ihre Wartesemesteranzahl auch nicht selbst berechnen und angeben. Die RWTH Aachen stellt bei Ihrer Bewerbung lediglich fest, wie viele nicht-studierte Semester seit Ihrem Abitur verstrichen sind. Damit hat sie die Wartezeit ermittelt.
Die AdH-Quote: 60 Prozent der Plätze
Im Auswahlverfahren der Hochschulen, kurz AdH, kann die RWTH Aachen neben der Abiturnote weitere Kriterien heranziehen, die in der Vergabeverordnung inhaltlich vorgegeben sind. Die RWTH Aachen hat sich für die Vergabe nach der Abiturdurchschnittsnote entschieden. Weitere Kriterien werden somit nicht berücksichtigt.
Hauptverfahren und Nachrückverfahren
Zulassungen werden unter Umständen in mehreren Verfahrensschritten ausgesprochen. Zunächst werden alle zur Verfügung stehenden Studienplätze im Hauptverfahren vergeben. Nehmen dann einige der Zugelassenen ihren Platz nicht an, werden diese im folgenden Nachrückverfahren an die rangnächsten Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Die Nachrückverfahren werden solange durchgeführt, bis entweder alle Studienplätze vergeben wurden, oder keine Studienbewerberinnen oder Studienbewerber vorhanden sind.
Achtung: Für das DoSV gelten die Informationen zum Nachrückverfahren nicht, da es keine Nachrückverfahren im DoSV gibt.
Versand der Bescheide
Die Bescheide werden nach Ablauf der Nachreichfrist im Selfservice zur Verfügung gestellt. Die Zulassungsbescheide für das Hauptverfahren werden voraussichtlich Anfang August für das Wintersemester beziehungsweise Anfang Februar für das Sommersemester im Selfservice zur Verfügung gestellt. Die verbindlichen Einschreibefristen können Sie den Zulassungsbescheiden entnehmen.
Bewerbung oder Einschreibung?
Bei Studiengängen ohne Numerus Clausus haben Sie eine Studienplatzgarantie und können sich innerhalb der Einschreibefristen einschreiben, sofern Sie die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
Lediglich für die zulassungsbeschränkten Studiengänge oder Studienfächer wird das Vergabeverfahren durchgeführt. Finden Sie heraus, ob Ihr Studiengang zulassungsbeschränkt oder zulassungsfrei ist: