Bewerbung Master

 

Internationale Studieninteressierte

Den Bewerbungsprozess für internationale Studieninteressierte erläutern wir Ihnen unter:

 

Schön, dass Sie sich für einen Masterstudiengang an der RWTH Aachen entschieden haben. Ihrer Bewerbung auf einen Studienplatz an der RWTH Aachen steht somit nichts mehr im Wege!

Es wird zwischen zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen und zulassungsfreien Masterstudiengängen unterschieden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf unseren Webseiten zum Vergabeverfahren für Masterstudiengänge.

Ob Ihr Masterstudiengang zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist, entnehmen Sie bitte dem aktuellen RWTH-Info oder unserem Studienangebot.

Die Bewerbung für zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge an der RWTH Aachen erfolgt in RWTHonline.

Was ist eine Masterzugangsberechtigung?

Das Vorliegen einer Masterzugangsberechtigung, kurz MZB, ist Voraussetzung für die Einschreibung in einen Masterstudiengang. Bei der Masterzugangsberechtigung handelt es sich um einen anerkannten ersten Hochschulabschluss (zum Beispiel Bachelorabschluss, Staatsexamen oder Diplomabschluss an Universitäten), der für die Überprüfung der Zugangsvoraussetzung des gewünschten Masterstudienganges herangezogen werden soll.

Hier müssen Sie sich zunächst ein Benutzerkonto anlegen, indem Sie sich registrieren. Über die App „Bewerbungen“ können Sie eine oder mehrere Bewerbungen abgeben. Bitte beachten Sie die unten aufgeführten Bewerbungsfristen. Bis zum Ende der Bewerbungsfrist müssen alle für die Zulassung erforderlichen Unterlagen hochgeladen beziehungsweise postalisch oder persönlich eingereicht (nur wenn im Bewerbungswizard darauf hingewiesen wurde) werden. Es handelt sich um Ausschlussfristen, das heißt eine Berücksichtigung Ihrer Bewerbung nach Ablauf dieser Frist ist nicht mehr möglich.

Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Samstag, so endet die Frist mit dem Ablauf des entsprechenden Tages und verlängert sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages.

Die Nachreichung von für die Zulassung erforderlichen Unterlagen ist bei den zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen für ein Wintersemester bis zum 1. August möglich und für ein Sommersemester bis zum 1. Februar eines jeden Jahres möglich. Bei den zulassungsfreien Masterstudiengängen gibt es keine Nachreichfrist. Hier erfolgt die Überprüfung der fachlichen Vorbildung aufgrund der bis zum 15. Januar für das Sommersemester beziehungsweise 15. Juli für das Wintersemester eingegangenen Unterlagen.

Eine Bewerbung ist auch dann möglich, wenn Sie Ihr Bachelorstudium bis zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht abgeschlossen haben.

Besonderheiten für das Auswahlverfahren im Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaften

Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften hat beschlossen, dass neben der vorläufigen Verfahrensnote beziehungsweise der Bachelornote zu 51 Prozent auch das Ergebnis eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests (TM-WISO), zu 49 Prozent in das Auswahlverfahren mit einfließt. Die Teilnahme an dem TM-WISO Test wird dringend empfohlen, da das Testergebnis ansonsten mit null Punkten in das Auswahlverfahren eingeht.

Dies gilt jedoch nicht für Bewerber, die bereits ein Master- oder Diplomstudium abgeschlossen haben. Hier gelten die Regelungen für Zweitstudienbewerber, das heißt es wird eine Messzahl aus der Abschlussnote des Master- beziehungsweise Diplomstudiums und der Begründung für das Zweitstudium gebildet. Eine Teilnahme an dem TM-WISO Test ist daher für Zweitstudienbewerber nicht erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass nur eine begrenzte Anzahl an Terminen zur Verfügung steht, an diesen der oben genannte Test durchgeführt werden kann. Informieren Sie sich deswegen bitte frühzeitig über Fristen, Termine und Orte, an denen der Test angeboten wird unter TM-Wiso.

 

Statusabfrage Masterbewerbung

Über den Selfservice in RWTHonline können Sie den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihrer Bewerbung einsehen und werden über noch fehlende Unterlagen informiert.

Wir empfehlen Ihnen, vor Ablauf der Bewerbungsfrist (Sommersemester: 15. Januar, Wintersemester: 15. Juli für Masterstudiengänge) und - bei zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen - vor Ablauf der Nachreichfrist (Sommersemester: 1. Februar beziehungsweise Wintersemester: 1. August) den Bearbeitungsstand regelmäßig zu kontrollieren, um sicherzustellen, dass keine Unterlagen fehlen und Sie am Vergabeverfahren beteiligt werden.

Das Studierendensekretariat informiert nur über den Selfservice über fehlende Unterlagen. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, den Bewerbungsstatus regelmäßig zu kontrollieren!

 
Studiengang Ansprechperson
Ansprechpersonen für die zulassungsfreien Masterstudiengänge (bei deutscher Masterzugangsberechtigung oder Bewerbung als Zweitstudiumbewerber):
Studiengänge der Fakultät für Mathematik, Informatik u. Naturwissenschaften Herr Strang
Studiengänge der Fakultät für Architektur Frau Schumacher
Studiengänge der Fakultät für Bauingenieurwesen

Frau Peters

Studiengänge der Fakultät für Maschinenwesen Frau Livora
Studiengänge der Fakultät für Georessourcen und Materialtechnik Frau Schumacher
Studiengang der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik Frau Röder
Studiengänge der Philosophischen Fakultät Herr Strang
Studiengänge der Medizinischen Fakultät Herr Strang

Studiengang Ansprechperson
Ansprechpersonen für die zulassungsbeschränkten Masterstudiengänge (bei deutscher Masterzugangsberechtigung oder Bewerbung als Zweitstudiumbewerber beziehungsweise bei Sonderanträgen):
Klinische Psychologie und Psychotherapie Herr Strang
Lehr- und Forschungslogopädie M.Sc. Frau Peters
Psychologie M.Sc. Frau Livora
Angewandte Geographie M.Sc. Frau Schumacher
Wirtschaftsgeographie M.Sc. Frau Schumacher
Wirtschaftswissenschaften M.Sc. Frau Röder
Sustainable Management – Water and Energy M.Sc. Frau Röder

 
Fristen
Nationalität Studiengang Bewerbungsfrist für das Wintersemester Bewerbungsfrist für das Sommersemester
Deutsch X1 zulassungsbeschränkt (NC) bis zum 15.07. eines jeden Jahres (Ausschlussfrist) bis zum 15.01. eines jeden Jahres (Ausschlussfrist)
frei bis zum 15.07. eines jeden Jahres (Ausschlussfrist) bis zum 15.01. eines jeden Jahres (Ausschlussfrist)
EU/EWR X2 frei

bis zum 15.07. eines jeden Jahres

bis zum 15.01. eines jeden Jahres

EU/EWR X2 zulassungs-
beschränkt (NC)
bis zum 15.07. eines jeden Jahres (Ausschlussfrist) bis zum 15.01. eines jeden Jahres (Ausschlussfrist)

X1 Deutsche Staatsangehörigkeit oder ein deutsches Abitur beziehungsweise deutschen Studienabschluss

X2 EU/EWR-Staatsangehörige mit ausländischem Bildungsnachweis. Zu den EWR-Ländern gehören Island, Liechtenstein und Norwegen.