Vergabeverfahren Bachelor
Ihr Weg zum Studienplatz
Um einen dieser Studienplätze zu erhalten, müssen Sie sich fristgerecht bewerben. Die Hochschule führt unter allen eingegangenen Bewerbungen bei zulassungsbeschränkten Studiengängen beziehungsweise Studienfächern ein Vergabeverfahren durch. Sobald Ihre Bewerbung inklusive der benötigten Unterlagen beim Studierendensekretariat eingegangen sind, wird diese bei einer erfolgreichen formalen Prüfung Ihrer Unterlagen für das Vergabeverfahren freigeschaltet. Bitte überprüfen Sie die Vollständigkeit Ihrer Bewerbung vor Ablauf der Bewerbungsfrist.
Die Rechtsgrundlage für die Vergabe der Studienplätze ist die Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Satzung für das Auswahlverfahren in örtlich zulassungsbeschränken Studiengängen.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird das Vergabeverfahren durchgeführt. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach Abzug der Vorabquoten in drei Gruppen, den sogenannten Auswahlquoten. Jede Quote wird nach eigenen Regeln vergeben, so dass verschiedene Bewerbertypen Chancen erhalten.
Übersicht der Vorabquoten
Prozentsatz |
Art |
Beschreibung |
---|---|---|
100 Prozent |
Spitzensportlerinnen und Spitzensportler |
Bewerberinnen und Bewerber, die einem auf Bundesebene gebildeten A-, B-, C- oder D/C-Kader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören |
100 Prozent |
Bevorzugte Zulassung |
Bewerberinnen und Bewerber, die bereits beim letzten Vergabeverfahren eine Zulassung erhalten haben, den Studienplatz wegen der Ableistung eines Dienstes jedoch nicht annehmen konnten, haben am Ende des Dienstes einen erneuten Anspruch auf Zulassung in diesem Studiengang. |
7 Prozent |
Ausländerquote |
Bewerberinnen und Bewerber mit einer Staatsangehörigkeit außerhalb der EU/EWR-Länder. |
3 Prozent |
Zweitstudiumquote |
Zum Personenkreis der Zweitstudiumbewerberinnen und Zweitstudiumbewerber zählen Sie, wenn Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist (Sommersemester: 15. Januar, Wintersemester: 15. Juli) bereits ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines Studiums vorliegen und das Studium an einer deutschen Hochschule/Fachhochschule abgeschlossen haben. |
2 Prozent |
Minderjährigenquote |
Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt des Vorlesungsbeginns noch minderjährig sein werden, und deren Hauptwohnung bei den Eltern in denen der RWTH Aachen zugeordneten Kreise oder kreisfreien Städte liegt. |
2 Prozent |
Härtefall |
Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die Aufnahme des Studiums zwingend erfordern. |
Übersicht der Hauptquoten
Zu den Hauptquoten zählen die Abiturbestenquote, die Beruflich-Qualifizierten-Quote und das Auswahlverfahren der Hochschule, kurz AdH.
Die Abiturbestenquote: 20 Prozent der Plätze
Hier zählt in erster Linie der Abiturdurchschnitt. Die Studienplätze werden innerhalb dieser Quote an Bewerberinnen und Bewerber mit den besten Abiturnoten vergeben. Dazu ordnet die RWTH Aachen die Bewerbungen nach den Durchschnittsnoten: die besten nach oben, die schlechtesten nach unten.
Danach wird die entsprechende Anzahl der Studienplätze an diese Bewerbungen verteilt, und zwar streng nach der Reihenfolge in der Rangliste. Die Durchschnittsnote der letzten Bewerbung, die noch einen Platz bekommen konnte, wird häufig umgangssprachlich als Numerus Clausus oder NC bezeichnet.
Manchmal sehen Sie in NC-Tabellen hinter dieser Note noch einen Wartezeitwert. Außerdem wird bisweilen angegeben, ob ein Dienst absolviert wurde oder nicht. Das heißt lediglich, dass bei den letzten gleichrangigen Bewerberinnen und Bewerbern die oben beschriebene Untersortierung nach den Wartesemestern und dem Dienst nötig war.
Die Beruflich-Qualifizierten-Quote: 2,48 Prozent der Plätze
Auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung, also Abitur, Fachhochschulreife oder fachgebundenen Hochschulreife, ist Studieren möglich, wenn Sie über eine erfolgreich abgeschlossene, durch Bundes- oder Landesrecht geregelte mindestens zweijährige Berufsausbildung sowie eine in der Regel mindestens dreijährige Berufspraxis verfügen und ein Eignungsfeststellungsverfahren absolvieren. Der gewünschte Studiengang muss fachlich zur Ausbildung und Berufspraxis passen. Bitte informieren Sie sich auch über die Zugangsvoraussetzungen für beruflich Qualifizierte.
Die AdH-Quote: 77,52 Prozent der Plätze
Im Auswahlverfahren der Hochschulen, kurz AdH, kann die RWTH Aachen neben der Abiturnote weitere Kriterien heranziehen, die in der Vergabeverordnung inhaltlich vorgegeben sind. Die Vergabe im Auswahlverfahren der Hochschule erfolgt nach dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung für das gewählte Studium (Note und Punkte) sowie nach der Wartezeit von insgesamt maximal sieben Semestern, wobei Zeiten eines Studiums an einer deutschen staatlichen oder staatlich getragenen Hochschule nicht angerechnet werden.
Bei Ranggleichheit entscheidet die Absolvierung eines Dienstes. Als Dienst gilt: Freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Ökologisches oder Soziales Jahr, Europäischer Freiwilligendienst, Internationaler Jugendfreiwilligendienst, die Dienste „Weltweit“ und „Kulturwärts“, sowie die Betreuung eines Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen. Sollte dann noch Ranggleichheit bestehen, dann entscheidet das Los als untergeordnetes Kriterium für die die Abiturnote.
Hauptverfahren und Nachrückverfahren
Zulassungen werden unter Umständen in mehreren Verfahrensschritten ausgesprochen. Zunächst werden alle zur Verfügung stehenden Studienplätze im Hauptverfahren vergeben. Nehmen dann einige der Zugelassenen ihren Platz nicht an, werden diese im folgenden Nachrückverfahren an die rangnächsten Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Die Nachrückverfahren werden solange durchgeführt, bis entweder alle Studienplätze vergeben wurden, oder keine Studienbewerberinnen oder Studienbewerber vorhanden sind.
Achtung: Für das DoSV gelten die Informationen zum Nachrückverfahren nicht, da es keine Nachrückverfahren im DoSV gibt.
Versand der Bescheide
Die Bescheide werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist im Selfservice in RWTHonline zur Verfügung gestellt. Die Zulassungsbescheide für das Hauptverfahren werden voraussichtlich Ende Juli für das Wintersemester beziehungsweise Anfang Februar für das Sommersemester im Selfservice zur Verfügung gestellt. Die verbindlichen Einschreibefristen können Sie den Zulassungsbescheiden entnehmen.
Bewerbung oder Einschreibung?
Bei Studiengängen ohne Numerus Clausus haben Sie eine Studienplatzgarantie und können sich innerhalb der Einschreibefristen einschreiben, sofern Sie die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
Lediglich für die zulassungsbeschränkten Studiengänge oder Studienfächer wird das Vergabeverfahren durchgeführt. Finden Sie heraus, ob Ihr Studiengang zulassungsbeschränkt oder zulassungsfrei ist: