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Bewerben kann sich

  • wer vor der Aufnahme des Studiums an der RWTH Aachen steht oder dort bereits immatrikuliert ist und

  • sich während der gesamten Förderperiode (Winter- und Sommersemester) als Studierende/r der RWTH in der Regelstudienzeit des geförderten Studiengangs befindet.

Weitere Kriterien

  • Grundvoraussetzung sind sehr gute Studienleistungen.
  • Förderfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge.
 

Primärkriterien für die Vergabe der Stipendien sind die folgenden Leistungskriterien

Für Studienanfängerinnen und Studienanfänger

  • die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung sowie die im Abitur erreichte Punktzahl
  • gegebenenfalls die für das gewählte Studienfach relevante Einzelnote

Bei eingeschriebenen Studierenden nach dem Notendurchschnitt der bisher erbrachten Studienleistungen inklusive des letzten abgeschlossenen Wintersemesters

  • Bachelor: Notendurchschnitt und erreichte ECTS Punkte
  • Master: Bachelor-Note sowie Notendurchschnitt und erreichte ECTS Punkte des Masters
  • Medizin: Leistungsnachweis inklusive Notendurchschnitt

Die Berechnung der Leistung erfolgt mit einer Formel, die Noten, ECTS-Punkte und das Fachsemester ins Verhältnis setzt und so eine gerechte Auswahl erlaubt.

 

Sekundärkriterien

Als Sekundärkriterien können den Fakultäten soziale Gesichtspunkte dienen. Dazu gehören beispielsweise gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen oder besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände, die sich beispielsweise aus der familiären Herkunft oder einem Migrationshintergrund ergeben.