Neuer Hochschulrat der RWTH Aachen
Landesministerium stimmt der Liste der Ratsmitglieder zu, die Ende November voraussichtlich erstmals zusammenkommen.
Ein neuer Hochschulrat der RWTH Aachen wird im nächsten Wintersemester seine Amtsgeschäfte aufnehmen. Ende Juli 2017 bestätigte der Senat der Hochschule eine Liste mit zehn exponierten Persönlichkeiten aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen, die von einem Auswahlgremium vorgelegt wurde. Der Liste stimmte, wie vom Hochschulgesetz NRW gefordert, auch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen zu.
Dem künftigen Hochschulrat der RWTH Aachen gehören somit an:
- Professorin Artemis Alexiadou, Professur für Englische Sprachwissenschaften, Humboldt Universität zu Berlin & Leibniz-Zentrum Allgemeine Sprachwissenschaft, ZAS
- Dr. Bernd Bohr, ehemaliger Geschäftsführer der Robert Bosch GmbH
- Dr. Roland Busch, Chief Technology Officer und Mitglied des Vorstands der Siemens AG
- Professor Koenraad Debackere, Professur für Wirtschaftswissenschaften, Universität Leuven
- Professorin Simone Fulda, Direktorin des Instituts für Experimentelle Tumorforschung in der Pädiatrie, Goethe-Universität Frankfurt, Mitglied des Wissenschaftsrats
- Dr. Robert G. Gossink, Aufsichtsratsvorsitzender der Uniklinik RWTH Aachen
- Dr. Waltraud Kreutz-Gers, Kanzlerin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
- Professorin Ingrid Mertig, Professur für Theoretische Physik, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Dipl.-Ing. Christine Peters, Doktorandin, RWTH Aachen
- Professor Georg Rosenfeld, Mitglied des Vorstands der Fraunhofer-Gesellschaft
Im November erfolgt voraussichtlich zur Übergabe der Geschäfte eine gemeinsame Sitzung des alten und des neuen Hochschulrates. Die Amtszeit des Gremiums beträgt fünf Jahre, der Bestellungszeitraum des neuen Hochschulrates beginnt am 28. November 2017 und dauert bis zum 27. November 2022. Zum alten und neuen Hochschulrat gehören Dr. Bernd Bohr und Dr. Robert G. Gossink. Der Hochschulrat wählt aus seinem Kreis den geschäftsführenden Vorstand.
Zu den gesetzlich vorgegebenen Aufgaben eines Hochschulrates zählen unter anderem die Mitwirkung in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Mitglieder des Rektorates, Aufsicht über die Geschäftsführung des Rektorats sowie Zustimmung zum Entwurf des Hochschulvertrags und zum Wirtschaftsplan. Der Hochschulrat soll darüber hinaus neue Ideen und Impulse aus verschiedenen Bereichen der Forschung, der Gesellschaft und der Wirtschaft in die Hochschule übermitteln.