Bewerbung um einen Ausbildungsplatz
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Möglichkeiten der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz an der RWTH Aachen
Sie können Ihre Bewerbung über drei Wege bei der RWTH Aachen einreichen: online, persönlich oder postalisch.
- Den Ablauf der Online-Bewerbung erklären wir Ihnen Schritt für Schritt. Ihre Bewerbung geben Sie über unser Online-Portal ein
- Sie können Ihre Bewerbung auch persönlich bei uns abgeben: RWTH Aachen, Abteilung 8.4, Pontstraße 41, 52062 Aachen. Unsere Sprechzeiten sind Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr
- Möchten Sie Ihre Bewerbung per Post schicken, so senden Sie sie an:
RWTH Aachen
Abteilung 8.4
52056 Aachen
Bitte beachten Sie:
Sie benötigen keine Schnellhefter oder Bewerbungsmappen!
Im Sinne der Gleichbehandlung bitten wir Sie, auf ein Bewerbungsfoto zu verzichten.
Unsere Stellenausschreibungen für Ausbildungsplätze richten sich an alle Geschlechter.
Es kann natürlich sein, dass Sie sich um mehrere Stellen in unterschiedlichen Berufsfeldern bewerben möchten. In diesem Fall reichen Sie bitte pro Ausbildungsberuf eine Bewerbung ein. Um Portokosten zu sparen, können Sie alle Unterlagen in einem Briefumschlag verschicken.
Der richtige Zeitpunkt für Ihre Bewerbung
Die Auswahl der Auszubildenden beginnt schon im August des Vorjahres. Ab diesem Zeitpunkt werden nach und nach alle freien Stellen besetzt. Bewerben Sie sich daher so früh wie möglich!
Denn je später Ihre Bewerbung an der RWTH Aachen eintrifft, desto geringer ist die Anzahl der freien Stellen.
Bewerbungsfrist
Es gibt keine Bewerbungsfrist für unsere Ausbildungsberufe. Ihre Bewerbungen werden so lange angenommen, bis eine Vorauswahl getroffen wurde oder alle Stellen besetzt sind.
Bewerbungen von Menschen mit Behinderung
Die RWTH Aachen ist für Ihre Bemühungen um die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen mit dem Prädikat behindertenfreundlich ausgezeichnet worden. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen sind bei uns ausdrücklich erwünscht. Dies gilt auch für Menschen die über die Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt wurden.
Wer dazu gehört, können Sie im Sozialgesetzbuch neun (SGB IX), Paragraf zwei, Absatz drei nachlesen. Wenn Ihnen als schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber auf Grund Ihrer Behinderung Nachteilsausgleiche oder besondere Bedingungen im Auswahlverfahren (zum Beispiel Gebärdensprachdolmetscherinnen oder -dolmetscher, Einzeltest oder eine Verlängerung der Testzeit) zustehen, reichen Sie bitte entsprechende Nachweise (Feststellungsbescheid eines Versorgungsamtes) rechtzeitig bei der Schwerbehindertenvertretung der RWTH Aachen ein.