Wissenswertes

  Fahrräder vor dem Hauptgebäude © RWTH Aachen

Personalstruktur

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RWTH Aachen untergliedern sich in zwei Gruppen: die Beschäftigten aus dem wissenschaftlichen Bereich und das Personal in Technik und Verwaltung. Für alle Beschäftigten gelten im Wesentlichen dieselben Vorschriften. Jede Beschäftigtengruppe hat jedoch einen eigenen Personalrat.

Personal in Technik und Verwaltung

Zum Personal in Technik und Verwaltung gehören sowohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschulverwaltung als auch die Beschäftigten, die in den einzelnen wissenschaftlichen Einrichtungen die Forschenden unterstützen. Dazu gehören etwa Verwaltungsangestellte, Systemadministratorinnen und Systemadministratoren, Technische Angestellte, Technikerinnen und Techniker, Meisterinnen und Meister oder Mechanikerinnen und Mechaniker.

Die Auszubildenden der Hochschule werden für ihren jeweiligen Ausbildungsberuf in den Hochschuleinrichtungen ausgebildet und von einer eigenen Abteilung für die Aus- und Fortbildung betreut. Dort finden auch die Einstellungstests für die Ausbildungsberufe statt.

Die Hochschule beschäftigt Schülerpraktikantinnen und -praktikanten sowie Praktikantinnen und Praktikanten, die im Rahmen einer Aus- oder Fortbildung ein Praktikum absolvieren müssen.

Volontärinnen und Volontäre erwerben Kenntnisse und Fähigkeiten aus dem Bereich des Wissenschaftsjournalismus und der Wissenschafts-PR.

  Hauptgebäude der RWTH Aachen © RWTH Aachen

Wissenschaftliches Personal

Dem wissenschaftlichen Personal sind in den Fachbereichen und den wissenschaftlichen Hochschuleinrichtungen Beamtinnen, Beamte und Beschäftigte zugeordnet, die wissenschaftliche Dienstleistungen in Forschung und Lehre erbringen. Die wissenschaftlichen Einrichtungen werden von Professorinnen und Professoren geleitet.

Die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen die Leiterin oder Leiter der Hochschuleinrichtung bei der Erfüllung ihrer/seiner Dienstaufgaben. Ihnen soll im Rahmen Ihrer Dienstaufgaben, soweit sie befristet beschäftigt werden, auch Gelegenheit zur Vorbereitung auf eine weitere wissenschaftliche Qualifikation gegeben werden.
Lehrbeauftragte übernehmen den nicht durch hauptberufliche Kräfte gedeckten Lehrbedarf. Sie nehmen diese Lehraufgaben selbstständig wahr.

Die studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte erfüllen in den Fachbereichen oder den wissenschaftlichen Einrichtungen Dienstleistungen in Forschung und Lehre sowie hiermit zusammenhängende Verwaltungstätigkeiten unter der Verantwortung einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers oder einer anderen Person mit selbständigen Lehraufgaben.