Bringen Sie bitte immer Ihren Impfausweis mit.
Rund um das Thema Impfen
Termine
Eine Terminvereinbarung zur Grippeschutzimpfung 2023/2024 sowie COVID-19 Auffrischimpfung ist ab dem 25. September 2023 über das Terminbuchungstool möglich.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir die Beschäftigten und Studierenden der RWTH Aachen, der FH Aachen sowie des Studierendenwerks Aachen einen Termin zur jeweiligen Impfung zu vereinbaren. Es stehen ausreichend Zeiten an verschiedenen Standorten zur Verfügung.
COVID-19 Auffrischimpfung
Die Situation von COVID-19 hat sich verändert. Die hohe Immunität in der Bevölkerung hat dazu geführt, dass deutlich weniger schwere Verläufe auftreten als früher. Das SARS-CoV-2 Virus zirkuliert aber weiterhin in der Bevölkerung. Deshalb empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) für besonders gefährdete Personengruppen eine jährliche Auffrischimpfung (zusätzlich zur Basisimmunität).
Hierzu gehören unter anderem:
- Personen ab 60 Jahren,
- Personen mit relevanten Grunderkrankungen sowie
- enge Kontaktpersonen von Menschen mit geschwächtem Immunsystem.
- Auch medizinischem und pflegerischem Personal wird aufgrund des erhöhten Infektionsrisikos eine jährliche Auffrischimpfung empfohlen.
Die Impfung sollte im Abstand von mindestens 12 Monaten zum letzten Ereignis (Infektion oder Impfung) erfolgen. Gesunden Erwachsenen unter 60 Jahren, die kein berufsbedingt erhöhtes Infektionsrisiko haben, sowie Schwangeren wird derzeit keine weitere Auffrischimpfung empfohlen.
Die COVID-19 Auffrischimpfung kann simultan, das heißt gleichzeitig, mit einer Grippeschutzimpfung verabreicht werden. Zur Auffrischimpfung steht der angepasste COVID-19 mRNA-Impfstoff des Impfstoffherstellers BioNTech/Pfizer zur Verfügung.
Grippe- oder Influenza-Impfung
Die Grippe ist eine durch Viren hervorgerufene Infektionskrankheit, gegen die Sie sich impfen lassen können. Die Übertragung der Grippe zwischen den Menschen erfolgt durch Tröpfcheninfektion, durch direkten Kontakt, zum Beispiel einen Handschlag, oder durch Kontaktinfektion über Gegenstände.
Der Influenza-Impfstoff wird in jedem Jahr entsprechend der vorherrschenden Virustypen neu zusammengestellt. Die Zusammensetzung legt die Weltgesundheits-Organisation, kurz WHO, fest.
In jedem Herbst kommt der neue Impfstoff in die Apotheken und sollte dann für die kommende Herbst- und Wintersaison verimpft werden.
Grippeimpfungen können bis in den März hinein sinnvoll sein.
Wer sollte gegen Grippe geimpft werden?
Die Grippe-Impfung ist eine Impfung, die insbesondere Personen mit erhöhtem Übertragungs- und Erkrankungsrisiko empfohlen wird. Die deutsche Expertenkommission (STIKO) empfiehlt folgende Personen:
- Personen ab einem Alter von 60 Jahren
- Personen mit Grunderkrankungen (Atemwege, Herz-Kreislauf-System, Niere, Stoffwechsel, Abwehrsystem, Blut)
- Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr
- Personen in medizinischen und pflegerischen Bereichen
- Personen mit gefährdeten Patientinnen oder Patienten im engeren persönlichen Bereich
- Schwangere, deren zweites oder drittes Schwangerschafts-Drittel in die Influenza-Saison fällt
- Personen mit direktem Kontakt zu Geflügel oder Wildvögeln
Impfung gegen Hepatitis B
Die Erstimpfung, die sogenannte Grundimmunisierung gegen Hepatitis B, wird nach folgendem Impfschema durchgeführt:
- erste Impfung
- zweite Impfung: einen Monat nach der ersten Impfung
- dritte Impfung: sechs Monate nach der ersten Impfung
Sinkt nach der Erstimpfung der Antikörper-Titer wieder zu stark ab, wird eine einmalige Auffrisch-Impfung durchgeführt.
Sollte die Erstimpfung nicht zu Ende geführt worden sein, kann die Impffolge zu jedem Zeitpunkt fortgeführt werden. Man muss also nicht „von vorne anfangen“.
Sofern indiziert, findet die Kombinationsimpfung gegen Hepatitis A und B nach dem gleichen Impfschema wie die Grundimmunisierung gegen Hepatitis B statt.
Standardimpfungen für Erwachsene
Jeder Erwachsene sollte gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission , kurz STIKO, des Robert Koch-Institutes alle zehn Jahre folgende Impfungen auffrischen lassen:
- Tetanus (Wundstarrkrampf)
- Diphtherie (Echter Krupphusten)
- Pertussis (Keuchhusten)
Sofern keine oder eine unvollständige Grundimmunisierung vorliegt, muss diese vervollständigt werden.
Empfehlungen zu Masern
Nach 1970 geborene Personen ab 18 Jahren ohne Masernimpfung in der Kindheit, mit nur einer Impfung gegen Masern in der Kindheit oder unklarem Impfstatus gegenüber Masern, sollten eine einmalige Masernimpfung, vorzugsweise mit MMR-Impfstoff (Masern-Mumps-Röteln), erhalten.
Empfehlung zu Pneumokokken
Personen ab 60 Jahren sollten sich einmalig gegen Pneumokokken impfen lassen. Wiederholungsimpfungen nach fünf Jahren sollten nur beim Vorliegen bestimmter Erkrankungen erfolgen.
Empfehlungen zur Poliomyelitis (Kinderlähmung)
Personen, die in ihrem Leben bereits eine vollständige Grundimmunisierung und eine einmalige Auffrischimpfung erhalten haben, gelten als vollständig immunisiert. Routinemäßige Auffrisch-Impfungen nach dem vollendeten 18. Lebensjahr sind nicht notwendig. Bitte beachten Sie, dass bei Urlaubsreisen in Länder mit Infektionsrisiko eine Auffrisch-Impfung sinnvoll sein kann.
Die sogenannten Standardimpfungen werden in der Regel von Ihrem Hausarzt durchgeführt. Bitte lassen Sie Impfungen immer in Ihren Impfausweis eintragen.