Senatskommissionen
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Übersicht aller Senatskommissionen und -ausschüsse, sonstigen Kommissionen, Rektoratskommissionen und Steuerungsgruppen der RWTH Aachen
Der Senat hat zur Unterstützung bei der Erledigung der Aufgaben folgende Kommissionen und einen Ausschuss eingerichtet. Die Kommissionen haben nur beratende Funktion und sprechen Empfehlungen aus. Entscheidungen können von diesen nicht getroffen werden. Im Gegensatz hierzu können Ausschüsse Entscheidungen treffen. Daher setzen sich Ausschüssen auch aus Mitgliedern des entsendenden Gremiums, hier des Senats zusammen.
Ältestenrat
Der Ältestenrat unterstützt das Rektorat und die Senatsvorsitzende oder den Senatsvorsitzenden bei der Vorbereitung der Senatssitzungen. Außerdem wird das Rektorat bei eilbedürftigen Entscheidungen und in der vorlesungsfreien Zeit beraten. Weiter berät der Ältestenrat die Senatsvorsitzende oder den Senatsvorsitzenden in unaufschiebbaren Angelegenheiten. Dem Ältestenrat gehören die Mitglieder des Rektorats, die oder der Senatsvorsitzende, deren oder dessen Stellvertretung, die Gruppensprecherinnen und Gruppensprecher sowie die Gleichstellungsbeauftragte an.
Satzungskommission
Die Satzungskommission bereitet für den Senat die Beschlussfassung über die Grundordnung, der Rahmenordnungen und andere Ordnungen der Hochschule vor. Die setzt sich aus zehn Mitgliedern aus den unterschiedlichen Gruppen zusammen und wird vom Senatsvorsitz geleitet.
Wahlprüfungsausschuss
Der Wahlprüfungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern aus den unterschiedlichen Gruppen und wird nur im Bedarfsfall einberufen. Dieser tritt ein, wenn Einspruch gegen die Gültigkeit der durchgeführten Gremienwahlen eingelegt worden ist und die Wahlleitung diesem nicht abgeholfen hat. Nun ist es die Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses die Gültigkeit der durchgeführten Wahl zu überprüfen.
Gleichstellungskommission
Die Gleichstellungskommission wird eingesetzt, um die Gleichstellung zwischen Frau und Mann an der RWTH Aachen zu gewährleisten. Sie berät und unterstützt die Hochschule in allen Gleichstellungsangelegenheiten sowie im Rahmen der Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes. Weiter achtet die Kommission auf die Umsetzung der Gleichstellungspläne sowie die Mittelverteilung nach den Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes. Die Kommission besteht aus je zwei Mitgliedern der einzelnen Gruppen sowie der Gleichstellungsbeauftragten, also aus insgesamt neun stimmberechtigten Mitgliedern. Die Gleichstellungsbeauftragte gehört allen anderen Kommissionen ohne Stimmrecht an.
Kommission zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium
Die Kommission zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium berät die Hochschulleitung hinsichtlich der Aufgabe einer zweckgebundenen Verwendung der Mittel für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen. Weiter obliegt der Kommission die Prüfung der Rechenschaftsberichte. Außerdem gibt die Qualitätsverbesserungskommission ein Votum zu den Fortschrittsberichten ab, die in zweijährigem Turnus über die Maßnahmen und deren Erfolge dem Ministerium vorgelegt werden müssen.
Kommission für Struktur-, Finanz- und Bauangelegenheiten
Die Kommission für Struktur-, Finanz- und Bauangelegenheiten berät den Senat in Struktur-, Finanz- und Bauangelegenheiten. Sie bereitet für den Senat die vorgesehene Billigung von Planungsgrundsätzen des Rektorats sowie die vorgesehenen Empfehlungen und Stellungnahmen des Senats vor.