Radverkehr
Radfahren ist energieeffizient, umweltfreundlich, fördert die Gesundheit und entlastet den Straßenverkehr. Außerdem ist es kostengünstiger als die Nutzung motorisierter Verkehrsmittel. Vor allem bei Entfernungen bis etwa fünf Kilometer ist das Fahrrad ein geeignetes – und im Stadtverkehr oftmals auch das schnellste – Verkehrsmittel.
Mit Hilfe zahlreicher Maßnahmen konnte die Radinfrastruktur in den Hochschulgebieten in den letzten Jahren verbessert werden. Die Errichtung von Schutzstreifen, die Bevorrechtigung an Lichtsignalanlagen und die Erhöhung der Verkehrssicherheit an Knotenpunkten sind nur ein Teil dieser Maßnahmen.
Verkehrssicherheit und Routenplanung
- Ein verkehrssicheres Fahrrad ist im Straßenverkehr unerlässlich. Großen Einfluss auf die Sicherheit im Radverkehr hat auch die Streckenwahl. Die schnellste ist nicht immer die sicherste und angenehmste Route. Auf ruhigen Nebenstraßen, auf Fahrradstraßen oder in Tempo 30 Zonen gestaltet sich das Radfahren häufig entspannter.
- Radroutenplaner helfen Ihnen bei der Wahl der geeigneten Radroute für den Weg zur Hochschule:
Fahrradmodus bei Google Maps
Radroutenplaner NRW
Fahrrad-/E-Bike-/Pedelec-Verleihsysteme
In Aachen gibt es verschiedene Anbieter, die Fahrräder und E-Bikes an verschiedenen Standorten zur Miete anbieten. In den nächsten Jahren wird zudem ein flächendeckendes Pedelec-Verleihsystem mit rund 1.000 Pedelecs aufgebaut.
Die elektrische Tretkraftunterstützung ermöglicht – trotz der anspruchsvollen Topographie – eine schnelle Fortbewegung. Die geplante hohe Stationsdichte wird für ein Höchstmaß an Flexibilität sorgen.
Auch im Hochschulgebiet werden zahlreiche Stationen verteilt sein, die sowohl den Studierenden als auch den Beschäftigten zur Verfügung stehen werden.
Dienstfahrräder und Bikeleasing
Überlegungen, Dienstfahrräder – egal ob E-Bikes oder herkömmliche Fahrräder – den RWTH-Beschäftigten zur privaten Nutzung zu überlassen, gibt es aktuell nicht.
Bikeleasing im Wege der Entgeltumwandlung ist derzeit leider nicht möglich, da es keinen entsprechenden Tarifvertrag gibt, der dafür notwendig ist. Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes bewerten die Entgeltumwandlung als nachteilig für die Beschäftigten. Ob sich diesbezüglich in der Zukunft eine Änderung ergeben wird, kann nicht vorhergesagt werden.