AVV-Job-Ticket
Die RWTH Aachen bietet ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seit 2011 das AVV-Job-Ticket an. AVV-Job-Tickets sind vergünstigte Zeitkarten für die Beschäftigten eines Unternehmens oder einer Institution. Mit Hilfe von Jobtickets soll die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel attraktiver gemacht und das Pkw-Verkehrsaufkommen reduziert werden.
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Aktuelles
Der Vertrag mit der ASEAG und dem AVV über das Jobticket wurde bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Informationen zur Online-Beantragung finden Sie weiter unten.
Wer darf ein AVV-Job-Ticket erwerben?
Grundsätzlich sind alle Bediensteten und Auszubildenden der RWTH Aachen berechtigt über die Hochschule ein AVV-Job-Ticket zu erwerben.
Ausnahmen bestehen für die folgenden Personenkreise:
- studentische und immatrikulierte wissenschaftliche Hilfskräfte
- Bedienstete, die gleichzeitig immatrikuliert sind und ein Semesterticket in Anspruch nehmen können
- Schwerbehinderte mit gültigem Ausweis, die eine Wertmarke für Freifahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln besitzen
- Bedienstete in der Elternzeit; ausgenommen diejenigen, die innerhalb des gesetzlichen Rahmens weiterhin mit eingeschränkter Stundenzahl beschäftigt sind
- Bedienstete in Mutterschutz
- ohne Bezüge beurlaubte Bedienstete
- ausgesteuerte Bedienstete und Personen in Altersteilzeit, die nicht mehr bei der RWTH beschäftigt sind
- geringfügig Beschäftigte gemäß Paragraf 8, Absatz 1, Nummer 1 Sozialgesetzbuch IV oder einer Arbeitszeit, die weniger als die Hälfte der monatlichen tariflichen oder betrieblichen Arbeitszeit ausmacht
- Gastwissenschaftlerinnen und -wissenschaflter, Privatdozierende, außerplanmäßige Professorinnen und Professoren, Lehrbeauftragte, sofern sie nicht in einem anderweitigen Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zur RWTH Aachen stehen, das zum Erwerb eines Tickets berechtigt; zum Beispiel wissenschaftliche Beamte oder wissenschaftlich Beschäftigte
- Wissenschaftlich Beschäftigte, die unter Paragraf 2, Absatz 4 der Kooperationsvereinbarung zwischen der RWTH Aachen und dem Universitätsklinikum Aachen vom 26. August 2004 fallen
Geltungsbereich
Das Jobticket gilt in allen Bussen und Bahnen in der 2.Klasse im Aachener Verkehrsverbund, kurz AVV. Neben der Stadt Aachen umfasst das AVV-Gebiet die Städteregion Aachen, die Kreise Düren und Heinsberg und einige angrenzende VRS Kommunen.
Auch ins benachbarte Ausland bringt Sie Ihr Jobticket mit bestimmten Bus- und Bahnlinien. Im folgenden Dokument finden Sie einen Überblick über den AVV-Geltungsbereich.
Fahrzeiten
Das Ticket ist täglich rund um die Uhr gültig und kann auch in der Freizeit genutzt werden. Das Ticket wird unter der Woche ab 19 Uhr sowie am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig zur Familien- und Gruppenkarte. Dann können ein weiterer Erwachsener sowie drei Kinder unter 15 Jahren kostenlos mitfahren. Diese Mitnahmeregelungen gelten nicht für das AVV-Job-Ticket für Auszubildende.
Ergänzungstickets
Der Geltungsbereich des AVV-Job-Tickets kann auf Wunsch erweitert werden:
- als Monats-Abo für Fahrten im grenzüberschreitenden Busverkehr im Dreiländereck zusätzlich zum Jobticketpreis
Der Preis für die Ergänzungstickets wird durch den beteiligten Verkehrsverbund festgelegt.
Geltungsbereich des AVV-Job-Tickets sowie dessen Erweiterungsmöglichkeiten
EinfachWeiterTicket
Für Einzelfahrten in die angrenzenden Verkehrsverbünde gibt es für Jobticketinhaber die Möglichkeit, bei den Verkehrsunternehmen das EinfachWeiterTicket zu erwerben.
Antrag
Für die Beantragung des Jobtickets und/oder Parkausweises steht ein Online-Formular zur Verfügung.
Hierfür wird die TIM-Kennung und das zugehörige Passwort benötigt. Nach Vertragsschluss wird das Jobticket und/oder der Parkausweis an die private Postadresse der beziehungsweise des Bediensteten zugeschickt.
Online-Beantragung und Sicherheitshinweis
Die Übertragung Ihrer Daten erfolgt für die Online-Antragsformulare für Mitarbeitende und Studierende https-gesichert. Die Nutzung des Formulars und besonders die Eingabe beziehungsweise die Ansicht der Personal- und Kontodaten ist jedoch in einer unsicheren Umgebung wie etwa in Internet-Cafés, über das Handy oder per öffentlichem W-LAN grundsätzlich mit Sicherheitsrisiken verbunden.
Dieses Sicherheitsrisiko übernehmen Sie als Antragstellerin oder Antragsteller.
Wir empfehlen die Einwahl über einen VPN-Client in das Netz der RWTH Aachen oder die Nutzung eines Rechners innerhalb des RWTH-Netzes.
Feedback
Ihre Anregungen und Ihre Kritik rund um den Busverkehr können Sie durch Schilderung konkreter Sachverhalte per E-Mail äußern. Ihre Eingaben gehen bei den Personalvertretungen ein und werden in anonymisierter Form an die Dienststelle und an AVV/ASEAG weitergeleitet.