Familienkarte

 

Die RWTH Aachen hat zum Wintersemester 2015/16 eine sogenannte Familienkarte eingeführt. Mit dieser Familienkarte kann insbesondere eine vorrangige Berücksichtigung bei der Wahl von Lehrveranstaltungen aufgrund von familiären Verpflichtungen gemäß § 5 Abs. 3 ÜPO geltend gemacht werden. Absprachen hierzu treffen Sie bitte nach Erhalt der Familienkarte direkt mit der für die Zulassung zur Lehrveranstaltung verantwortlichen Kontaktperson.

 

Zusätzlich können Studierende mit Familienkarte unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Antrag auf Bezuschussung von Betreuungskosten stellen. Entsprechende Informationen hierzu finden Sie auf diesem Merkblatt.

Wer kann eine Familienkarte beantragen?

Eine Familienkarte kann beantragen, wer

  1. ein Kind im Sinne des § 25 Absatz 5 Bundesausbildungsförderungsgesetz pflegt oder erzieht. Als Kinder im Sinne dieser Vorschrift gelten neben den eigenen Kindern
    a. Pflegekinder,
    b. in den Haushalt aufgenommene Kinder seines Ehegatten oder Lebenspartners,
    c. in seinen Haushalt aufgenommene Enkel.
  2. die Ehegattin beziehungsweise den Ehegatten, die eingetragene Lebenspartnerin beziehungsweise den eingetragenen Lebenspartner oder eine in gerader Linie verwandte oder im ersten Grad verschwägerte Person pflegt.

Wo kann eine Familienkarte beantragt werden?

Die Familienkarte kann per formlosem Anschreiben, das Sie uns eingescannt per E-Mail oder postalisch zusenden können, beim Studierendensekretariat beantragt werden. Die Meldebescheinigung des Kindes sowie die Geburtsurkunde müssen als Nachweise in Kopie beigefügt werden. Die Adresse des Studierendensekretariats lautet SuperC, Templergraben 57, 52062 Aachen.

Die Familienkarte hat  in der Regel eine Gültigkeit von maximal drei Jahren. Anschließend ist eine erneute Antragstellung erforderlich. Der Wegfall des Antragsgrundes beziehungsweise Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.

 

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