Diskriminierung

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Definition

Mit Diskriminierung ist ursprünglich eine unterschiedliche Behandlung gemeint. Es gibt sowohl positive als auch negative Diskriminierung. Deshalb wird im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auch nicht von Diskriminierung, sondern von Benachteiligung gesprochen.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird Diskriminierung ebenfalls meist in diesem Sinne benutzt. Eine unmittelbare, das heißt eine direkte oder offene, Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person ungerechtfertigt eine weniger günstige Behandlung als eine Vergleichsperson erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.

Beispiel

Eine Frau verdient bei gleicher Arbeit deutlich weniger als ihr männlicher Kollege.

Die Formen der Diskriminierung und die Begleitumstände sind vielfältig. Auch kann Diskriminierung bewusst oder unbewusst erfolgen. Im Alltag begegnet man oft ausgrenzendem Verhalten, Vorurteilen und herabwürdigenden Äußerungen einzelner Personen und Gruppen gegenüber Menschen, die sich in einem oder mehreren der im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz genannten Merkmale von der eigenen Gruppe unterscheiden. Institutionell oder strukturell können aber auch scheinbar neutral gefasste Regelungen, Normen oder Verhaltensmuster Personen wegen ihrer Hautfarbe, ihrer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität mittelbar benachteiligen.

Beispiele

  1. Eine tarifliche Regelung sieht ohne eine arbeitszeitbezogene Begründung vor, dass Teilzeitbeschäftigte bestimmte Vergünstigungen nicht in Anspruch nehmen dürfen. Sind in einem Betrieb Teilzeitbeschäftigte ganz mehrheitlich Frauen, liegt eine mittelbare geschlechtsbezogene Benachteiligung vor.
  2. Wird für eine Tätigkeit in einem Info-Center für die Betreuung deutscher und ausländischer Gäste eine deutsche Muttersprachlicherin oder ein deutscher Muttersprachler gesucht, führt dies zwingend zu einem Ausschluss und zur Benachteiligung einer großen Zahl von Menschen anderer ethnischer Herkunft. Für die Tätigkeit ist die Anforderung „gute bis sehr gute Deutschkenntnisse“ – nicht aber Deutsch als Muttersprache – eine gerechtfertigte Anforderung.
 

Formen der Diskriminierung

Auf der Grundlage der Menschenrechte verfolgt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einen horizontalen Ansatz. Damit ist gemeint, dass die im Gesetz genannten Merkmale wie ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität gleichermaßen schutzwürdig sind und die Hierarchisierung von Diskriminierungsmerkmalen beziehungsweise Betroffenengruppen verhindert werden soll. Denn jeder Mensch verfügt über mehrere Merkmale - beispielsweise Alter und Geschlecht, so dass sich Diskriminierungen überschneiden oder ganz spezifische Formen annehmen können und es zu so genannten Mehrfachdiskriminierungen kommen kann.

Belästigung

Wenn eine unerwünschte Verhaltensweise bewirkt oder bezweckt, die Würde einer anderen Person zu verletzen und infolge dieser Verhaltensweise ein Umfeld entsteht, das von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnet ist, spricht das Gesetz von einer Belästigung. Eine Belästigung wegen eines im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz genannten Merkmals ist verboten.

Mobbing

Es wird häufig, oftmals leichtfertig der Begriff Mobbing benutzt. Nach einer Definition des deutsch-schwedischen Arbeitspsychologen Heinz Leymann handelt es sich bei Mobbing um negative kommunikative Handlungen einer oder mehrerer Personen, die sich gegen eine Person richten, die über einen längeren Zeitraum erfolgen (über mindestens ein halbes Jahr und mindestens einmal pro Woche) und die die Beziehung zwischen Täter und Opfer kennzeichnen. Mobbing ist dann eine Belästigung im Sinne des AGG, wenn es wegen eines im Gesetz genannten Diskriminierungsmerkmals erfolgt. Auch die Anweisung zu einer Benachteiligung ist bereits diskriminierend.

Stalking

Stalking ist eine Form der Belästigung, die in der Öffentlichkeit sehr stark wahrgenommen wird, da sie insbesondere auch durch die Nutzung neuer Medien (Internet, SMS, E-Mail, Chat-Rooms….) weite Kreise ziehen kann.

Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

In der Stadt Aachen leben zur Zeit etwa 35.000 Ausländerinnen und Ausländer (circa 14 Prozent der Aachener Bevölkerung), an der RWTH Aachen sind etwa 5.200 internationale Studierende immatrikuliert (circa 15 Prozent der Studierendenschaft der Hochschule). Für die Hochschule lässt sich sagen, dass ausländische Studierende, und Wissenschaftler/innen und Mitarbeiter/innen auf den Stellen der RWTH Aachen noch deutlich unterrepräsentiert sind. Die RWTH Aachen unterzeichnete im März 2009 die Charta der Vielfalt und dokumentiert damit den Willen, die Vielfalt innerhalb der Hochschule zu steigern. Dennoch können an der RWTH Aachen durchaus auch Vorbehalte gegen Menschen mit anderer ethnischer Herkunft existieren und zu Diskriminierung – oft auch in subtiler Form – führen. Daher hier der Appell: Bitte melden Sie sich, wenn Sie von Diskriminierung selbst betroffen sind oder diese in ihrer Umgebung an der Hochschule mitbekommen. Sollten Sie außerhalb der Hochschule von Diskriminierung betroffen sein oder diese miterleben, können Sie sich auch an das Gleichbehandlungsbüro Aachen wenden, mit dem das Gleichstellungsbüro der RWTH Aachen kooperiert.

Sexuelle Belästigung und Gewalt

Sexuelle Belästigungen sind unerwünschte, sexuell bestimmte Handlungen, die eine Verletzung der Würde bezwecken oder bewirken.

Beispiel

Im Beisein ihrer Kollegin machen männliche Angestellte anzügliche Bemerkungen. Darüber hinaus schicken sie ihr E-Mails mit pornografischem Inhalt.

 

Weitere Infos

 

Wahrnehmung & Erfassung

An der RWTH Aachen wird Wert auf den partnerschaftlichen Umgang miteinander gelegt – so ist es in der Leitlinie für partnerschaftliches Verhalten (2001) und weiteren Papieren festgehalten. Es ist jedoch realistisch davon auszugehen, dass auch an einer Hochschule Personen oder Gruppen diskriminiert werden, was sich in vielfältiger Weise äußern kann. Problemfälle und Fehlverhalten dürfen nicht ignoriert, tabuisiert und unter den Teppich gekehrt werden, da auf diese Weise keine Besserung der Situation zu erreichen ist und die Gefahr besteht, dass unfaires Verhalten „hoffähig“ wird.

Für eine Kultur des Hinsehens

Im Sinne einer Kultur des Hinsehens sollten Diskriminierungsfälle unbedingt gemeldet werden – unabhängig davon, ob man selbst Opfer von Diskriminierung ist oder Diskriminierungs-fälle an der Hochschule miterlebt. Nur wenn Diskriminierungsfälle erfasst und dokumentiert werden, können Problemfelder an der Hochschule identifiziert werden und geeignete Maßnahmen ergriffen oder entwickelt werden.

Das Gleichstellungsbüro, das eine anonyme und vertrauensvolle Behandlung jedes einzelnen Falls garantiert, wird auf der Basis einer statistischen Erhebung – selbstverständlich unter Sicherstellung des erforderlichen Datenschutzes – geeignete Präventionsmaßnahmen entwickeln und anstoßen.

Sie selbst entscheiden, ob Sie eine weitergehende Beratung in Anspruch nehmen wollen oder womöglich rechtliche Schritte einleiten wollen. Das Gleichstellungsbüro der RWTH Aachen ist mit anderen Beratungsstellen innerhalb und außerhalb der Hochschule vernetzt, und kann Ihnen Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise machen beziehungsweise diese mit Ihnen erarbeiten.